Der juristische Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung bilden das Nadelöhr zur klassischen juristischen Berufsausübung in Deutschland. Gleichwohl ist die empirische Datenlage zu Ausbildungsbedingungen, Qualität, Belastungssituation und strukturellen Unterschieden bislang erstaunlich dünn. Was funktioniert gut? Wo bestehen strukturelle Defizite? Und wie stark divergieren die Rahmenbedingungen zwischen den Bundesländern?
Mit der ersten bundesweiten Absolvent:innenbefragung zum juristischen Vorbereitungsdienst und zur zweiten Staatsprüfung will die Bundesfachschaft Jura und die Referendariatskommission dieses Defizit nun angehen. Ziel ist es, erstmals systematisch und evidenzbasiert zu erfassen, wie Absolvent:innen diesen prägenden Ausbildungsabschnitt bewerten.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren juristischen Vorbereitungsdienst seit dem 1. Januar 2024 beendet haben – unabhängig davon,
- ob die zweite Staatsprüfung bestanden oder nicht bestanden wurde,
- ob das Referendariat abgebrochen wurde,
- oder ob ein Verbesserungsversuch läuft.
Lediglich Personen, die sich derzeit in einem Ergänzungsvorbereitungsdienst befinden, werden gebeten, erst nach dessen Abschluss teilzunehmen.
Die Befragung erfolgt pseudonymisiert über SosciSurvey und nimmt etwa 25 Minuten in Anspruch. Der Befragungszeitraum läuft über sechs Monate – vom 06. Oktober 2025 bis zum 05. April 2026. Der Abschlussbericht mit den zentralen Ergebnissen ist für Frühjahr 2027 angekündigt.
Die Ergebnisse sollen eine belastbare empirische Grundlage für Reformüberlegungen schaffen. Die Initiator:innen verfolgen ausdrücklich das Ziel, evidenzbasierte Verbesserungen des juristischen Vorbereitungsdienstes zu ermöglichen. Angesichts wiederkehrender Debatten um Prüfungsbelastung, Ausbildungsqualität, Vergütung, Arbeitsbedingungen und bundesweite Vergleichbarkeit kommt der Erhebung erhebliche Bedeutung zu.
Alle Teilnehmenden können freiwillig an einem Gewinnspiel teilnehmen.
Wer steht hinter der Befragung?
Initiatorin ist die Referendariatskommission (RefKo) beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF). Die RefKo vertritt als eigenständiges, überparteiliches Gremium unter dem Dach des BRF die Interessen von rund 12.000 Rechtsreferendar:innen bundesweit. Sie bündelt die bestehenden Personal- und Interessenvertretungen in den Ausbildungsbezirken und sorgt für länderübergreifenden Austausch.
Zwar obliegt die Vertretung der Belange der Rechtsreferendar:innen grundsätzlich den Personalvertretungen. Allerdings sind solche Strukturen nicht in allen Bundesländern gesetzlich vorgesehen. Wo sie existieren, werden sie bislang häufig primär als Mitbestimmungsorgane gegenüber den Dienststellen wahrgenommen – nicht jedoch als umfassende Interessenvertretungen gegenüber Landesjustizministerien und Justizprüfungsämtern.
Vor der Gründung der RefKo fehlte zudem ein systematischer bundesweiter Austausch. Mit der jährlich stattfindenden ReV (Referendar:innenversammlung) und dem nun gestarteten Befragungsprojekt verfolgt die RefKo das Ziel, Partizipationsmöglichkeiten auszubauen und die strukturelle Mitwirkung der Referendar:innen nachhaltig zu stärken.
Die Arbeit der RefKo basiert auf dem Grundverständnis, dass der juristische Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung einer grundlegenden Neugestaltung bedürfen. Das entsprechende Grundsatzprogramm wird im Rahmen der ReV beschlossen und dient als Leitlinie für die bundesweite Interessenvertretung gegenüber Landesjustizprüfungsämtern, Ministerien auf Landes- und Bundesebene sowie weiteren Institutionen.
Hier geht es zur Umfrage: https://bundesfachschaft.de/abs-ref/


