Ein deutscher Urlauber, zufälligerweise angehender Jurist, wollte das amerikanische Rechtssystem wohl persönlich auf die Probe stellen. Praktische Erfahrung zu sammeln, ist bekanntermaßen nicht unwichtig und vermutlich mal so abzukassieren. Denn: Hohe Schadensersatzsummen in den USA sorgen regelmäßig für Schlagzeilen.
Der deutsche Tourist aus dem Schwabenland reiste vor knapp zwei Jahren in den Big Apple und schaute sich unter anderem das U.S. Open an. Auch die New Yorker Sehenswürdigkeiten soll er nicht ausgelassen haben. Und das macht – aus eigener Erfahrung – besonders hungrig.
Hoher Puls nach Taco-Verzehr
Am Times Square gönnte sich der Jurist im August 2024 bei der bekannten Fast-Food-Kette Los Tacos No. 1 drei gewürzte Tacos. Nach einem Bissen habe er Durchfall, Übelkeit und „Bläschen im Mund und an der Zunge“ bekommen. Weiterhin verzeichnete seine Apple Watch einen erhöhten Puls. Hierfür verlangte er umgerechnet 100.000 Euro Schmerzensgeld.
Die beim Bundesgericht in Manhattan selbst eingereichte Klage begründete er mit einer fehlenden Warnung seitens des Restaurants, hinsichtlich der Schärfe der Salsa. So habe der Kläger noch nie zuvor Tacos gegessen und nach dem Verzehr unter „unaufhörlichen Schmerzen“ gelitten. Sein Gaumen sei solche Schärfe nicht gewöhnt, da er zu Hause nie scharf esse. Im Restaurant habe er allerdings auch nicht nach dem Schärfegrad gefragt. Somit habe der Genuss sowohl einen körperlichen als auch einen geistigen Schock ausgelöst. Als Beweis reichte er ein Selfie mit ausgestreckter brennender Zunge ein. Einen Arzt habe er in dieser Angelegenheit weder in den USA noch in Deutschland aufgesucht.
Das Bundesgericht wies die Klage ab. Der Richter erklärte sinngemäß, dass die Schärfe das Herzstück von Salsa sei. Darauf komme es bei Salsa an. Die rote Salsa, die der Deutsche gegessen haben soll, sei im Gegensatz zu der ebenfalls verfügbaren grünen Salsa auch als scharf gekennzeichnet gewesen. Zudem habe der Mann trotz seiner Beschwerden die Reise planmäßig fortgesetzt und „für den Rest der Reise normal ohne Probleme“ gegessen.
Walmart ohne WLAN
Doch damit war noch lange nicht Schluss. Der deutsche Tourist erhob noch weitere Klagen. Er beschwerte sich, dass das WLAN in der Supermarktkette Walmart sich nicht mit seinem deutschen Handy verbinden wollte, da eine amerikanische Telefonnummer benötigt werde. Darin sah der Schemmerhofener (eine Kleinstadt in Baden-Württemberg) eine Diskriminierung und verklagte Walmart auf 10 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Auch mit dieser Klage hatte der Tourist keinen Erfolg. Immerhin hätte er sich eine amerikanische Telefonnummer besorgen können – so das Gericht.
Alle guten Dinge sind drei
Auch das NYPD verklagte der Tourist. Er warf der Polizei vor, ihn aufgrund der fehlenden, amerikanischen Telefonnummer diskriminiert zu haben, als er eine Straftat meldete. Er habe einen Angriff auf einen Obdachlosen beobachtet. Der Täter war schon geflohen, als die Polizei eintraf. Die Aussage des deutschen Juristen habe die Polizei nicht aufnehmen wollen, weil es dem Touristen an einer amerikanischen Telefonnummer mangelte. Dieser Umstand habe bei ihm angeblich nicht nur zu Schlaflosigkeit geführt, sondern sein Arzt habe ihm anschließend psychosomatische und posttraumatische Symptome diagnostiziert. Sie Klage auf 10 Millionen US-Dollar Schmerzensgeld gegen die New Yorker Polizei hat er mittlerweile zurückgenommen.
Fundstelle: https://www.nytimes.com/


