Ein veganer Likör darf als „Likör ohne Ei“ verkauft werden – das entschied das Landgericht Kiel (Urt. v. 28.10.2025, Az. 15 O 28/24).
Geklagt hatte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie gegen einen kleinen Hersteller aus Henstedt-Ulzburg. Der Verband argumentierte, die Bezeichnung wecke unzulässige Assoziationen zu Eierlikör. Die Richter:innen sahen das anders: Niemand werde bei einem Produkt, das ausdrücklich „ohne Ei“ heißt, ernsthaft an Eierlikör denken.
Damit setzte sich der Unternehmer Ole Wittmann gegen die mächtige Spirituosenlobby durch. Die Kammer für Handelssachen stellte klar, dass die Begriffe „Likör ohne Ei“ und „Alternative ohne Ei“ weder täuschen noch verwirren. Entscheidend sei, dass die Produkte klar als eigenständige Liköre ohne tierische Zutaten vermarktet würden.
Warum „Eierlikör ohne Ei“ nicht geht
Ganz unproblematisch war der Fall trotzdem nicht. Ursprünglich hatte der Hersteller seinen veganen Likör als „Eierlikör ohne Ei“ beworben – und damit den Verband auf den Plan gerufen. Denn laut EU-Verordnung darf sich nur Eierlikör nennen, wer mindestens 140 Gramm Eigelb pro Liter und 14 Prozent Alkohol enthält. Milchzusätze sind erlaubt, aber Eier sind Pflicht. Wer diesen Kernbestandteil streicht, muss auch den Namen streichen.
Der Unternehmer hatte sich auf eine Unterlassungserklärung eingelassen, nutzte den Begriff aber vereinzelt weiter. Dafür verhängte das Gericht eine Strafe von 5.000 Euro. Inzwischen hat er umgelernt: „Likör ohne Ei“ ist nicht nur rechtlich sauberer, sondern auch ein Statement.
Das LG Kiel ließ sich in seinem Urteil nicht von der Sorge leiten, Verbraucher:innen könnten in die Irre geführt werden. Im Gegenteil: Der Name „Likör ohne Ei“ mache gerade deutlich, was drin – oder eben nicht drin – ist. Eine „gedankliche Verbindung“ zu Eierlikör, wie der Verband behauptete, entstehe dadurch nicht.
Kein Ei, kein Problem
Dass sich ausgerechnet die Spirituosenbranche an veganer Wortwahl stößt, passt in eine längere Reihe ähnlicher Streitigkeiten. Erst kürzlich debattierte das Europaparlament darüber, ob vegetarische Fleischersatzprodukte noch „Burger“ oder „Wurst“ heißen dürfen. Während einige EU-Länder ein Verbot fordern, halten andere das für überflüssig. Der Kieler Fall zeigt, dass deutsche Gerichte bislang auf Seiten der Verbraucher:innen stehen, die Klartext auf dem Etikett wollen.
Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Produzenten nun völlig frei in der Namenswahl sind. Sobald ein geschützter Produktname wie „Eierlikör“ auftaucht, gelten strenge Regeln. Doch wer kreativ formuliert und klarstellt, was sein Produkt nicht enthält, bewegt sich rechtlich auf sicherem Boden.
Für den Unternehmer aus Henstedt-Ulzburg war der Prozess mehr als ein juristischer Sieg. Nach dem Urteil zeigte Wittmann sich erleichtert. Er hatte zur Finanzierung des Prozesses ein Crowdfunding gestartet. Sein „Likör ohne Ei“ verkaufe sich seitdem im Online-Shop auch deutlich besser.
Der Vorsitzende des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie kündigte Berufung an. Ein pikantes Detail. Der Vorsitzende ist der Geschäftsführer des Eierlikörherstellers Verpoorten, William Verpoorten. Verpoorten, das seinen Eierlikör mit dem Slogan „Eieiei Verpoorten“ bewirbt, verklagte erst vor einiger Zeit seinen Konkurrenten Nordik, der den Slogan „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verwendet hatte. Doch auch damals hatte der Konzern vor dem LG und dem OLG Düsseldorf verloren (JURios berichtet).


