Anwälte in Großbritannien sollen Zinsen von Mandantenkonten an Justizministerium abführen

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Die britische Regierung hat mit einem neuen Finanzierungsvorhaben für das Justizsystem eine intensive Debatte innerhalb der Anwaltschaft ausgelöst. Kern des Plans ist die Einführung eines sogenannten „Interest on Lawyers’ Client Account“-Systems (ILCA), durch das der Staat künftig einen erheblichen Teil der Zinserträge aus anwaltlichen Fremdgeldkonten abschöpfen will. Kritiker:innen warnen insbesondere vor gravierenden Folgen für kleinere Kanzleien und den Zugang zum Recht.

50-75% sollen abgeführt werden

Nach den im Rahmen einer Konsultation vorgestellten Vorschlägen des Justizministeriums (Ministry of Justice) sollen bis zu 75 Prozent der Zinsen aus sogenannten Sammelmandantenkonten sowie 50 Prozent der Zinsen aus individuellen Mandantenkonten an den Staat abgeführt werden. Die Einnahmen sollen unmittelbar in den zentralen Haushalt des Ministeriums fließen und nicht zweckgebunden sein.

Zur Einordnung: Anwält:innen sind verpflichtet, Fremdgelder ihrer Mandant:innen – etwa Kaufpreise bei Immobilientransaktionen, Nachlassvermögen oder Vorschüsse – getrennt von eigenen Geldern auf speziellen Mandantenkonten zu verwahren. Während dieser oftmals nur kurzen Verwahrungsdauer fallen Zinsen an. Rechtlich stehen diese Zinsen grundsätzlich den Mandant:innen zu. In der Praxis werden geringfügige Beträge jedoch häufig nicht ausgekehrt, sondern zur Deckung der erheblichen Verwaltungs- und Compliancekosten genutzt, die mit der Führung solcher Konten verbunden sind. Genau diese Zinseinnahmen, nicht etwa Kanzleigewinne, sollen nun teilweise abgeschöpft werden.

Justizminister spricht von „unverdientem Einkommen“

Justizminister David Lammy verteidigte den Vorstoß mit deutlichen Worten. Es handele sich um „unverdientes Einkommen“, von dem Kanzleien profitierten, ohne selbst wirtschaftlich tätig geworden zu sein. Da Anwaltskanzleien von einem funktionierenden Justizsystem abhängig seien, sei es folgerichtig, dass sie zu dessen Finanzierung beitrügen. Eine starke Justiz sei Voraussetzung für einen florierenden Rechtsdienstleistungsmarkt.

Auffällig ist, dass das britische Justizministerium – anders als in vergleichbaren Modellen etwa in den USA (Interest on Lawyers‘ Trust Accounts – IOLTA) oder Australien – keine Zweckbindung der Mittel vorsieht. Dort werden vergleichbare Zinserträge häufig gezielt für Prozesskostenhilfe oder Programme zum besseren Zugang zum Recht eingesetzt. In Großbritannien hingegen sollen die Mittel flexibel innerhalb des Justizsystems verwendet werden, um dort eingesetzt zu werden, wo der Bedarf am größten ist.

Kritik: Keine Zweckbindung vorgesehen

Die Reaktionen aus der Anwaltschaft fallen überwiegend kritisch aus. Die Law Society warnte, das Vorhaben könne insbesondere kleinere Kanzleien in Innenstädten wirtschaftlich unter Druck setzen und im Extremfall zu Schließungen führen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Kanzleien die entstehenden Mehrkosten an Mandant:innen weitergeben müssten, was die ohnehin angespannte Lage beim Zugang zu rechtlicher Beratung weiter verschärfen könnte. Präsident Mark Evans kritisierte, es fehle an einem klaren Umsetzungskonzept, und das Ministerium unterschätze die praktischen Auswirkungen erheblich.

Das Justizministerium verweist hingegen auf eigene Erhebungen. In einer Studie aus dem Jahr 2024 gaben 92 Prozent von über 600 befragten Rechtsdienstleistern an, nicht auf Zinserträge aus Mandantenkonten angewiesen zu sein, um wirtschaftlich zu bestehen. Zudem zeigten die Ergebnisse, dass Mandant:innen in der Regel nicht mit einer Zinsauszahlung rechnen, da Gelder oft nur sehr kurzzeitig verwahrt würden.


Fundstelle: https://www.legalcheek.com/

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