Kulturstaatsminister Weimer untersagt Repetitoriumsskripte: „Kein Einklang mit Nation der Dichter und Denker“

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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat am Montag überraschend die bundesweite Verbreitung juristischer Skripte untersagt. Zur Begründung verwies der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf eine „kulturelle Unvereinbarkeiten mit dem geistigen Erbe der Nation der Dichter und Denker“.

Nach einer eigens einberufenen „Kommission für juristische Sprachästhetik“ genügten die Skripte, die von juristischen Repetitorien vertrieben werden, „nicht den Mindestanforderungen an die gedankliche Tiefe, die von angehenden Juristen erwartet wird“. Insbesondere die verbreitete Praxis, komplexe juristische Probleme in „prüfungsrelevanten Merksätzen wie der Hemmer-Methode“ zusammenzufassen, führe zu einer „bedenklichen Vereinfachung des Prüfungsstoffes“.

„Das Recht ist keine Checkliste“, erklärte Weimer auf einer Pressekonferenz am Montag. „Wer Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller ernst nimmt, kann nicht akzeptieren, dass § 823 BGB in fünf Bulletpoints abgehandelt wird.“

Lehrbücher müssen mindestens 1.000 Seiten haben

Nach dem vorgelegten Referentenentwurf zur „Verordnung über die kulturelle Integrität juristischer Ausbildungsmaterialien“ (VKIJAM) sollen Jurastudierende künftig verpflichtet werden, ihre Examensvorbereitung „überwiegend aus Primärquellen und vollausformulierten Lehrwerken“ zu bestreiten. Als „empfohlene Mindestlektüre“ nennt das Papier unter anderem Kommentare wie den Münchener Kommentar (MüKo), Lehrbücher mit mindestens 1.000 Seiten wie „Das gesamte examensrelevante Zivilrecht“ von Plate/Geier (1.600 Seiten) sowie „juristisch und sprachlich anspruchsvolle Aufsätze“ in Fachzeitschriften wie der NJW.

Die im Jurastudium weit verbreitete Nutzung stark komprimierter Repetitoriumsmaterialien werde hingegen als „kulturgefährdende Praxis“ eingestuft und könne – in besonders schweren Fällen – als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wiederholungstätern drohe die verpflichtende Teilnahme an einem vom Kultusministerium in Auftrag gegebenen „Sprachseminar zur Wiederentdeckung des Konjunktivs II“.

Massive Kritik aus Praxis und Studierendenschaft

Zahlreiche Repetitorien reagierten umgehend mit scharfer Kritik. Vertreter:innen der betroffener Anbieter kündigten rechtliche Schritte gegen das Gesetz an. „Das ist ein beispielloser Eingriff in die Berufsfreiheit und in die Freiheit der Lehre“, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme der drei größten Anbieter. Sollte das Gesetz so wie angekündigt verabschiedet werden, werde man dagegen bis nach Karlsruhe ziehen.

Auch Studierendenverbände zeigten sich alarmiert und warnten vor erheblichen sozialen und didaktischen Folgen der Maßnahme. Skripte hätten sich über Jahre hinweg als „unverzichtbares Werkzeug zur Strukturierung des examensrelevanten Stoffs“ etabliert und ermöglichten es, die kaum überschaubare Stofffülle auf das tatsächlich Prüfungsrelevante zu verdichten.

Hinzu komme, dass Repetitoriumsskripte regelmäßig deutlich günstiger seien als umfangreiche Lehrbücher und Kommentare, deren Anschaffung schnell mehrere hundert Euro verschlingen könne. Gerade für finanziell weniger privilegierte Studierende stelle dies einen entscheidenden Zugangsfaktor zur juristischen Ausbildung dar. „Wer ernsthaft Chancengleichheit im Examen will, kann nicht gleichzeitig die preiswertesten und kompaktesten Lernmittel verbieten“, erklärte ein Sprecher der Bundesfachschaft Jura am Dienstag in einer Pressemitteilung.

„Es ist keine intelektuelle Höchstleistung, kompliziert zu schreiben“

Inhaltlich wiesen die Verbände zudem den Vorwurf zurück, die Skripte würden das juristische Denken „verkürzen“. Vielmehr zeige sich gute Lehre gerade darin, komplexe Zusammenhänge verständlich darzustellen. An dieser Stelle bekommen die Studierenden sogar Unterstützung aus der Lehre selbst. „Es ist keine intellektuelle Höchstleistung, kompliziert zu schreiben. Die wahre Begabung liegt darin, Kompliziertes verständlich auf den Punkt zu bringen“, erklärte der Leiter des Zentrums für juristisches Lernen der Bucerius Law School.

Kritisch äußerten sich die Studierendenvertreter:innen auch gegenüber Teilen der universitären Lehre: Manche Professor:innen nutzten Lehrbücher eher zur Profilierung durch besonders elaborierte Sprache und dogmatische Tiefenbohrungen, die für das Examen nur begrenzten Mehrwert hätten. Für die Prüfungsvorbereitung sei hingegen entscheidend, dass der Stoff „systematisch aufbereitet, verständlich erklärt und anhand typischer Fallkonstellationen eingeübt“ werde – genau hier lägen die Stärken der in Zukunft verbotenen Skripte.

Inkrafttreten zum 1. April

Der Bundestag stimmt heute über das neue Gesetz ab. Die Neuregelung soll dann sofort, also bereits zum 1. April, in Kraft treten. Grüne und Linke kündigten bereits an, dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen. Die CDU-Bundestagsfraktion steht jedoch geschlossen hinter Kulturstaatsminister Weimer und bekommt Applaus aus den Reihen der AfD, die betonte, dem „Kulturkampf den Kampf ansagen“ zu wollen.

Weimer selbst gab sich am Montag ebenfalls kämferisch: „Wir dürfen unser kulturelles Erbe nicht leichtfertig verspielen“, betonte er bei der Vorstellung des Regierungsentwurfes. Dazu gehöre auch die deutsche Sprache. „Deutschland braucht wieder mehr Leistungsbereitschaft und Exzellenz.“ Jurastudierende müssten auch im Hinblick auf die Lektüre innerhalb der juristischen Ausbildung „den Anspruch an sich selbst erhöhen.“

Expert:innen gehen davon aus, dass die Maßnahme einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten dürfte.

April, April!

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