Examensrelevant: Kein räuberischer Diebstahl, wenn Handy als Beweis für Affäre eingesteckt wird

Wer ein Smartphone in der Absicht einsteckt, damit die Affäre seiner Frau zu beweisen, handelt nicht automatisch mit Zueignungsabsicht. Damit liegt dann auch kein räuberischer Diebstahl vor. Das entschied der BGH in einem aktuellen, examensrelevanten Beschluss. Angeklagt war ein Mann, der seine Frau verdächtigte, eine Affäre mit einem anderen Mann zu haben. Gemeinsam mit seinem … Examensrelevant: Kein räuberischer Diebstahl, wenn Handy als Beweis für Affäre eingesteckt wird weiterlesen