Hohe Durchfallquote im zweiten Staatsexamen: Schleswig-Holstein unter Rechtfertigungsdruck

-Werbung-spot_imgspot_img

In Schleswig-Holstein fällt fast jede:r vierte Jurist:in durch das zweite Staatsexamen. Mit einer Durchfallquote von 27,86 Prozent im Jahr 2023 liegt das Land deutlich über dem Bundesdurchschnitt von rund zwölf Prozent.

Die Zahlen, veröffentlicht vom Bundesamt für Justiz, machen Schleswig-Holstein seit Jahren zum Schlusslicht im Ländervergleich. Nun muss sich das Justizministerium vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtags erklären – auch wegen einer umstrittenen Begründung, die den Fokus auf Referendar:innen aus Hamburg legt.

Auslöser der politischen Debatte ist ein Artikel der Kieler Nachrichten aus dem Januar. Darin greift die Zeitung nicht nur die auffälligen Durchfallquoten auf, sondern berichtet auch über Reformforderungen des schleswig-holsteinischen Referendarrats. Dessen stellvertretende Vorsitzende, Hannah Sophie Strewe, fordert unter anderem bessere Arbeitsgemeinschaften, einen einheitlichen Lernmonat unmittelbar vor den Klausuren sowie eine Ausweitung der Prüfungsstandorte. Hintergrund ist die Umstellung auf das E-Examen, in deren Zuge viele Referendar:innen für die schriftlichen Prüfungen nach Hamburg fahren müssen. Weitere Kritikpunkte hatte der Referenderrat bereits in einer Stellungnahme vom Dezember 2025 formuliert.


Anteil derjenigen, die das zweite Examen 2023 nicht bestanden haben:

Baden-Württemberg: 8,5%
Bayern: 13,3%
Berlin: 8,3%
Brandenburg: 9,3%
Bremen: 25,5%
Hamburg: 12,2%
Hessen: 7,5%
Mecklenburg-Vorpommern: 7,5%

Niedersachsen: 10,6%
Nordrhein-Westfalen: 13,6%
Rheinland-Pfalz: 16,0%
Saarland: 11,1%
Sachsen: 10,5%
Sachsen-Anhalt: 15,6%
Schleswig-Holstein: 27,9%
Thüringen: 7,8%


Sind die „schlechten“ Referendare aus Hamburg das Problem?

Politische Brisanz erhielt das Thema jedoch vor allem durch die Reaktion des Justizministeriums auf eine Anfrage der Kieler Nachrichten. Der Artikel erweckt den Eindruck, das Ministerium sehe die Hauptursache der hohen Durchfallquote nicht in der eigenen Ausbildungspraxis, sondern bei den Referendar:innen aus anderen Bundesländern – insbesondere aus Hamburg. Schleswig-Holstein nehme viele Nachwuchsjurist:innen auf, die in ihrem Heimatbundesland keinen Referendariatsplatz erhalten hätten. Die Examensstatistik zeige, so die Argumentation, dass sich die Leistungen aus dem Studium regelmäßig im zweiten Examen widerspiegelten.

Diese Darstellung brachte die Landesregierung in die Defensive. Die SPD-Fraktion beantragte, das Thema im Februar auf die Tagesordnung des Innen- und Rechtsausschusses zu setzen. „Inhaltlich möchten wir zunächst erfahren, ob die in dem Pressebericht dargestellte Situation zutreffend ist“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Marc Timmer gegenüber LTO. Sollten die Zahlen stimmen, erwarte man eine Erklärung für die erheblichen Abweichungen vom Bundesdurchschnitt – und Antworten darauf, ob und wie die Landesregierung die Referendarausbildung verändern wolle.

Eine schnelle, eindeutige Erklärung ist allerdings nicht zu erwarten. Kritik an der juristischen Ausbildung gibt es bundesweit seit Jahren. Besonders die Arbeitsgemeinschaften stehen immer wieder in der Kritik: Qualität, Materialien und didaktische Konzepte hängen stark von den jeweiligen Leiter:innen ab. Ob sich daraus jedoch eine so hohe Durchfallquote erklären lässt, ist fraglich. Gleiches gilt für die Belastung durch Prüfungsfahrten nach Hamburg – ärgerlich für Betroffene, aber schwer als kausaler Faktor nachweisbar.

Justizministerium: „Strukturelles Leistungsgefälle“

Bleibt also die Frage: Ziehen „leistungsschwächere“ Hamburger Absolvent:innen den Schnitt in Schleswig-Holstein nach unten? Von dieser Wortwahl distanziert sich das Justizministerium deutlich. Es handele sich um einen pauschalisierenden Begriff, der nicht aus dem Ministerium stamme. Stattdessen spricht die Behörde gegenüber LTO von einem „strukturellen Leistungsgefälle“ zwischen Referendar:innen, die ihre erste juristische Prüfung in Schleswig-Holstein abgelegt haben, und solchen aus Hamburg oder anderen Ländern.

Konkret führt das Ministerium aus, dass Absolvent:innen aus Schleswig-Holstein regelmäßig das gesamte Notenspektrum von „ausreichend“ bis „sehr gut“ abdeckten. Bei Bewerber:innen aus Hamburg dominierten hingegen die Notenstufen „ausreichend“ und – in geringerem Umfang – „befriedigend“. Ursache sei das Hamburger Zulassungssystem: Dort werden Referendariatsplätze nach der Note des ersten Examens vergeben, mit zuletzt sehr hohen Schwellen zwischen 8,86 und 12,3 Punkten. Wer diese nicht erreicht, muss warten oder in ein anderes Bundesland ausweichen. Schleswig-Holstein ist dabei attraktiv, weil es kaum Wartezeiten gibt.

Warum Niedersachsen, geografisch ähnlich günstig gelegen, nicht ebenfalls mit hohen Durchfallquoten auffällt, erklärt das Ministerium mit unterschiedlichen Strukturen. Durch das gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein können Hamburger Referendar:innen zwar ihren Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein antreten, ihre Stationen und Prüfungen aber weitgehend in Hamburg absolvieren. Zudem gelten im niedersächsischen OLG-Bezirk Celle strengere Zulassungsvoraussetzungen.

Nicht-Schleswigholsteiner machen über 50% der Durchfaller aus

Die Zahlen stützen zumindest teilweise die Argumentation des Landes: 2023 hatten 56,6 Prozent der durchgefallenen Referendar:innen nicht in Schleswig-Holstein studiert, 36,4 Prozent davon in Hamburg. 2024 lag der Anteil der Nicht-Schleswig-Holsteiner bei 60 Prozent, 2025 bei 53,5 Prozent. Die Hamburger Durchfaller:innen traten im Schnitt mit Erstexamensnoten zwischen 6,27 und 6,54 Punkten in den Vorbereitungsdienst ein.

Was folgt daraus politisch? Das Justizministerium verweist darauf, dass sich die Lage zuletzt verbessert habe: Im Klausurdurchgang 2025 seien nur noch 17,31 Prozent durchgefallen. Dies führt das Land auf Evaluationsprozesse und einen intensiveren Austausch mit Ausbilder:innen, Referendar:innen und dem Prüfungsamt zurück – ohne konkrete Maßnahmen zu benennen.

Grundsätzlich könnte Schleswig-Holstein die Zahl der Ausbildungsstellen senken oder leistungsbezogene Zulassungslisten einführen. Das wolle man jedoch bewusst nicht. Das Land verfolge einen „sozialen Ausbildungsansatz“ und wolle juristischen Nachwuchs unabhängig von Examensnoten gewinnen und langfristig binden. Die Zahl der Ausbildungsstellen sei trotz knapper Haushaltslage sogar erhöht worden.

Ob dieser Ansatz mit dauerhaft hohen Durchfallquoten vereinbar ist, wird der Rechtsausschuss diskutieren müssen. Für die Referendar:innen bleibt zu hoffen, dass die Debatte nicht bei Schuldzuweisungen stehen bleibt, sondern tatsächlich zu Verbesserungen in der Ausbildung führt.

-Werbung-
Redaktion
Redaktion
JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel

Datenschutz-Übersicht

Diese Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf deinem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinem Rechner abgelegt werden und die dein Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende deines Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf deinem Endgerät gespeichert, bis du diese löschst. Diese Cookies ermöglichen es uns, deinen Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung: Mehr erfahren