Das juristische Ausbildungssystem gilt als antiquiert und genießt keinen guten Ruf. Es mangelt seit Jahrzehnten an echtem Reformwillen wie erst kürzlich die Iurreform-Studie aufzeigte. Auch die Bewertung in den Staatsexamina gilt als intransparent und willkürlich. Dass dem so ist, liegt am fehlenden Willen der Prüfungsämter, Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte an den Verhältnissen etwas zu ändern.
Ganz im Gegenteil, die Prüfungsämter, Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte versuchen Rechtsschutz zu vereiteln und die Prüfungsentscheidungen vollständig unangreifbar zu machen. Studierende und Referendare sind der Beliebigkeit der Prüferinnen und Prüfer ausgeliefert. Unter den Prüfern selbst finden sich nur wenige kompetente Juristinnen und Juristen.
Ablauf des Widerspruchs- und Klageverfahrens
Diese „Rechtsschutzvereitelung“ durch die Prüfungsämter, Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte läuft in der Praxis folgendermaßen ab (Beispiel GJPA, 15. Kammer des VG Berlin, 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg):
Schritt 1: Im Widerspruchsverfahren werden Einwände (fast) kategorisch zurückgewiesen. Die Prüfungsteilnehmer werden auf den Klageweg gezwungen. Eilanträge werden abgelehnt.
Schritt 2: Etwa zwei bis drei Jahre nach der Prüfung terminiert die 15. Kammer des VG Berlin. „Praktischerweise“ vertritt ein von der 15. Kammer) abgeordneter Proberichter das GJPA. Die 15. Kammer ist berühmt durch das Clan-Video bei Spiegel-Online. Kleiner Spoiler – mit Kriminellen geht man nachsichtiger um als mit euch!),
Von den berechtigt gerügten Bewertungsfehlern weist die 15. Kammer ca. 90 Prozent zurück. Dies wird überwiegend damit begründet, dass die Rügen nicht „hinreichend substantiiert“ seien oder nicht die „erforderliche Begründungstiefe“ erreichten. Teils liegt es auch daran, dass die (mit Verfahren stark überlasteten) Richterinnen und Richter die Rügen fachlich nicht verstehen. Nur ca. 10 Prozent der Bewertungsfehler werden anerkannt.
Das GJPA verweigert im Anschluss, das Urteil des VG Berlin an die Prüfer zur Neukorrektur weiterzuleiten.
Schritt 3: Das OVG Berlin-Brandenburg lehnt den Berufungszulassungsantrag gegen das erstinstanzliche Urteil mangels Beschwer ab.
Wichtige Ausnahme (Vorsicht Ironie!): Bei (Jugend-)Straftätern ist das OVG etwas nachsichtiger und lässt die Berufung zu.
Abwandlung: Die einstufige Variante
Stufe 1 : Das Verfahren wird vom VG Berlin auf eine Proberichterin im ersten Jahr übertragen. Die Proberichterin nimmt einen bereits vorgefertigten Vergleich, der einer Klageabweisung gleichkommt und einen Schadensverzicht zugunsten des GJPA aus der Schublade und schlägt den Vergleich vor. Der Prüfungsteilnehmer ist gezwungen den Vergleich anzunehmen, weil er schon aufgrund der langen Verfahrensdauer nicht vor das OVG ziehen kann.
Was also tun? Nehmt Eure Rechte in Anspruch!
Die Verantwortlichen ignorieren die Zustände seit Jahren. Wer sachliche Argumente bringt, wird von den Verantwortlichen nur abgewimmelt. Wie lange wollen sich Studierende und Referendare dies noch gefallen lassen? Nur mit gemeinsamer Anstrengung wird sich etwas ändern. Wie werden die (personell dünn aufgestellten) Prüfungsämter reagieren, wenn hunderte von Studierenden und Referendaren Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bewertungsfehler anstrengen? Richtig, sie werden sich dem Druck beugen müssen.
Praxistipp: Ihr habt laut Bundesverwaltungsgericht einen Anspruch auf kostenlose Kopien eurer Klausuren.
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