Juraprofessor setzt Kopfgeld auf Examensstörer aus – 10.000 Euro Belohnung

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Ein Juraprofessor der Universität Passau hat einen ungewöhnlichen Schritt unternommen, um einen bislang unbekannten Täter ausfindig zu machen, der im Jahr 2020 die juristische Staatsprüfung in Passau störte. Holm Putzke setzt nun ein Kopfgeld von 10.000 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur rechtssicheren Identifikation des wahren Täters führen.

Bereits vor drei Jahren hatte Putzke – der auch die Verteidigung des damals zu Unrecht beschuldigten Rechtsreferendars übernahm – einen öffentlichen Aufruf gestartet und eine Belohnung von 3.000 Euro ausgesetzt. Damals berichtete unter anderem Niederbayern TV Passau über den Fall. Trotz dieser Initiative blieb der Täter bislang unbekannt.

„Ich starte einen neuen Versuch, den Täter zu finden, und lege nochmal ein paar Euro drauf – jetzt 10.000 Euro!“, so Putzke auf Facebook. Hinweise würden vertraulich behandelt, versichert er. Falls mehrere Hinweise zur Aufklärung beitragen, werde die Belohnung fair anteilig verteilt – nach dem Prinzip „first come, first served“.

Strafrechtlich verjährt – aber moralisch relevant

Die Tat, die im September 2020 begangen wurde, ist mittlerweile strafrechtlich verjährt, wie der Jurist betont. Es seien daher keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr für den Täter zu erwarten. Die Belohnung sei somit eine „unkomplizierte Möglichkeit, Geld zu verdienen“ – allerdings mit einem ernsten Hintergrund.

Zum damaligen Sachverhalt: Im September 2020 kündigte ein unbekannter Täter per Telefon einen Amoklauf während der Klausurenphase des ersten Staatsexamens in Passau an. Die Prüfung fand deswegen unter erheblicher polizeilicher Begleitung, verbunden mit umfangreichen Personenkontrollen statt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen einer Straftat (§ 126 StGB) sowie Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB). Das wichtigste Beweismittel: Die Audiodatei mit der Stimme des Anrufers.

Verdächtiger Referendar freigesprochen

Tatsächlich meldeten sich bei der Polizei zwei Personen, die meinten den Täter anhand der Sprachaufnahme erkannt zu haben. In der Folge geriet ein Rechtsreferendar unter Verdacht und wurde angeklagt. Putzke übernahm dessen Verteidigung. Das Amtsgericht Passau sprach den Referendar vollständig frei. Im Ergebnis war dem Angeklagten die Tat auch aufgrund eines Stimmgutachtens nicht nachzuweisen. Der wahre Täter wurde nie ermittelt.

„Ich würde gern einmal mit ihm reden, nicht zuletzt, um nochmals kritisch das damalige Stimmgutachten unter die Lupe zu nehmen“, so Putzke. Die Ermittlung des wahren Täters ist für ihn nicht nur ein persönliches Anliegen, sondern auch ein Signal für rechtsstaatliche Aufklärung jenseits der strafrechtlichen Dimension.

Ob die ungewöhnliche Maßnahme tatsächlich zur Ergreifung des Täters führen wird, bleibt abzuwarten.

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