Der Streit um den Ausschluss dreier Buchhandlungen vom Deutscher Buchhandlungspreis eskaliert juristisch. Nachdem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Läden von der Preisliste streichen ließ, haben die betroffenen Buchläden nun Klagen angekündigt. Neben der Preisvergabe selbst soll dabei auch ein bislang wenig beachtetes Prüfverfahren der Bundesregierung grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden: das sogenannte Haber-Verfahren.
Betroffen sind die Buchhandlungen „Golden Shop“ in Bremen, „Rote Straße“ in Göttingen sowie „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin. Sie waren von einer unabhängigen Jury ursprünglich für den staatlich vergebenen Preis ausgewählt worden. Als die Bundesregierung am 10. Februar die Gewinner bekannt gab, fehlten die drei Geschäfte jedoch überraschend auf der Liste.
Der Grund: Weimers Behörde hatte sie nachträglich gestrichen. Als Begründung nannte der Staatsminister „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Details dazu wurden bislang nicht öffentlich gemacht.
Verweis auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 jährlich von der Bundesregierung vergeben. Ausgezeichnet werden inhabergeführte Buchhandlungen, die sich in besonderem Maße um das Kulturgut Buch und das kulturelle Leben vor Ort verdient gemacht haben. Bewerben können sich die Geschäfte selbst; die Auswahl trifft eine unabhängige Jury aus Branchenvertreterinnen und -vertretern.
In diesem Jahr hatte die Jury insgesamt 118 Buchhandlungen nominiert. Welche von ihnen Preisgelder in Höhe von 7.000, 15.000 oder 25.000 Euro erhalten, sollte traditionell auf der Leipziger Buchmesse bekannt gegeben werden. Neben der finanziellen Förderung gilt die Auszeichnung auch als wichtiges Gütesiegel, mit dem Buchhandlungen öffentlich werben können.
Dass ein Kulturstaatsminister nachträglich in die Auswahl der Jury eingreift, ist nach Angaben von Branchenvertretern bislang äußerst ungewöhnlich. In einer Stellungnahme betonte die Jury, die nachträgliche Streichung habe „außerhalb unseres Einflussbereichs“ gelegen.
Haber-Verfahren angewendet
Weimer verteidigte sein Vorgehen mehrfach. Gegenüber der ARD erklärte er, staatliche Preise dürften nicht an Institutionen vergeben werden, die „verfassungsfeindliche Elemente“ aufwiesen. Dabei mache es keinen Unterschied, ob es sich um linke oder rechte Extremisten handle.
Wie genau seine Behörde zu den entsprechenden Erkenntnissen gelangte, blieb jedoch zunächst unklar. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung wurde bei der Überprüfung der Preisliste das sogenannte Haber-Verfahren angewandt. Dabei handelt es sich um eine informelle Praxis zwischen Ministerien und Sicherheitsbehörden. Das Bundesinnenministerium bietet anderen Ressorts an, beim Bundesamt für Verfassungsschutz anzufragen, ob zu bestimmten Projekten oder Trägern Erkenntnisse vorliegen. Die Antwort fällt in der Regel knapp aus: Es wird lediglich mitgeteilt, ob Erkenntnisse existieren – nicht jedoch, welche.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutscher Bundestag hatte bereits 2020 darauf hingewiesen, dass die rechtliche Grundlage solcher Abfragen unklar sei. Selbst wenn eine Grundlage angenommen werde, müsse jede Anfrage im Einzelfall verhältnismäßig sein.
Buchhandlungen wollen klagen
Die betroffenen Buchhandlungen wollen nun gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Vertreten werden sie unter anderem von den Anwält:innen Lea Voigt, Sven Adam sowie den Juristen Jasper Prigge und Sophie Hartmann. Unterstützt werden die Verfahren von den Organisationen FragDenStaat und Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Geplant sind zwei unterschiedliche Klagen vor Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln. Zum einen wollen die Buchhandlungen mit einer Verpflichtungs- und Leistungsklage erreichen, dass ihnen der Preis wie ursprünglich von der Jury vorgesehen verliehen wird.
Zum anderen soll gerichtlich festgestellt werden, dass die Anwendung des Haber-Verfahrens in diesem Fall rechtswidrig war. „Der Verfassungsschutz darf nur dann Daten weitergeben, wenn es wirklich um höherrangige sicherheitsrelevante Belange geht“, sagte Rechtsanwalt Adam. „Es ist nicht seine Aufgabe, Einfluss auf die Kulturpolitik zu nehmen.“
Zur Begründung verweist er auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz aus dem Jahr 2022. Das Gericht hatte darin strenge Maßstäbe für die Übermittlung personenbezogener Daten durch Verfassungsschutzbehörden formuliert.
Weimer lügt in Absage-Mail
Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft die mangelnde Transparenz des Verfahrens. Die betroffenen Buchhandlungen wissen bislang nicht, welche konkreten Vorwürfe gegen sie erhoben werden oder welche Informationen über sie weitergegeben wurden. Das Haber-Verfahren sieht grundsätzlich nicht vor, dass Betroffene über solche Datenübermittlungen informiert werden. Die Anwält:innen der Buchhandlungen wollen deshalb zusätzlich Auskunftsansprüche gegenüber der Behörde des Kulturstaatsministers sowie gegenüber dem Verfassungsschutz geltend machen. Aus Sicht der Juristen könnte der Fall weitreichende Folgen haben. Sollte ein Gericht die Praxis für rechtswidrig erklären, müsste möglicherweise die gesamte Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Verfassungsschutz bei Förderentscheidungen neu geregelt werden.
Neben den rechtlichen Fragen sorgt auch eine mutmaßliche Lüge Weimers für Streit. Die Anwält:innen werfen Weimers Behörde vor, die Buchhandlungen in einer Absage-Mail getäuscht zu haben.
In dem Schreiben an die Buchhandlungen sei wahrheitswidrig behauptet worden, die unabhängige Jury habe die Läden nicht ausgewählt. Tatsächlich seien sie aber erst nachträglich durch den Kulturstaatsminister gestrichen worden. Anwalt Adam bezeichnete diese Darstellung als „feige“ und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien „nicht würdig“. Die Jurist:innen prüfen nach eigenen Angaben zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kanzleramt.
Eine Sprecherin des Ministers weist die Vorwürfe zurück. Bei dem Schreiben habe es sich um eine standardisierte Absage gehandelt, die an alle nicht berücksichtigten Bewerber verschickt worden sei. Aus Gründen des Geheimschutzes habe es in den drei Sonderfällen keine andere Handhabe gegeben.
Fundstelle: https://taz.de/Affaere-um-Buchhandlungspreis/!6161668/


