Tatzen gegen Tofu: „New year, new meat“

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Für die menschliche Spezies markiert der Jahreswechsel oft die traditionelle Phase der Selbstfindung, diese ist zumeist rechtlich unbedenklich sofern sie nicht die Rechte anderer verletzt Art. 2 Abs. 1 GG.

Im vorliegenden Fall bin ich (eine zweijährige Perserkatze) jedoch Opfer der ideologischen Transformation meiner Halterin geworden, die sich unter Berufung auf ihren neugewonnen Veganismus weigert artgerechte und fleischhaltige Nahrung bereit zu stellen.

Zwar wird schon mit § 90a BGB anerkannt, dass Tiere keine Sachen sind. Wir werden jedoch durch die Verweisung auf die für Sachen geltenden Vorschriften oft wie solche behandelt. Meine Existenz ist jedoch kein bloßes Anhängsel meiner Halterin, wenn diese beschließt ihr Leben im neuen Jahr „nachhaltiger“ zu gestalten darf ihr „New Year, New Me“ nicht mein „New Year, New Meat“ bedeuten. Daher berufe ich mich auf den seit 2002 bestehenden Art. 20a GG i.V.m. § 2 TierSchG.


Dieser Beitrag entstand im Rahmen des 7. juriosen Essay-Wettbewerbs „New Year, New Me” 2026. Dieser Text wurde mit dem 5. Platz ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Essay-Wettbewerb und alle anderen Gewinner-Texte findest Du hier: https://jurios.de/essay-wettbewerb/


Angemessene Ernährung § 2 Nr. 1 TierSchG

Durch das Tierschutzgesetz ist der Halter zu einer der Art und den Bedürfnissen des Tieres entsprechend angemessenen Ernährung verpflichtet. Als obligater Karnivor ernähre ich mich rein fleischbasiert, schon meine Vorfahren jagten und fraßen in der Natur vor allem Mäuse, Vögel und Fische. Daher ist von meinem Gebiss, über meinen Verdauungstrakt bis hin zum Verdauungsprozess alles auf Fleisch ausgelegt. Mein Körper ist auf essenzielle Aminosäuren wie Taurin, Arachidonsäure und bestimmte Vitamine angewiesen, die in natürlicher Form so nur in Fleisch vorkommen. Eine vegane Ernährung die diese Defizite versucht durch Synthetische Supplemente auszugleichen stellt keine „angemessene“ Ernährung dar, Katzen müssen Fleisch essen um zu überleben.

Grundrechtskonflikt: Gewissensfreiheit vs. Tierschutz

Die Berufung meiner Halterin auf die Allgemeine Glaubens- und Gewissensfreiheit Art. 4 GG, dass die Unterstützung der Tötung von Tieren durch den Kauf von fleischhaltigem Katzenfutter ihr moralisch nicht zumutbar sei, sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit Art. 2 Abs. 1 GG ist jedoch ein juristischer Trugschluss. Die Gewissensfreiheit des Menschen endet dort, wo sie die Rechte eines anderen Lebewesens verletzt. Wer sich zur Haltung eines „Fleischfressers“ entschließt verpflichtet sich dazu das Leben und Wohlbefinden des Tieres zu schützen § 1 TierSchG. Eine durch einen Neujahresvorsatz entstandene „Gewissensnot“ entbindet nicht von der Pflicht zur artgerechten Fütterung. Damit wirkt Art. 20a GG als Schranke zur Berufung auf die Art. 4 GG und 2 Abs. 1 GG meiner Halterin.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, § 1 TierSchG. Eine Mangelernährung durch vegane Kost würde bei meiner Spezies unweigerlich zu Leiden, Schmerzen und dauerhaften körperlichen Schäden führe z.B. durch Herzmuskelerkrankungen aufgrund von Taurinmangel. Ein rein ideologisches Motiv des Halters rechtfertigt niemals die körperliche Schädigung des Tieres. Es liegt hier also ein Fall von Tierquällerei durch Unterlassung der Bereitstellung geeigneter Nahrung vor.

Das Recht auf eine Maus

Gegen das New Year, New Me meiner Halterin als Akt der menschlichen Selbstoptimierung ist nichts einzuwenden, wo die Befugnis zur Selbstgestaltung jedoch mit der Verfügungsgewalt über meine Biologie verwechselt wird muss ich Grenzen ziehen. Eine gezwungene Veganisierung verstößt gegen die Fürsorgepflicht und das TierSchG und ist eine Missachtung der verfassungsrechtlichen Stellung des Tieres. Die moralische Unfähigkeit meiner Halterin ihr neues Weltbild mit meiner Existenz als Fleischfresser in Einklang zu bringen, sollte nicht meine Mangelernährung, sondern die Beendigung des Verhältnisses zwischen Halterin und Katze (mir) wegen der Unfähigkeit der artgerechten Haltung zur Folge haben. Das Gesetz schützt mein Leben, mein Wohlbefinden und mein Recht auf eine Maus oder zumindest mein Recht auf eine Dose Katzenfutter mit angemessen hohem Fleischanteil. Die Ideologie der Menschen mag sich zum neuen Jahr hin ändern, mein Stoffwechsel tut das jedoch nicht.

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