Mehrere Rechtswissenschaftler:innen fordern in einem Thesenpapier eine umfassende Modernisierung juristischer Prüfungen – digital, KI-integriert und praxisnäher. Zu den Unterzeichner:innen gehören Martin Fries, Susanne Lilian Gössl, Susanne Hähnchen, Martin Heidebach, Christoph Krönke, Michael B. Strecker, Thomas Wischmeyer und Martin Zwickel.
Sind die derzeitigen Prüfungsformate in der juristischen Ausbildung noch zeitgemäß? Diese zentrale Frage stellen die acht namhafte Rechtswissenschaftler:innen in einem gemeinsamen Thesenpapier mit dem Titel „Juristisches Prüfen 2030“. Darin fordern sie nicht weniger als eine grundlegende Reform des juristischen Prüfungssystems – hin zu digitalen Formaten, einem gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und neuen Standards, die stärker auf die Anforderungen des modernen juristischen Berufsalltags ausgerichtet sind.
Reformbedarf erkannt: Digitale Realität trifft analoge Prüfung
Gleich in der ersten These halten die Unterzeichnenden fest: Juristische Prüfungsformate sind reformbedürftig. Prüfungen müssten Kompetenzen abbilden, die dem späteren Berufsalltag entsprechen – doch davon sei man derzeit weit entfernt. „Es kommt nicht darauf an, schnell und schön zu schreiben“, so die Autor:innen. Dennoch werden Klausuren nach wie vor handschriftlich unter Zeitdruck verfasst.
Auch der Umgang mit digitalen Hilfsmitteln wird in der juristischen Praxis immer selbstverständlicher. In der Ausbildung hingegen werde dieser Aspekt bislang weitgehend ignoriert. Dabei seien moderne juristische Tätigkeiten ohne Zugriff auf Datenbanken, KI-Tools oder digitale Textverarbeitung kaum mehr denkbar. Prüfungsformate müssten diese Realität abbilden, fordern die Wissenschaftler:innen: „Es fehlen Formate zum Abprüfen des Umgangs mit modernen digitalen Hilfsmitteln sowie der kritischen Einordnung daraus gewonnener Ergebnisse.“
Hausarbeiten unter Druck – KI als Herausforderung und Chance
Ein weiterer Fokus des Thesenpapiers liegt auf dem Prüfungsformat der Hausarbeit. Diese sei durch den wachsenden Einsatz von KI-Tools wie etwa großen Sprachmodellen (LLMs) in eine Krise geraten. „In ihrer jetzigen Form laufen sie Gefahr, bloße „Prompt-Wettbewerbe“ zu werden“, befürchten die Wissenschaftler:innen. Immer mehr Universitäten würden daher auf Hausarbeiten verzichten, da der Eigenbeitrag der Studierenden durch KI schwer überprüfbar sei.
Gleichzeitig betonen die Unterzeichnenden: Hausarbeiten müssen nicht vollständig abgeschafft werden, sondern könnten vielmehr in modifizierter Form als sogenannte „KI-Hausarbeiten“ weitergeführt werden. Voraussetzung sei, dass Prüfungsinhalte, Hilfsmittel und Bewertungsmaßstäbe angepasst werden. Insbesondere müsse der verantwortungsvolle und kritische Umgang mit KI-Tools gelehrt und geprüft werden. „Wenn die KI plagiiert, sich auf nicht zitierfähige Quellen beruft oder Quellen gänzlich frei erfindet, sind die Prüflinge dafür verantwortlich. Es obliegt ihnen, zitierfähige Quellen zu identifizieren, zu verifizieren und einzubauen“, heißt es im Text.
Ein solcher Ansatz biete die Chance, zentrale juristische Kompetenzen – etwa Recherchefähigkeit, Quellenkritik und argumentative Schärfe – gezielt zu fördern. Ergänzt werden könnten diese Arbeiten durch vertiefende mündliche Prüfungen, um das Verständnis und die Eigenständigkeit der Studierenden zu überprüfen. Auch eine stärkere Gewichtung der mündlichen Prüfung sei denkbar.
Drei Prüfungsformen der Zukunft: klassisch, hybrid, KI-basiert
In These 3 skizziert das Thesenpapier mögliche künftige Klausurformate. Dabei unterscheiden die Autor:innen drei Typen:
- Klassische Klausuren ohne digitale Hilfsmittel
Auch künftig werde es Prüfungssituationen geben, in denen juristische Grundkenntnisse und Methodenkompetenz ohne Hilfsmittel abgefragt werden müssten, schreiben die Autor:innen. „Auch im Jahr 2030 wird es weiterhin Situationen geben, in denen unmittelbar abrufbares Fachwissen erforderlich ist – etwa in wissenschaftlichen Diskussionen, in Mandantengesprächen oder mündlichen Verhandlungen.“ Solche klassischen Klausuren bleiben daher ein wichtiger Bestandteil des Prüfungssystems. - Hybridklausuren mit begrenztem Hilfsmittelzugriff
Vergleichbar mit Klausuren im zweiten Staatsexamen könnten Studierende hier auf eine begrenzte Anzahl juristischer Online-Datenbanken zugreifen – jedoch ohne Zugriff auf KI-Tools. Der Fokus liege auf der Fähigkeit, in kurzer Zeit viele Probleme zu erkennen und einzuordnen. „Durch den Hilfsmittelzugriff kann ein höheres Leistungsniveau erwartet werden, weil nicht mehr primär das Auswendiglernen von Schemata und Definitionen die Kapazitäten der Studierenden belastet“, heißt es im Thesenpapier. - KI-Klausuren mit vollem digitalen Zugriff
Als visionärstes Format stellen die Autor:innen die sogenannte „KI-Klausur“ vor. Studierende erhalten dabei Zugriff auf sämtliche digitale Hilfsmittel – inklusive juristischer Datenbanken, LLMs und anderer KI-Tools – und sollen unter Aufsicht ein umfassendes juristisches Gutachten erstellen. Der Schwierigkeitsgrad der Fälle ist entsprechend hoch. Ziel sei es dabei, beide Fähigkeit zu prüfen: „Einerseits die Fähigkeit, komplexe juristische Probleme zu verarbeiten, andererseits aber auch der souveräne und kritische Umgang mit den erlaubten digitalen Werkzeugen.“ Auch hier sehen die Unterzeichnenden die Notwendigkeit, Quellenverweise digital verlinkt einzureichen, um eine effektive Korrektur zu ermöglichen.
Mit dem Thesenpapier wollen die Autor:innen – Martin Fries, Susanne Lilian Gössl, Susanne Hähnchen, Martin Heidebach, Christoph Krönke, Michael B. Strecker, Thomas Wischmeyer und Martin Zwickel – eine breite fachliche Debatte anstoßen. Die Reformvorschläge seien nicht als endgültige Lösungen zu verstehen, sondern als Impuls für eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Frage, wie juristisches Prüfen im Jahr 2030 und darüber hinaus aussehen kann.
Angesichts der technologischen Entwicklungen und der Veränderungen in der juristischen Praxis erscheint eine Anpassung der Prüfungsformate nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Klar ist: Wer künftige Jurist:innen gut auf ihr Berufsleben vorbereiten will, darf sich der digitalen Realität nicht verschließen.


