TikToker misshandelt Katzen – Haltungsverbot!

-Werbung-spot_imgspot_img

Das Verwaltungsgericht Mainz hat einem TikToker eine deutliche Grenze aufgezeigt: Wer seine Tiere schlecht behandelt und das auch noch selbst im Netz dokumentiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Gericht bestätigte eine Entscheidung des Veterinäramts, dem Mann alle Katzen wegzunehmen und ihm die Haltung von Katzen dauerhaft zu verbieten.

Der Mann hatte selbst mehrere TikTok-Videos veröffentlicht, die zeigten, wie er eine seiner Katzen in einer Badewanne mit einem Elektrorasierer schor. In einem weiteren Clip drehte er das Tier mehrfach sehr schnell auf dem Boden im Kreis. Außerdem soll der Mann seiner Katze die Schnurrhaare abgeschnitten haben. Die Videos verbreiteten sich rasch und sorgten für Empörung. Beim zuständigen Veterinäramt gingen daraufhin zahlreiche Anzeigen wegen mutmaßlicher Tierquälerei ein.

Amtsärztin rettet fünf Katzen aus Wohnung

Die Behörde reagierte umgehend. Bei einem Besuch in der Wohnung des TikTokers nahm eine Amtstierärztin alle fünf Katzen mit, die dort gehalten wurden. Die Tiere wurden zunächst anderweitig untergebracht. Das Veterinäramt sprach außerdem ein umfassendes Katzenhaltungs- und -betreuungsverbot aus. Außerdem ordnete die Behörde an, dass die Katzen dauerhaft eingezogen und nicht mehr zu dem Mann zurückkehren werden.

Rechtsgrundlage für das Vorgehen war § 16a TierSchG. Diese Vorschrift erlaubt es den Behörden, einzugreifen, wenn Tiere nicht artgerecht gehalten oder misshandelt werden – bis hin zur endgültigen Wegnahme.

Der TikToker wollte das nicht akzeptieren und zog im Eilverfahren vor Gericht. Er bestritt, seine Katze misshandelt zu haben. Das Drehen auf dem Boden sei aus Unwissenheit erfolgt, das Scheren habe lediglich der Pflege gedient. Außerdem seien die Maßnahmen überzogen, da er bislang noch nie tierschutzrechtlich aufgefallen sei.

Das VG Mainz zeigte dafür wenig Verständnis. Soweit sich der Eilantrag gegen die Wegnahme und Einziehung der in den Videos gezeigten Katze richtete, war er nach Ansicht des Gerichts bereits unzulässig. Der Grund: Die Entscheidung des Veterinäramts war längst vollzogen. Die Katze war inzwischen sogar an Dritte weitergegeben worden. Eine gerichtliche Entscheidung hätte daran nichts mehr ändern können.

Erhebliche Misshandlung der Katze

Inhaltlich setzte sich das Gericht vor allem mit dem Katzenhaltungs- und -betreuungsverbot auseinander – und stellte sich klar hinter das Veterinäramt. Ausschlaggebend waren die TikTok-Videos selbst. Sie zeigten nach Auffassung der Richter keinen harmlosen Umgang, sondern eine wiederholte und erhebliche Belastung für das Tier.

Besonders schwer wog, dass der TikToker die Katze in sehr kurzer Zeit rund 20-mal schnell auf dem Boden drehte. Die Folgen waren auf den Aufnahmen deutlich zu erkennen: Das Tier wirkte benommen, hatte offenbar die Orientierung verloren und konnte danach kaum noch den Kopf halten oder weiterlaufen. Einen vernünftigen Grund für das Scheren des Fells konnte das Gericht ebenfalls nicht erkennen. Hinzu kam, dass offenbar auch die Schnurrhaare der Katze gekürzt worden waren – ein wichtiges Sinnesorgan für Orientierung und Kommunikation.

Ob einzelne Szenen darüber hinaus als sexueller Missbrauch zu werten seien, ließ das Gericht offen. Das sei für die Entscheidung nicht entscheidend gewesen. Schon das übrige Verhalten reiche aus, um von einem klaren Verstoß gegen den Tierschutz auszugehen.


Fundstelle: VG Mainz, Beschl. v. 4. Dezember 2025, Az. 1 L 660/25.MZ

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel

Datenschutz-Übersicht

Diese Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf deinem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinem Rechner abgelegt werden und die dein Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende deines Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf deinem Endgerät gespeichert, bis du diese löschst. Diese Cookies ermöglichen es uns, deinen Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung: Mehr erfahren