Cornelia Sorabji gilt heute als Pionierin der indischen Rechtsgeschichte. Doch ihr Weg zur Anwaltschaft war geprägt von Diskriminierung, kolonialen Machtstrukturen und einem außergewöhnlichen Maß an Durchsetzungsvermögen. Sie war die erste Inderin, die an der Universität Oxford Rechtswissenschaften studierte, die erste Frau, die die berühmten Bachelor of Civil Laws-Prüfungen bestand – und schließlich die erste Anwältin des Landes. Doch bis sie diesen Titel offiziell tragen durfte, mussten Jahrzehnte vergehen.
Triumph in Oxford – ohne Abschluss
Als Sorabji Ende des 19. Jahrhunderts nach England ging, standen Frauen an der Universität Oxford am Rand der akademischen Welt. Prüfungen durften sie zwar ablegen, aber ein Abschluss blieb ihnen verwehrt. Sorabji musste zunächst sogar darum kämpfen, überhaupt mitschreiben zu dürfen: Der Londoner Prüfer wollte keine Klausur einer Frau korrigieren. Erst nach einer Intervention erhielt sie die Erlaubnis, gemeinsam mit den männlichen Studierenden anzutreten.
1892 ging sie in die Geschichte ein. Als erste Frau – und zugleich als erste Südasiatin – bestand sie die BCL-Prüfungen. Doch feiern durfte sie ihren Erfolg nur im Stillen. Ein offizielles Abschlussdokument bekam sie nicht, weil Frauen nach den Statuten der Universität keinen Anspruch darauf hatten.
Ihr erster Mandant? Ein Elefant!
Nach ihrer Rückkehr nach Indien hoffte Sorabji, ihr Wissen anwenden zu können. Doch das koloniale Rechtssystem im damaligen Britisch-Indien ließ Frauen keine Chance. Sie durfte nicht praktizieren, schlicht weil sie kein Mann war. Sorabji reagierte mit Beharrlichkeit statt Resignation und erwarb einen weiteren juristischen Abschluss an der Universität Bombay. In Allahabad gelang es ihr schließlich, sich einschreiben zu lassen – ein Durchbruch, der im kolonialen Rechtssystem allerdings kaum Wirkung zeigte.
Die britischen Behörden trauten ihr weiterhin keine ernsthaften Mandate zu. Stattdessen wurde sie auf Mandate verwiesen, die eher skurril als prestigeträchtig waren. Ihr wohl bizarrster erster Fall bestand darin, einen Elefanten zu vertreten, den man aus seinem Bananenhain vertrieben hatte. Der Fall wurde von einem Maharaja verhandelt, der selbst als Richter fungierte – er saß schaukelnd auf seiner Richterschaukel während ein Grammophon im Hintergrund spielte. Sorabji gewann den Fall – allerdings nicht aufgrund ihrer juristischen Argumentation. Der Hund des Maharaja soll die Anwältin gemocht haben. Das war dem Herrchen Grund genug, um ihr Recht zu geben.
Juristin, Rebellin und Reformerin
Trotz dieser Hindernisse entwickelte sich Sorabji zu einer zentralen Figur der indischen Frauenrechtsbewegung. Laut den Unterlagen der Universität Oxford nutzte sie ihre Ausbildung nicht nur für einzelne Mandate, sondern für umfassende soziale Reformen. Sie setzte sich für Mädchenbildung ein, kämpfte für die Rechte von Frauen, die unter dem sogenannten purdahnashin-System abgeschottet lebten, und prangerte die Folgen von Kinderheirat und Entrechtung von Witwen an. Mehr als 600 Frauen und Kinder soll sie im Laufe ihrer Karriere beraten und vertreten haben – meist unentgeltlich.
Erst 1922 wurde Frauen in Indien offiziell gestattet, als Anwältinnen zu praktizieren. Da war Sorabji längst etabliert und galt bereits als Symbolfigur eines jahrzehntelangen Kampfes gegen strukturelle Ungleichheit. Als sie 1954 starb, hinterließ sie ein Vermächtnis, das weit über ihre juristischen Leistungen hinausgeht. Sie war die erste Anwältin Indiens, weil sie nie akzeptierte, dass sie es nicht sein durfte.
Das könnte Dich auch interessieren:
- „Das Gesetz nach Lidia Poët“: Netflix-Serie über erste Anwältin Italiens
- Dr. Alix Westerkamp – Eine der Ersten
- Drei historische Juristinnen, die in Deutschland Rechtsgeschichte schrieben (Teil 1)
- Vier weitere historische Juristinnen, die man kennen muss (Teil 2)
- Zehn berühmte (berüchtigte) Juristinnen aus aller Welt (Teil 3)
Fundstelle: https://economictimes.indiatimes.com/


