Überfälliger Rückzieher: NRW will Referendariatsplätze wieder aufstocken

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Nordrhein-Westfalen will die Zahl der Referendariatsplätze nach deutlichen Kürzungen in den vergangenen Jahren wieder erhöhen. Für das Jahr 2026 seien mehr Mittel für die Ausbildung von Nachwuchsjurist:innen eingeplant Damit reagiert das Land auf die massive Kritik, die es seit der Reduzierung der Plätze ab Juli 2024 aus Kostengründen getroffen hatte.

Auslöser der aktuellen Debatte war ein Instagram-Post der CDU-Landtagsfraktion, in dem von einer Rückkehr „auf 100 Prozent“ bei den Referendariatsplätzen die Rede war. Diese Formulierung sorgte für Verwirrung, denn eine feste Quote existiert nicht. Die Zahl der Einstellungen schwankt seit Jahren und hängt maßgeblich davon ab, wie viele Mittel im jeweiligen Landeshaushalt für die Unterhaltsbeihilfe der Referendar:innen vorgesehen sind. Der Haushalt wird jährlich neu beschlossen.

2026 soll sich an 2023 orientieren

Konkret teilte das Justizministerium nun LTO mit, dass sich NRW im Jahr 2026 wieder am Einstellungsniveau von 2023 orientieren will. Damals wurden insgesamt rund 3.200 Referendarinnen und Referendare eingestellt. Zum Vergleich: Für 2025 war nach den Kürzungen ab Juli 2024 nur noch eine Gesamtkapazität von 3.039 Plätzen vorgesehen. Die Erhöhung bedeutet damit zwar eine Entlastung, bleibt aber deutlich hinter den Spitzenwerten früherer Jahre zurück.

Vorausgegangen war eine kontroverse Diskussion (JURios berichtet) über geplante Einsparungen im Justizbereich. Bereits im Haushaltsplanentwurf für 2025 hatte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) vorgesehen, die Zahl der Referendariatsplätze schrittweise auf etwa 3.000 zu senken. Zu diesem Zeitpunkt waren in NRW noch knapp 3.800 Referendarinnen und Referendare beschäftigt, in den Jahren zuvor waren zeitweise sogar bis zu 4.500 Plätze eingeplant. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Werner Pfeil, hatte die Pläne öffentlich scharf kritisiert und dem Minister vorgeworfen, die Bedürfnisse der Justiz zu vernachlässigen. Das Ministerium wies die Darstellung zurück und sprach von notwendigen, aber moderaten Einsparungen angesichts enger finanzieller Spielräume. Gleichwohl wurde eingeräumt, dass es künftig zu längeren Wartezeiten kommen könne.

Wartezeiten von drei bis neun Monaten

Die besonders hohen Referendarzahlen in den Jahren 2020 bis 2022 waren maßgeblich eine Folge der Corona-Pandemie. Aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen im Ausbildungsablauf befanden sich damals deutlich mehr Personen gleichzeitig im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Kapazitäten lagen in dieser Zeit zwischen 3.956 und 4.306 Plätzen. Nach dem Ende der Pandemie sei eine dauerhafte Beibehaltung dieses Niveaus jedoch nicht realistisch gewesen, hatte das Ministerium bereits früher erklärt.

Dass sich NRW nun am Jahr 2023 orientiert, lässt sich daher als Rückkehr zu einem „Normalbetrieb“ verstehen. Ob dieser Kurs über 2026 hinaus Bestand haben wird, bleibt offen. Das Land steht weiterhin unter erheblichem Haushaltsdruck.

Ungeachtet dessen bleibt NRW bundesweit Spitzenreiter bei der Zahl der Einstellungen und der Einstellungstermine: In den OLG-Bezirken Köln, Düsseldorf und Hamm ist ein Einstieg in das Referendariat grundsätzlich jeden Monat möglich. Dennoch betragen die Wartezeiten aktuell je nach Bezirk zwischen drei und neun Monaten.

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