Erstmals gibt es keine Garantie auf einen Referendariatsplatz in der bayerischen Landeshauptstadt – 37 Bewerber:innen des aktuellen Jahrgangs mussten auf andere Bezirke verteilt werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) München kann zum Einstellungstermin 1. Oktober 2025 nicht mehr allen Bewerber:innen einen Platz für das juristische Referendariat in seinem Bezirk anbieten. Damit verliert München seinen bisherigen Status als eine der wenigen Großstädte mit verlässlich guter Platzverfügbarkeit für angehende Volljurist:innen. Grund ist die stark gestiegene Zahl an Bewerbungen.
37 Referendar:innen müssen in einen anderen Bezirk
Wie ein Sprecher des OLG München auf Anfrage von LTO mitteilte, gingen für den Oktobertermin 561 Bewerbungen ein. 37 Bewerber:innen – das entspricht rund 6,6 Prozent – erhielten kein Angebot für München, sondern einen alternativen Platz in den OLG-Bezirken Bamberg oder Nürnberg. Dabei handelte es sich ausschließlich um Personen ohne längere Wohnzeit in der Landeshauptstadt oder sonstige enge Bindung an den Bezirk München.
Eine Warteliste für München gibt es nicht. Die Betroffenen können entweder den angebotenen Platz in einem der anderen beiden bayerischen Bezirke annehmen oder sich zum nächsten Einstellungstermin am 1. April 2026 erneut beim OLG München bewerben.
Das Gericht betont, dass die Zuteilungen transparent und zügig erfolgten. Die Bewerber:innen seien innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der Frist über die Situation informiert worden. Es kam also nicht zu kurzfristigen Absagen oder überraschenden Änderungen bei bereits erteilten Zusagen.
Wohnsitz als maßgebliches Kriterium
Die Auswahl orientiert sich an § 46 Abs. 4 Satz 4 der bayerischen JAPO: Vorrang bei der Zuweisung zum Wunschbezirk haben Bewerber:innen mit langjährigem Familienwohnsitz oder sonstigen engen persönlichen Bindungen zum Bezirk. Dieses Verfahren ist in mehreren Bundesländern gängige Praxis und spielt auch später bei der Verteilung von Staatsanwält:innen und Richter:innen eine Rolle.
Zwar ist die Lage in München damit angespannt, aber noch nicht mit der Situation in anderen Bundesländern vergleichbar
In Berlin wurde im März 2025 sogar ein Punktesystem eingeführt. Zwei Punkte erhalten Bewerber:innen mit der Gesamtnote „gut“ in der ersten juristischen Prüfung sowie Landeskinder. Jeweils einen Punkt erhalten Bewerber:innen mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ sowie diejenigen, die den Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet haben. Auch Schwerbehinderte und Landeskinder mit einer Sorgeberechtigung für ein Kind erhalten einen Punkt.
In NRW werden Referendar:innen monatlich eingestellt; das OLG Düsseldorf nennt derzeit eine geschätzte Wartezeit von zwölf Monaten. In Schleswig-Holstein ist hingegen ausschließlich die Note im ersten Examen entscheidend. Für die Einstellung im August 2025 war beispielsweise ein Durchschnitt von 8,5 Punkten erforderlich. Personen mit weniger Punkten landen auf einer Warteliste für den nächsten Einstellungstermin.



