Bei einer internen Karnevalsfeier am Fettdonnerstag im Aachener Justizzentrum kam es nach Polizeiangaben zu einer Auseinandersetzungen. Ein Anwalt behauptete, dass ihm von einem Wachtmeister Bier in sein Gorillakostüm geschüttet worden sei.
Nach Berichten örtlicher Medien handelte es sich bei dem Kostümträger um einen Rechtsanwalt, der im Rahmen der Justizfeier zu Karneval anwesend war. Er habe auf der Tanzfläche heftig getanzt, was einem als Footballspieler verkleideten Justizwachtmeister offenbar missfiel. Der Wachtmeister soll den Anwalt geschubst und den Ventilator des Kostüms so manipuliert haben, dass es wiederholt zu Funktionsausfällen kam. Ein Begleiter des Anwalts berichtete, dass der Wachtmeister Bier durch das Lüftungsgitter am Gesäßbereich des Kostüms gegossen habe.
Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB ein. Der mutmaßlich beteiligte Justizwachtmeister war beim Eintreffen der Beamten nicht mehr vor Ort.
Hausverbot für Gorilla-Anwalt
Die Situation eskalierte nach Darstellung des Anwalts weiter, als dieser den Wachtmeister zur Rede stellte und es zu einem verbalen Streit kam. Beteiligt seien auch weitere Mitarbeiter des Justizzentrums gewesen, darunter die Sicherheitsbeauftragte des Landgerichts. Im Anschluss erließen die Veranstalter ein Hausverbot gegen den Anwalt und seine Begleitung für den restlichen Karnevalstag.
Der Anwalt erstattete nicht nur Strafanzeige, sondern reichte zudem Dienstaufsichtsbeschwerden ein. Diese richten sich laut eigener Darstellung gegen mehrere Führungspersonen des Justizzentrums, weil sie ihm die Herausgabe des Namens des betroffenen Wachtmeisters verweigert hätten – seiner Meinung nach ein Vorgang, der den Straftatbestand der Strafvereitelung tangieren könnte.
Die Leitung des Justizzentrums wies die Darstellung des Anwalts in Teilen zurück: Die Gruppe des Kostümträgers sei unangenehm aufgefallen, und das Hausverbot sei wegen aggressiven Verhaltens ausgesprochen worden.


