Künstliche Intelligenz steigert die Effizienz in Anwaltskanzleien erheblich. Doch sie könnte zugleich genau jene Fähigkeiten schwächen, auf denen juristische Qualität beruht. Das ist das zentrale Ergebnis des aktuellen „Mentorship Gap Report“, für den 873 Juristinnen und Juristen im Vereinigten Königreich befragt wurden.
Die Produktivitätsgewinne durch den Einsatz von KI sind deutlich messbar. 58 Prozent der Befragten geben an, dass sie durch den Einsatz von KI ihre Arbeit schneller erledigen. Unter jenen, die kostenpflichtige juristische KI-Plattformen nutzen, steigt dieser Wert sogar auf 65 Prozent. Auch qualitative Verbesserungen werden wahrgenommen: 29 Prozent berichten von einer generell höheren Arbeitsqualität durch KI-Nutzung, bei Anwendern spezialisierter Bezahlangebote sind es 31 Prozent.
Damit scheint die Technologie vor allem eines zu liefern: Tempo. Recherchen, erste Entwürfe von Schriftsätzen oder die Durchsicht umfangreicher Dokumente – klassische Einstiegsaufgaben junger Juristen – lassen sich erheblich beschleunigen. Tätigkeiten, die bislang Wochen oder Monate intensiver Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur bedeuteten, werden zunehmend durch algorithmische Vorschläge vorstrukturiert.
Defizite bei Nachwuchsjurist:innen
Doch genau hier setzt die Kritik an. 72 Prozent der Befragten sehen bei Nachwuchsjurist:innen Defizite in der „tiefgehenden rechtlichen Argumentation und Begründung“. 69 Prozent beobachten Schwächen bei der Überprüfung von Quellen und der Validierung von Ergebnissen. Besonders ernüchternd: Lediglich zwei Prozent sind der Auffassung, dass KI das Lernen tatsächlich stärkt.
Ausbildungslogisch ist das brisant. Die ersten Berufsjahre galten bislang als Phase intensiver Schulung juristischer Methodik. Wer selbst Urteile auswählt, Normen auslegt und Gegenargumente abwägt, entwickelt ein Gespür für dogmatische Feinheiten und argumentative Tragfähigkeit. Wenn diese Phase durch KI-gestützte Abkürzungen verkürzt wird, stellt sich die Frage, ob Tempo an die Stelle von Tiefe tritt.
Zugleich zeigt die Studie, dass der technologische Wandel selbst zur Belastung wird. 51 Prozent der Associates in Kanzleien nennen das „Mitkommen mit neuer Technologie“ als eine ihrer größten Herausforderungen. Auf Führungsebene sind es lediglich 34 Prozent. Im In-House-Bereich äußern sogar 57 Prozent der Unternehmensjurist:innen diese Sorge, während nur 30 Prozent der General Counsel vergleichbare Bedenken teilen. Die Diskrepanz verdeutlicht: Der Anpassungsdruck lastet vor allem auf der operativen Ebene.
Angst vor Abhängigkeit von KI
Auch die Gefahr einer übermäßigen Abhängigkeit wird gesehen. 51 Prozent der Juniorjurist;innen geben an, sie fürchteten, zu stark von KI abhängig zu werden. Bei Führungskräften liegt dieser Wert bei 45 Prozent. Die Differenz ist zwar moderat, verweist aber auf eine latente Unsicherheit: Wer täglich mit KI-generierten Texten arbeitet, muss sich seiner eigenen Prüfpflicht umso stärker bewusst sein.
Berufsrechtlich ist diese Entwicklung nicht trivial. Anwält:innen schulden ihren Mandant:innen eine eigenverantwortliche, sorgfältige Prüfung. Die Nutzung technischer Hilfsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Kontrolle. Wenn 69 Prozent der Befragten Defizite bei der Quellenprüfung feststellen, betrifft das unmittelbar die Qualitätssicherung juristischer Arbeit. Fehlerhafte oder unzureichend überprüfte KI-Ergebnisse können haftungsrechtliche Risiken begründen – und das Vertrauen der Mandantschaft beeinträchtigen.
Interessant ist, dass die Mehrheit der Befragten keinen Rückbau der Technologie fordert. Vielmehr plädieren 65 Prozent dafür, KI als „Denksparringpartner“ zu begreifen – nicht als bloße Abkürzung. In diesem Verständnis soll die Technologie Argumente challengen, Alternativen aufzeigen und iterative Verbesserungen ermöglichen. KI würde damit Teil eines reflexiven Arbeitsprozesses, nicht dessen Ersatz.
Flankierend sprechen sich 52 Prozent für strukturierte Verifikationsübungen aus. Nachwuchsjurist:innen sollen KI-Ergebnisse systematisch mit autoritativen Quellen abgleichen – also mit Gesetzestexten, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder anerkannter Kommentarliteratur. Ein solcher Ansatz könnte die Effizienzvorteile mit methodischer Disziplin verbinden.
Auch der Blick auf Leistungskennzahlen zeigt Spannungen. 55 Prozent der Führungskräfte betrachten Umsatzwachstum als zentrale Erfolgsmetrik, 49 Prozent nennen positives Mandantenfeedback, 38 Prozent die abrechenbaren Stunden. Bei Associates verschieben sich die Prioritäten: Für jeweils 54 Prozent sind abrechenbare Stunden und Mandantenfeedback maßgeblich, 48 Prozent halten Umsatzwachstum für entscheidend. Die Zahlen legen nahe, dass ökonomischer Druck und Effizienzdenken die Bereitschaft erhöhen könnten, auf beschleunigende Technologien zu setzen – selbst wenn langfristige Ausbildungsfragen ungeklärt bleiben.
KI erhöhrt die Effizienz
Die Studie zeichnet damit das Bild eines Berufsstandes im Umbruch. KI erhöht die Produktivität messbar. Sie wird als Qualitätsgewinn wahrgenommen – zumindest von rund einem Drittel der Anwender. Gleichzeitig sehen deutliche Mehrheiten zentrale juristische Kompetenzen gefährdet. Argumentative Tiefe, methodische Strenge und Quellenkritik gelten als Schwachstellen, nicht als gestärkte Bereiche.
Die eigentliche Herausforderung liegt daher weniger in der Technologie selbst als in ihrer Einbettung. Wenn KI frühe Ausbildungsphasen verkürzt, müssen Kanzleien neue Räume für das Erlernen juristischer Methodik schaffen. Mentoring, strukturierte Feedbackprozesse und gezielte Prüfmechanismen gewinnen an Bedeutung. Die Studie betont ausdrücklich, dass Urteilsvermögen, ethische Sensibilität und Mandantenkommunikation weiterhin im engen Austausch mit erfahrenen Berufsträgern entstehen – Fähigkeiten, die sich nicht automatisieren lassen.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Effizienzgewinne von bis zu 65 Prozent stehen Kompetenzsorgen von über 70 Prozent gegenüber. Für die juristische Ausbildung bedeutet das einen Balanceakt. KI kann Recherche beschleunigen und Arbeitsabläufe optimieren. Doch die Verantwortung für Subsumtion, Argumentation und Prüfung bleibt beim Menschen.
Fundstelle: https://www.lexisnexis.co.uk/


