Darf man ein Buch erst rezensieren, wenn man es vollständig gelesen hat? Die Frage stellt sich beim Grüneberg nicht und beim Staudinger erst recht nicht. Bei Nagelmann (im Folgenden: Nagelmann d.J.) stellt sie sich überhaupt nicht – weil man schwupps! schon am Ende angekommen ist, so vergnüglich ist die Lektüre.
Aber der Reihe nach. Im Allgemeinen gibt es zwischen vergnüglich und juristisch ja keine Schnittmenge. Und wo einer versucht, vorsätzlich eine herzustellen, kommt regelmäßig Juristenhumor heraus, eine Kategorie, in die eingeordnet zu werden keine Empfehlung ist. Gehört das hier besprochene Buch nun in die Abteilung „Juristenhumor“? Eigentlich nein. Gott sei Dank. Gehört es zu „Recht und Literatur“, Unterabteilung „Recht in der Literatur“? Ganz gewiss.
Jurisprudenz des Alltags?
Oder gehört es womöglich zu „Jurisprudenz des Alltags“? Ja, sicher. Das wird nicht zuletzt durch Nagelmanns kleine Anmerkungen deutlich. Natürlich verkneift er sich die schulmäßige, geradezu rechtsgutachtenförmige Aufarbeitung der in den vorgestellten literarischen Texten aufgeworfenen Rechtsfragen; aber er reißt sie doch immerhin an. Die Leser dürfen sich also ermutigt fühlen, aus dem einen oder anderen Problem eine straf- oder zivilrechtliche Anfänger- oder Fortgeschrittenenübung zu entwickeln.
Es handelt sich nun nicht um eine sprachwissenschaftliche Dissertation, sondern um eine feine kleine Textsammlung. Lauter kurze Texte und Ausschnitte aus der schöngeistigen Literatur überwiegend des 20. und 21. Jahrhunderts, mehrheitlich der deutschen, aber auch der englischen, italienischen und russischen Literatur zugehörig, vom Verfasser ohne Vollständigkeitsanspruch zusammengestellt, geschrieben von Juristen über Juristen, geordnet nach großen Themenfeldern. Das Schöne daran ist, dass die jeweiligen Abschnitte mit Einführungen und kleinen Überleistungen aus der Feder des (fiktiven) Verfassers Nagelmann versehen sind. Die sind nicht nur rechtlich sachkundig, sondern ganz heiter und mit feinem Humor verfasst. Wer bei deren Lektüre nicht hier und da lächelt, ist selbst schuld.
Man kann die Sammlung von vorne nach hinten lesen oder nach Belieben hin- und herspringen. Im letzteren Fall macht vielleicht die Nagelmann’sche Moderation nicht ganz so viel Spaß.
Wiedersehen mit alten Bekannten
Die Ausstattung des Buchs ist nicht so prächtig, wie es die darin versammelten Texte verdient haben. Dafür ist aber der Preis unschlagbar. Das ist ein guter Kompromiss – vorausgesetzt, es erreicht seinen Zweck. Der nicht zuletzt darin besteht, nachwachsende Juristen (Nagelmann spricht von Juristen und Juristinnen, was für die nichtbinären Kollegen schade ist, aber vielleicht zu verschmerzen) für Texte jenseits von Gesetz und Skript zu interessieren. Das kann nun wirklich nicht schaden, ist das doch das juristische Studium beinahe zwangsläufig mit einer gewissen sprachlichen Verrohung verbunden.
Abhängig vom individuellen Grad der Belesenheit wird man vielleicht ein paar alte Bekannte wiedertreffen, wenn auch womöglich mit bisher unbekannten Texten. Aber vielen Lesern wird es bestimmt gehen wie dem Rezensenten: Schon seit Langem wollte man mal etwas von Pirandello lesen – aber es hat sich halt einstweilen nicht ergeben.
Die Illustrationen sind nicht immer technisch perfekt, aber fast immer allerliebst. Und außerdem ist es die erfreuliche Ausnahme, dass ein Buch mit juristischem Leserkreis überhaupt illustriert ist.
Die ausgewählten Texte sind nicht alle reine Satire (bei Jane Austen etwa darf man das in Frage stellen), aber alle bieten auf die eine oder andere Art eine heitere Note. Etwas häufiger kommen vor Ludwig Thoma, Kurt Tucholsky und Gerhard Polt – aber man zeige mir einen Anthologeten ohne persönliche Vorlieben!
Nagelmann als Phantomjurist
Natürlich ist Nagelmann ein Pseudonym; schon Nagelmann der Ältere, dessen Enkel der Verfasser zu sein behauptet, war ein Phantomjurist. Wer sich für die Identität des Verfassers interessiert, findet im Buche Hinweise. Und wer am Hinterherspüren Spaß hat, wird mit etwas Neugierde auch herausfinden, welche Texte in der Sammlung in Wirklichkeit von Nagelmann stammen, der sie unter einem weiteren Pseudonym hineingeschmuggelt hat. Einzelheiten werden hier nicht verraten, spoilervermeidungshalber.
Alles in allem: Das Buch ist die Anschaffung und sofortige Lektüre wert. Und wer es nicht am Stück lesen will, wird es abschnittsweise in der Bahn lesen. Das geht sehr gut wegen der übersichtlich langen Kapitel. Das einzige Haar in der Suppe: Im Interesse eines auch für studentische Budgets bezahlbaren Preises ist bei der Herstellung gespart worden. Das geht bis zur Druckerschwärze. Schadeschadeschade – da hätte der Text Besseres verdient.
Das Buch ist eine liebenswerte Lektüreeinladung. Die geht in so viele Richtungen, dass eigentlich jeder Leser etwas finden müsste, an dem er spontan Vergnügen hat, so dass er vertiefend weiterliest. Und weil Juristen ja gern – spätestens in Examensnähe – den Lesefokus ganz ganz eng justieren (Skripten! Karteikarten! Noch mehr Skripten!), hat es womöglich verdummungsvermeidende Wirkung. Dem Verfasser ist zu danken.
Das Buch: Friedrich Gottlob Nagelmann, Und auch sonst von mäßigem Verstande: Recht, Wissenschaft und Juristen im Spiegel der Satire, Norderstedt (Books on Demand) 2024, € 17,99



