Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Für die Justiz fehlen 2.000 Prädikatsjuristen

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Die Justiz steht in den nächsten Jahren vor einem altehrwürdigen Dilemma: Das Recht muss Recht bleiben, auch wenn die Ressourcen knapp sind. Bund und Länder wollen deswegen 2.000 neue Stellen für Richter:innen und Staatsanwält:innen schaffen. Das Problem: Woher sollen all die Prädikatsjurist:innen kommen, die man dafür eigentlich benötigt? Und auf deren Qualität angeblich niemand verzichtet?

Bund und Länder haben mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ ein ambitioniertes Vorhaben formuliert: In den kommenden Jahren sollen rund 2.000 zusätzliche Stellen für Richter:innen und Staatsanwält:innen geschaffen werden, flankiert von Mitteln für Digitalisierung und andere Modernisierungsmaßnahmen. Doch noch bevor diese Stellen den Dienstantritt feiern können, droht ein personelles Problem von erheblichem Gewicht – die Justiz hat nicht genügend prädikatsqualifizierte Jurist:innen. Auf dieses Problem macht Quint Haidar Aly auf LTO aufmerksam.

Justiz benötigt 80% aller Prädikatsjurist:innen

Das Problem: In Deutschland gibt es pro Jahr im Durchschnitt knapp 1.800 neue Prädikatsjurist:innen. Auf der anderen Seite stehen die Stellenausschreibungen der Länder, die aufgrund des demographischen Wandels nicht nur die geplanten 2.000 Neuzugänge, sondern weit mehr Kräfte benötigen. Zwischen 2026 und 2029 stehen rund 6.000 Richter:innen und Staatsanwält:innen vor dem regulären Ausscheiden aus dem Dienst. Quint Haidar Aly kommt zu dem Ergebnis: „[Es] werden im Zeitraum von 2026 bis 2029 also insgesamt 7.176 qualifizierte Kandidat:innen einen Ersatzbedarf von 5.730 Richter:innen und Staatsanwält:innen decken müssen.“

Diese Zahlen konfrontieren die Politik mit einer harten Realität: Die Justiz müsste in den kommenden Jahren etwa 80% aller Absolvent:innen mit einem Prädikatsexamen für sich gewinnen, um ihren Personalbedarf zu decken. Selbst wenn diese Zielmarke theoretisch erreichbar wäre, gilt sie unter Fachleuten als unrealistisch, weil ein großer Teil der Spitzenjurist:innen in der freien Wirtschaft, in Anwaltskanzleien oder in anderen Bereichen der Verwaltung tätig sind. Quint Haidar Aly schreibt dazu: „Vor diesem Hintergrund läge eine realistische Rekrutierungsquote für die Justiz, die insgesamt nur 6-8 Prozent der Jurist:innen beschäftigt, im Bereich der Top-Jurist:innen bei maximal 40-50 Prozent.“

Die Debatte um den Pakt ist deshalb längst nicht nur eine Frage des Geldes. Der Bund hat den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 eine Anschubfinanzierung von rund einer halben Milliarde Euro zugesagt. Doch finanzielle Anreize allein können überhaupt nicht ausreichen, wenn auf dem Arbeitsmarkt schlicht zu wenige hochqualifizierte Bewerber:innen vorhanden sind. Die Personaldebatte offenbart zudem tiefere strukturelle Fragen. Wenn das Jurastudium immer unattraktiver wird und gleichzeitig Bewerber:innen in andere Sektoren abwandeln, was wird dann aus der Justiz?

Studierendenzahlen rückläufig

Denn: Die Zahlen der Juraabsolvent:innen sind seit Jahren rückläufig. „Während zwischen 2012 und 2018 pro Wintersemester durchschnittlich 16.299 Personen ein Studium der Rechtswissenschaft (inkl. Fachhochschulen aber exkl. Fachgruppe Wirtschaftsrecht) aufgenommen haben, waren es zwischen 2016 und 2022 durchschnittlich noch 15.322 Studienanfänger:innen pro Wintersemester. Ein Trend, der sich im Übrigen noch weiter verschärfen dürfte. Während in den 2010er-Jahren sechs Kohorten mit über 16.000 Studienanfänger:innen/Wintersemester gestartet sind, haben wir zuletzt 3 Kohorten in Folge von unter 14.000 Studienanfänger:innen verzeichnet“, schreibt Quint Haidar Aly.

Vor diesem Hintergrund wird auch die Diskussion um mögliche Reformen der juristischen Ausbildung und Auswahlverfahren neu belebt. Einige Expert:innen argumentieren, dass der Pakt für den Rechtsstaat nicht nur zusätzliche Stellen schaffen, sondern gleichzeitig die Ausbildung und Qualifizierung von Jurist:innen reformieren müsse, um nachhaltige Effekte zu erzielen. Alternativ müssten die Länder anfangen, Kandidat:innen mit schlechteren Examensergebnissen einzustellen. Ob die Examensnote als Momentaufnahme überhaupt ein Indiz dafür darstellt, ob eine Person eine gute Richterin oder ein guter Staatsanwalt wird, ist seit Jahren umstritten. Bisher orientieren sich die Auswahlverfahren in den Bundesländern traditionell stark am zweiten Staatsexamen, das als Maßstab für juristische Exzellenz gilt.

Irgendwo werden wir Abstriche machen müssen

Die politischen Entscheidungsträger:innen stehen daher vor einer schwierigen Gratwanderung: Sie müssen einerseits den Rechtsstaat personell stärken und die Justiz funktionsfähig halten, andererseits dürfen sie den Anspruch an fachliche Qualität nicht preisgeben. Diese Herausforderung wirft weitreichende Fragen über die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, die Struktur juristischer Ausbildung und die langfristige Personalplanung auf. Insofern wird der Erfolg des Pakts für den Rechtsstaat nicht allein an der Zahl der geschaffenen Stellen gemessen werden – sondern daran, ob es gelingt, qualifizierte Köpfe zu gewinnen, zu halten und so den Rechtsstaat zukunftsfest zu machen.

Quint Haidar Aly schlägt vor: „Deutlich sinnvoller scheint es vor diesem Hintergrund, endlich die vielfach nachgewiesenen Schwachstellen im bisherigen Ausbildungs- und Prüfungssystem auch politisch anzuerkennen – insbesondere die fehlende Aussagekraft der juristischen Staatsprüfungen –und um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, eine Neugestaltung der juristischen Ausbildung als vierte Säule des Paktes für den Rechtsstaat zu vereinbaren.“

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