Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat eine weitreichende Reform der juristischen Ausbildung beschlossen: Künftig können alle Universitäten mit juristischen Fakultäten ihren Studierenden einen Bachelor of Laws (LL.B.) verleihen.
Mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes reagiert das Land auf den wachsenden Druck, dem viele Studierende im anspruchsvollen Jura-Studium ausgesetzt sind. Die Reform soll nicht nur die Studienbedingungen verbessern, sondern auch die Attraktivität des Studiengangs steigern und neue berufliche Perspektiven eröffnen.
Der Beschluss des Landtags vom 10. Dezember 2025 geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP zurück. Damit wird ein Wunsch umgesetzt, den Studierende und Hochschulen seit Jahren formulieren: eine frühere, international anschlussfähige Qualifikation innerhalb des Jura-Studiums. Die Staatsprüfung bleibt weiterhin zentraler Bestandteil der juristischen Ausbildung, doch der Bachelor-Abschluss soll eine zusätzliche Option bieten, ohne die Struktur des Studiums grundlegend zu verändern.
Wir können alles, außer Jura!
Bis zur jetzt beschlossenen Reform war die Rechtslage in Baden-Württemberg von einer bemerkenswerten Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und tatsächlicher Umsetzung geprägt. Mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes im November 2024 hatte das Land zwar formal den Weg für einen integrierten Jurabachelor im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs freigemacht. Doch ein Jahr später zeigte sich, dass diese Öffnung in der Praxis kaum Wirkung entfaltet hatte. Während die Landesregierung die Neuregelung als wichtigen Modernisierungsschritt präsentierte, blieb die Einführung des integrierten Bachelors an den meisten juristischen Fakultäten aus – sehr zum Unmut der Studierendenvertretungen.
An der Universität Mannheim existiert bereits seit Jahren ein Kombinationsstudiengang, der den Erwerb eines LL.B. ermöglicht und gleichzeitig den Weg zum ersten Staatsexamen offenhält. Die Universität Konstanz bietet seit dem Wintersemester 2025/2026 im Rahmen eines Studiengangverbunds ebenfalls die Möglichkeit, einen Bachelor-Abschluss zu erwerben. Beide Programme sind akkreditiert und vollständig in das Bologna-System eingebettet.
Jetzt endlich auch in Freiburg, Heidelberg und Tübingen!
Freiburg, Heidelberg und Tübingen wollen den Bachelor zeitnah in ihre Studiengänge integrieren und folgen damit endlich (!) den Vorreitern Mannheim und Konstanz.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betont die Bedeutung des neuen Abschlusses für die Studierenden. Ziel sei es, die erbrachten Leistungen im Studium sichtbarer zu machen und die Attraktivität des Jura-Studiums insgesamt zu erhöhen. Zudem könne der Bachelor-Abschluss dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Auch Justizministerin Marion Gentges begrüßte die Reform. Der integrierte Bachelor biete Orientierung, Anerkennung und konkrete berufliche Perspektiven, ohne die klassische Ausbildung zu ersetzen.
Dass der Bedarf unbestreitbar war, zeigte eine landesweite Umfrage der Bundesfachschaft Jura: Über 94 Prozent der Jurastudierenden befürworteten demnach die Einführung eines LL.B., mehr als 99 Prozent wollten dennoch weiterhin das Staatsexamen ablegen. Der Bachelor wird also nicht als Konkurrenz, sondern als notwendige Ergänzung verstanden – als Absicherung, als Anerkennung und als Entlastung in einem Studium, das seit Jahren als besonders belastend gilt.
Fundstelle: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/


