Was sich das Justizprüfungsamt Hessen für den Prüfungstermin Februar/März 2026 leistet, ist kein bloßer organisatorischer Engpass. Man kann guten Gewissens von einem handfesten Versagen zulasten eines ganzen Jahrgangs angehender Juristinnen und Juristen sprechen. Weil zu viele Prüflinge mitschreiben und das JPA überlastet ist, wird vor der Ladung zur mündlichen Prüfung keine Liste der Nichtbesteher hochgeladen. Auch die Einzelnoten werden vor der Mündlichen Prüfung voraussichtlich nicht mitgeteilt. Außerdem kommt es zu Einschränkungen bei der Ortswahl und mündliche Prüfungen können auch Samstags stattfinden.
730 Kandidat:innen wurden zur Staatlichen Pflichtfachprüfung im Februar/März 2026 zugelassen. Das sind rund 30 Prozent mehr als in den Durchgängen der vergangenen zehn Jahre. Der Grund ist bekannt, vorhersehbar und hausgemacht: Die Corona-Freisemester laufen aus, für viele ist dieser Termin die letzte Chance auf den Freiversuch. Ein Vorgang, der für das JPA seit Jahren vorhersehbar war. Statt vorausschauender Planung gibt es nun allerdings Improvisation auf dem Rücken der Prüflinge.
Fünf Standorte werden voll ausgelastet: Keine Umladung
Schon die schriftliche Prüfung gerät zur logistischen Zumutung. Fünf Standorte – Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Butzbach und Marburg (Cölbe, Wetter) – werden bis an die absolute Kapazitätsgrenze ausgelastet. Umladungen? Ausgeschlossen. Rückfragen? Unerwünscht. Zwar heißt es, Wohnort und besondere Bedürfnisse der Prüflinge würden „von Amts wegen“ berücksichtigt, doch wenn alle Räume voll sind, bleibt diese Zusicherung letztlich eine leere Floskel. Für viele Kandidat:innen bedeutet das längere Anfahrtswege, frühere Abfahrtszeiten, höhere Kosten und zusätzliche Nervosität an ohnehin entscheidenden Prüfungstagen.
Korrekturfristen werden überschritten; Noten und Durchfaller nicht bekanntgegeben
Noch gravierender sind die angekündigten Abweichungen bei der Korrektur und der Bekanntgabe der Ergebnisse. Weil das JPA Hessen eine „erheblich höhere Anzahl“ von Prüfer:innen einsetzt, werden die Korrekturfristen voraussichtlich überschritten. Die Konsequenz ist juristisch wie psychologisch brisant: Es wird vor der mündlichen Prüfung keine vollständige Liste der Nichtbesteher geben. In vielen Fällen stehen die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erst kurz vor der mündlichen fest, teils sollen nicht einmal alle Einzelbewertungen mitgeteilt werden. Wir fragen uns: Wie soll man sich unter diesen Bedingungen sinnvoll auf die mündliche Prüfung vorbereiten? Woher soll man wissen, in welches Fach man aufgrund von Defiziten besonders viel Lernzeit stecken sollte?
Und wie wird die Chancengleichheit gewahrt, wenn manche Kandidat:innen alle Noten mitgeteilt bekommen, andere aber nicht? Insbesonderer dieser Passus hört sich dabei nach reiner Willkür an: „Daher werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung in vielen Fällen erst knapp vor der mündlichen Prüfung feststehen, sodass eine vollständige Liste der Nichtbesteher vor den mündlichen Prüfungen nicht erstellt werden kann. Aus diesem Grund werden auch aller Voraussicht nach in einigen Fällen mit der Ladung zur mündlichen Prüfung nicht alle Bewertungen (Punkte) der schriftlichen Prüfung den Kandidatinnen und Kandidaten mitgeteilt werden können.“
Damit zwingt das Justizprüfungsamt die Prüflinge in eine absurde und unzumutbare Situation: Sie müssen sich auf die mündliche Prüfung vorbereiten, ohne überhaupt zu wissen, ob sie die schriftlichen Klausuren bestanden haben. Diese Vorbereitung ist kein Nebenbei-Projekt, sondern erfordert Wochen intensiver Wiederholung und die Beschäftigung mit aktueller Rechtsprechung. Wer gleichzeitig in existenzieller Unsicherheit lebt, lernt schlechter, schläft schlechter und steht unter dauerhaftem psychischem Druck. Dieser Jahrgang wird damit gegenüber allen anderen benachteiligt, die sich bislang gezielt und erst nach Bestehen der Schriftlichen auf die Mündliche einstellen konnten. Hinzu kommt der zusätzliche Stress durch die ohnehin angespannte Platzsituation: überfüllte Prüfungsräume, organisatorische Unklarheiten und das Gefühl, nur noch „mitverwaltet“ statt fair geprüft zu werden.
Mündliche Prüfungen auch am Samstag
Als wäre das nicht genug, drohen weitere Belastungen im mündlichen Teil: Prüfungen an vom Wohn- oder Studienort abweichenden Standorten, möglicherweise sogar an Samstagen. Das mag verwaltungspraktisch erscheinen, ignoriert aber die Lebensrealität der Kandidat:innen, die neben der Vorbereitung oft arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.
Das Staatsexamen ist die zentrale Hürde der juristischen Ausbildung. Wer hier antritt, hat Anspruch auf ein faires, transparentes und planbares Verfahren. Der Februar/März-Termin 2026 in Hessen bietet all das nicht. Stattdessen erleben wir ein Prüfungschaos mit Ansage – und einen Jahrgang, der den Preis für jahrelange strukturelle Unterfinanzierung und fehlende Krisenvorsorge zahlen soll.
Ankündigung des JPA Hessen: https://justizpruefungsamt.hessen.de/juristenausbildung/pflichtfachpruefung


