Eine neue Studie dokumentiert einen deutlichen und in diesem Ausmaß bislang nicht belegten Anstieg der Schwierigkeit juristischer Examensklausuren.
Die wissenschaftliche Untersuchung von Adrian Hemler und Malte Krukenberg, die in der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft erschienen ist, analysiert Examensklausuren aus sieben Jahrzehnten aus Hessen und Baden-Württemberg. Das Ergebnis: Heutige Staatsexamensklausuren sind erheblich länger, komplexer und inhaltlich anspruchsvoller als jene früherer Generationen – und dies ohne überzeugende fachliche Rechtfertigung.
Die Wissenschaftler untersuchten Klausuren aus den Jahren 1948, aus den 1970er- und 1990er-Jahren sowie aus jüngsten Prüfungskampagnen zwischen 2018 und 2022. Eine bundesweite Erhebung scheiterte nach Angaben der Autoren an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der einzelnen Prüfungsämter, was sehr bedauerlich sei.
Für die Analyse wurden unter anderem die Länge und Verständlichkeit der Sachverhalte, die Struktur und Ausdehnung der Lösungsskizzen sowie Anzahl und Verflechtung der abgeprüften Rechtsgebiete ausgewertet. Diese sechs Faktoren sind nach Ansicht der Autoren Indikatoren für den Schwierigkeitsgrad einer Klausur.
Das Ergebnis ist erschreckend. In fünf von sechs Kategorien zeichnet sich ein deutlicher Zuwachs bei den Anforderungen aus. Lediglich bei der Verständlichkeit der Texte ergeben sich keine Steigerungen. Die Examensklausuren werden seit 1948 – und vor allem seit den 1990ern – immer schwieriger. Das ist jetzt erstmals wissenschaftlich belegt.
Sachverhalt: 6.900 Zeichen, Lösungsskizze: 51.000 Zeichen
Am deutlichsten ist der Anstieg bei den Textmengen. Während Sachverhalte in den 1970er-Jahren im Median rund 1.700 Zeichen umfassten, stieg dieser Wert in den 1990er-Jahren bereits auf rund 2.500 Zeichen. In heutigen Examensklausuren erreichen Sachverhalte durchschnittlich fast 6.900 Zeichen – ein Plus von 170 Prozent im Vergleich zu den 1990ern.
Bei den Lösungsskizzen ist der Anstieg noch krasser. Ihr Median wuchs von gut 8.000 Zeichen in den 1990er-Jahren auf über 51.000 Zeichen in den Jahren 2018 bis 2022. Die Autoren sprechen von einem Wachstum von 533 Prozent.
Trotz der gestiegenen Textlängen blieb die sprachliche Verständlichkeit über die Jahrzehnte hinweg überraschend konstant. Lesbarkeitsmaße wie der Flesch-Reading-Ease-Wert oder die lexikalische Diversität zeigen keine wesentlichen Verschlechterungen. Die heutige Sprache sei nicht komplizierter, sondern lediglich erheblich umfangreicher, heißt es in der Studie.
Es werden immer mehr Rechtsgebiete und Normen abgefragt
Besonders gravierend fällt die Zunahme der Schwierigkeit bei den inhaltlichen Anforderungen der Examensklausuren aus. Klausuren der 1940er- und 1970er-Jahre beschränkten sich typischerweise auf ein oder zwei Kernprobleme eines Rechtsgebiets. Heute hingegen verbinden Examensklausuren im Zivilrecht mehrere Rechtsgebiete miteinander, ergänzen sie um prozessuale Fragen und setzen eine deutlich vertiefte Argumentation voraus. Die Zahl der zu bewältigenden Schwerpunkte habe sich laut der Studie mehr als verdoppelt.
Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich im Öffentlichen Recht. Neben Verfassungs- und Verwaltungsrechtsfragen treten europarechtliche Problemstellungen, häufig kombiniert mit komplexen prozessualen Konstellationen. Strafrechtsklausuren sind von dieser Dynamik weniger stark betroffen, was allerdings nicht bedeutet, dass sie sich nicht ebenfalls ausgeweitet hätten. So müssen in aktuellen Klausuren teilweise bis zu sechzehn einzelne Delikte im Detail geprüft werden – das macht Strafrechtsklausuren zu echten „Rennfahrerklausuren“.
Keine Rechtfertigung in Sicht!
Über die Ursachen der stetigen Steigerung lässt sich laut Studie nur spekulieren. Naheliegend sei, dass die wachsende Rechtsmenge sich auch in Prüfungen niederschlage. Allerdings sehen die Autoren hierin keine zwingende Entwicklung. Daneben diskutieren sie die Möglichkeit eines schleichenden Wettbewerbs zwischen Prüflingen und Prüfungsämtern, der im Laufe der Jahre zu einem immer höheren Anspruchsniveau geführt habe. Auch akademischer Profilierungsdrang, institutionelle Trägheit und der seit den 1990er-Jahren deutlich wahrnehmbare Konkurrenzdruck unter Studierenden könnten eine Rolle spielen. Als Rechtfertigung taugen diese Punkte aus Sicht der Autoren jedoch nicht.
Juraprofessor Roland Schimmel verweist auf LinkedIn auf ein paradoxes Detail: Wenn man annehme, dass Studierende im Examen stets ihr Bestes geben und die Ergebnisse dennoch über Jahrzehnte hinweg ähnlich ausfallen, müsse man daraus folgern, dass die Kandidatinnen und Kandidaten heute erheblich leistungsfähiger seien als früher. Schließlich meisterten sie Prüfungen, die nachweislich immer schwieriger geworden seien, mit vergleichbaren Ergebnissen wie frühere Generationen, die wesentlich weniger komplexe Aufgaben gestellt bekamen.
Ergebnis: Dringender Reformbedarf
Angesichts der nachgewiesenen Entwicklung sehen die Studienautoren erheblichen Reformbedarf. Die Prüfungen im Staatsexamen seien kein sportlicher Wettbewerb, schreiben sie, sondern dienten nur dem Nachweis eines angemessenen Ausbildungsniveaus. Der stetige Anstieg der Anforderungen verursache erhebliche finanzielle, gesundheitliche und gesellschaftliche Belastungen für Studierende.
Die Studie skizziert an ihrem Ende deswegen auch verschiedene Reformmöglichkeiten. Eine kurzfristige Lösung bestünde darin, Obergrenzen für Textlängen, Aufgaben und Rechtsgebiete festzulegen, um das Niveau auf frühere Zustände zurückzuführen. Mittelfristig könnten Korrektur- und Bewertungskulturen überprüft werden, um festzustellen, ob sie überhaupt in der Lage sind, Leistungen angesichts der gestiegenen Komplexität reproduzierbar abzubilden. Langfristig plädieren die Autoren für eine grundlegende Reform des Ausbildungssystems, das nach ihrer Einschätzung seit Jahrzehnten kaum strukturelle Veränderungen erfahren hat. Die zentrale Frage laute, welche tradierten Elemente – etwa der Einheitsjurist oder das alles entscheidende Staatsexamen – im 21. Jahrhundert noch zeitgemäß seien.


