Mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes im November 2024 wurde der Weg für einen integrierten Jurabachelor im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs geebnet. Doch ein Jahr später bleibt die Umsetzung weitgehend aus – sehr zum Unmut der Studierendenvertretungen.
Bisher gibt es den integrierten Bachelor lediglich in Mannheim und Konstanz. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) sowie die Fachschaften der Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen die schleppende Einführung und fordern eine landesweit einheitliche gesetzliche Regelung.
Ein Schritt nach vorn – und zwei zurück?
Die Universität Konstanz hat als bislang einzige Hochschule in Baden-Württemberg von der Neuregelung Gebrauch gemacht und zum Wintersemester 2025/2026 ein integriertes Bachelor-Modell eingeführt. Doch dieser Fortschritt ist die Ausnahme, nicht die Regel. An den großen juristischen Fakultäten in Freiburg, Heidelberg und Tübingen gibt noch immer keinen integrierten Jurabachelor. Schuld darann soll angeblich das dort praktizierte Scheinsystem sein, das auf semesterübergreifenden Übungen basiert und mit der für den Bachelor notwendigen Modularisierung schwer vereinbar ist. Das behaupten zumindest die juristischen Fakultäten.
„Für die Mehrheit der Studierenden in Baden-Württemberg bleibt der integrierte Bachelor daher de facto unerreichbar“, heißt es in der Stellungnahme. Die Folge sei eine „nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung der baden-württembergischen Studierenden gegenüber Studierenden in anderen Bundesländern“, die bereits während des Studiums einen anerkannten Abschluss erwerben können.
Die Bundesfachschaft Jura (BRF) warnt vor einem dauerhaften Wettbewerbsnachteil für Baden-Württemberg im bundesweiten Kampf um Studienanfänger:innen – eine bedenkliche Entwicklung angesichts sinkender Bewerberzahlen und eines spürbaren Nachwuchsmangels auf dem juristischen Arbeitsmarkt.
Ein breiter Konsens – ohne Konsequenzen
Dabei herrscht auf dem Papier Einigkeit: Das Wissenschaftsministerium, das Justizministerium, die juristischen Fakultäten, das Landesjustizprüfungsamt und die Studierendenvertretungen befürworten die Einführung eines integrierten Bachelors. Die laufenden Gespräche zwischen den Beteiligten werden vom BRF ausdrücklich begrüßt. Doch in der konkreten Ausgestaltung gehen die Meinungen auseinander.
Während das Ministerium auf eine Umsetzung über Akkreditierung und Modularisierung setzt, plädieren die Fakultäten in Freiburg, Heidelberg und Tübingen für eine gesetzliche Regelung – nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Dort erhalten Studierende den LL.B., wenn sie die Voraussetzungen zur Ersten Juristischen Prüfung erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben. Zusätzliche Prüfungen oder bürokratische Hürden entfallen. Die Qualität der Ausbildung bleibt durch die Anbindung an die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) gewährleistet.
„Dies würde es allen Fakultäten in Baden-Württemberg ermöglichen, den integrierten Bachelor ohne zeit- und kostenintensive Reformen ihrer Studiensysteme einzuführen“, betont die Stellungnahme.
Die Notwendigkeit des integrierten Bachelors ist eindeutig
Dass der Bedarf für einen integrierten Bachelor besteht, zeigt eine landesweite Umfrage unter Jurastudierenden in Baden-Württemberg: Über 94 Prozent der Befragten befürworten die Einführung eines LL.B., mehr als 99 Prozent würden dennoch weiterhin die Erste Juristische Prüfung ablegen. Der Bachelor wird also nicht als Ersatz, sondern als sinnvolle Ergänzung zum Staatsexamen verstanden.
Auch psychologische und soziale Aspekte sprechen für die Einführung. Das Jurastudium gilt als besonders belastend – eine Tatsache, die durch Studien belegt ist. Ein akademischer Zwischenabschluss könnte den Druck mindern und den Studierenden eine wichtige Absicherung bieten. „Denn nur so wird gewährleistet, dass alle Jurastudierenden in Baden-Württemberg für ihre erbrachten Studienleistungen einen anerkannten Abschluss erhalten“, heißt es abschließend in der Stellungnahme.
Angesichts dieser Argumente fordern die Fachschaften gemeinsam mit dem BRF das Wissenschaftsministerium und den Landtag Baden-Württemberg auf, eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines integrierten Bachelor of Laws zu schaffen – in enger Abstimmung mit den Fakultäten und Studierendenvertretungen. Nur so könne die juristische Ausbildung im Land zukunfts- und konkurrenzfähig gestaltet werden.
„Baden-Württemberg darf in dieser zentralen bildungspolitischen Frage nicht länger zögern“, lautet der eindringliche Appell. Der integrierte Bachelor sei der notwendige nächste Schritt, um die Attraktivität des Studienstandorts zu stärken und eine moderne juristische Ausbildung zu gewährleisten.
Gleichzeitig darf aber auch die Frage gestellt werden, wieso angebliche Elite-Universitäten wie Heidelberg und Tübingen es nicht schaffen, einen Bachelor-Studiengang einzuführen, der an anderen Standorten schon längst Tradition hat. Nämlich in Mannheim.


