Immer noch kein integrierter Bachelor in Bayern: Jetzt Petition unterzeichnen

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Im Februar 2025 hatte JURios schon über die ursprüngliche Petition zur Einführung des integrierten Jura-Bachelors von „JURIST IN TIME“, der Initiative für juristische Reformen, berichtet. CSU, Freie Wähler und die AfD hatten im Landtag dagegengestimmt, was in sozialen Netzwerken große Empörung ausgelöst hat. Auch den Antrag der SPD vom Januar 2025 zur Einfügung des integrierten Bachelors ließ die bayrische Landesregierung unbeachtet.

Seit Beginn der ursprünglichen Petition haben es alle Bundesländer außer Bayern geschafft, den vollintegrierten LL.B., der seit Langem von iur.reform, den Fachschaften und der Mehrheit der Studierenden und Praktiker:innen gefordert wird, in das Jurastudium anzugliedern oder Gesetze hierfür zu entwerfen. Ab dem Frühjahr 2026 wird auch Schleswig-Holstein als vorletztes Bundesland über ein entsprechendes Gesetz abstimmen. Seitdem häufen sich – auch wegen der Verdrängung der bayrischen Universitäten im Wettbewerb um den juristischen Nachwuchs – die Stimmen für eine Einführung.

Mittlerweile haben sich deshalb die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, der Ring Christlich demokratischer Studenten (RCDS) München und der RCDS Regensburg für den integrierten LL.B. ausgesprochen. Hintergrund dessen ist, dass die bayrischen Universitäten im Wettbewerb um den juristischen Nachwuchs hinterherhinken. Studieninteressierte achten mittlerweile darauf, an Universitäten zu studieren, die diesen Abschluss anbieten. Zudem werben die Universitäten auf ihren Homepages mit dem vollintegrierten LL.B. Hinzu kommt, dass immer mehr Negatives über das veraltete Staatsexamen aufgedeckt wird: Beispielsweise, dass die juristischen Staatsexamina seit den 90er Jahren deutlich schwieriger geworden sind oder dass, die am häufigsten vergebene Punktzahl „2 Punkte“ sind.

Wachsende Empörung bei Jurastudierenden in Bayern

Deswegen wächst auch bei den bayrischen Studierenden die Frust darüber, dass ihre Leistungen vor dem Examen nicht mit diesem Bachelor honoriert werden. Immer mehr Studierende aus Bayern führen deshalb ihr Jura-Studium außerhalb von Bayern fort. All das hat wiederum dazu geführt, dass Ecem Ürün und der Verfasser die Petition zur Einführung des Jura-Bachelors wesentlich wortgleich neu aufgesetzt hat. (openpetition.de/!mrjmq)

Diese Petitionen zielen neben der Einführung des Jura-Bachelors auch auf die Einführung des integrierten Jura-Masters und die unbeschränkte Anerkennung der Leistungen der Jurastudierenden bayrischer Universitäten in anderen Bundesländern ab. Oft erkennen die Universitäten, die diesen LL.B. anbieten, nämlich Leistungen, insbesondere aus dem Schwerpunktbereichsstudium aus anderen Bundesländern nicht an oder lassen nicht zu, dass sich Studierende im Jura-Studiengang einschreiben, nachdem sie das Examen schon ein oder mehrere Male erfolglos geschrieben haben. Die Kommentierungen der Petition und die Konversationen mit den Studierenden, die das Bundesland wechseln wollen, zeigen, dass hier großer Bedarf herrscht.

Irrglauben und Verschmähungen gegenüber den vollintegrierten LL.B.

Dennoch äußern sich Abgeordnete der CSU abwertend über den vollintegrierten LL.B. und lehnen ihn ab. Trotz all der Veröffentlichungen der Vorteile des integrierten Bachelors – wie Sicherheit im Studium und Examen, Lösung des Fachkräftemangels, usw. – herrscht sogar bei manchen Professor: innen der Irrglaube, dass man damit kein Masterstudium aufnehmen könne. Dass das jedoch geht, zeigt u.a. der kürzlich verabschiedete § 20b III N.F. i.V.m. § 41 I 1, 18 IV 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns, der klarstellt, dass der vollintegrierte LL.B. auch ohne Modularisierung und ohne die Vergabe von Leistungspunkten (ECTS) ein berufsqualifizierender Abschluss ist und als solcher zur Aufnahme eines Masterstudiums qualifiziert.

Überdies passt die Fernuniversität Hagen gerade seinen Masterstudiengang Rechtswissenschaften an, damit sich auch Absolvent:innen mit einem vollintegrierten LL.B. einschreiben können. Eine Akkreditierung des Bachelors, also das Durchlaufen eines teuren und aufwendigen Qualitätsprüfungsverfahrens, wie etwa bei halbintegrierten Jura-Bachelor-Abschlüssen, ist für die Einschreibung nicht nötig. Deswegen ist es ebenso falsch, dass die bayrische Landesregierung den vollintegrierten LL.B. als „nicht-akkreditierten“ LL.B. schlecht redet, um die halbintegrierten Jura-Bachelor-Studiengänge, die akkreditiert sind, als ausreichend zu vermarkten und den vollintegrierten LL.B., den sie hemmungslos als „Zertifikat für Studienabbrecher“ verschmähen, zu blockieren.

Insgesamt kommen heute die alte und neue Petition zusammen auf fast 500 Unterschriften. Um mehr Druck auf die Politik auszuüben, werden vorerst symbolisch 1000 Unterschriften anvisiert. Die Leser:innen dieses Beitrags werden mit Nachdruck zum Unterzeichnen gebeten. Auch die juristischen Fakultäten und Fachschaften in Bayern sollten ähnlich wie die juristischen Fakultäten in Niedersachsen und Baden-Württemberg kollektiv und öffentlich die Landesregierung zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes auffordern.

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