Juristische Ausbildung im KI-Zeitalter: Das „Hamburger Protokoll“ macht Vorschläge für ein modernes Jurastudium

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Die juristische Ausbildung in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Ausgelöst wird dieser nicht zuletzt durch den rasanten Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere durch generative Sprachmodelle. Vor diesem Hintergrund haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im sogenannten „Hamburger Protokoll: KI-Edition“ umfassende Vorschläge zur Neuausrichtung des Jurastudiums vorgelegt. Das Papier versteht sich ausdrücklich als Diskussionsgrundlage und zielt darauf ab, eine breit angelegte Reformdebatte anzustoßen.

Entstanden ist das Protokoll im Anschluss an einen Workshop im Dezember 2025, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Justiz, Praxis, Prüfungsämtern und der Legal-Tech-Branche teilnahmen. Ziel war es, Kompetenzprofile, Lehrformate und Prüfungsformen für eine zukunftsfähige juristische Ausbildung zu entwickeln.

KI als Treiber von Veränderungen

Ausgangspunkt des Protokolls ist die Diagnose eines strukturellen Wandels der juristischen Arbeitswelt. KI-Systeme könnten künftig nicht nur Routineaufgaben, sondern auch komplexe juristische Tätigkeiten übernehmen. Zugleich eröffnen sie neue Möglichkeiten für juristische Arbeit. Welche dieser Entwicklungen sich durchsetzen, hängt nach Auffassung der Autorinnen und Autoren auch davon ab, wie die Ausbildung gestaltet wird.

In der begleitenden Pressemitteilung betont der Präsident der Bucerius Law School, Prof. Dr. Michael Grünberger: „Unsere Aufgabe ist es, Jurastudierende auf ihr künftiges Berufsleben vorzubereiten. Ganz gleich in welchem Bereich sie tätig sein werden, KI wird ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit sein. Daher müssen wir unsere Studierenden heute mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten, damit sie KI verantwortungsvoll einsetzen können – im Studium und im Beruf.“

Das Protokoll sieht in der technologischen Entwicklung keinen Anlass für eine Abkehr von klassischen juristischen Kompetenzen. Vielmehr fungiere KI als „Katalysator“ für deren Schärfung. Gleichzeitig müssten neue Fähigkeiten hinzukommen, insbesondere im Umgang mit digitalen Systemen.

Drei Säulen juristischer Kompetenz

Zentral ist ein dreisäuliges Kompetenzmodell. Es unterscheidet zwischen juristischen Kernkompetenzen, reflexiven Technologiekompetenzen und Kommunikationskompetenzen.

Die klassischen juristischen Fähigkeiten – Fachwissen, Methodenkompetenz, analytisches Denken und Werteorientierung – bleiben das Fundament. Allerdings verschiebt sich der Schwerpunkt: Reines Faktenwissen verliert an Bedeutung, während kritisches Denken, Argumentationsfähigkeit und kreative Problemlösung stärker in den Vordergrund rücken.

Hinzu treten Technologiekompetenzen, die deutlich über reine Anwenderkenntnisse hinausgehen. Studierende sollen verstehen, wie KI-Systeme funktionieren, welche Grenzen sie haben und wie ihre Ergebnisse kritisch überprüft werden können. Der Umgang mit KI wird als integraler Bestandteil juristischer Arbeit verstanden.

Schließlich gewinnen kommunikative Fähigkeiten an Gewicht. Juristinnen und Juristen müssen komplexe Sachverhalte verständlich erklären, zwischen Fach- und Alltagssprache vermitteln und in interdisziplinären Teams arbeiten können.

Prof. Dr. Tabea Bauermeister formuliert dies so: „Nach einer ersten, primär auf Haus- und Schwerpunktarbeiten ausgerichteten Phase ist es an der Zeit, den Blick zu weiten: Wir müssen umfassend über generative Sprachmodelle und das Jurastudium reflektieren! Allen voran sollten wir uns die Frage stellen, welchen Fähigkeiten nun entscheidende Bedeutung zukommt und wie wir diese am besten vermitteln.“

Neue Lehrkonzepte zwischen Integration und Spezialisierung

Das Protokoll entwickelt mehrere Modelle zur Integration der neuen Kompetenzen in das Studium. Diese reichen von einer behutsamen Einbindung in bestehende Lehrveranstaltungen bis hin zu strukturellen Reformen.

Im sogenannten Integrationsmodell werden KI-bezogene Inhalte in bestehende Kurse eingebettet. Studierende lernen etwa, KI-gestützte Recherche kritisch zu nutzen und Ergebnisse zu überprüfen. Ergänzend dazu sieht ein Ringvorlesungsmodell vor, externe Expertinnen und Experten einzubeziehen, um technologische und praktische Perspektiven zu vermitteln.

Ein Propädeutikumsmodell schlägt verpflichtende Grundlagenveranstaltungen zu Beginn des Studiums vor, während das Spiralmodell eine systematische Verzahnung juristischer und technologischer Kompetenzen über mehrere Studienjahre hinweg vorsieht.

Allen Modellen gemeinsam ist der Versuch, den bestehenden Zielkonflikt zwischen examensrelevantem Wissen und zukunftsorientierten Kompetenzen aufzulösen.

Reformbedarf bei Prüfungen

Besonderes Gewicht legt das Protokoll auf die Reform der Prüfungsformate. Die bisherigen Formen – insbesondere Hausarbeiten – geraten durch KI unter Druck, da deren Ergebnisse schwer von eigenständigen Leistungen zu unterscheiden sind. Statt KI aus Prüfungen auszuschließen, plädieren die Autorinnen und Autoren für einen kompetenzorientierten Ansatz. Prüfungen sollen nachweisen, dass Studierende die erforderlichen Fähigkeiten tatsächlich erworben haben.

Dazu werden Prüfungen entlang mehrerer Dimensionen neu gedacht: nach Zeitformaten (von kurzen Klausuren bis zu mehrwöchigen Arbeiten), nach Prüfungsgegenständen (Produkt, Prozess, Präsentation) und nach Leistungsformen (schriftlich, mündlich, kombiniert).

Klassische Klausuren sollen bestehen bleiben, aber inhaltlich erweitert werden, etwa um die Analyse und Korrektur von KI-generierten Texten. Mündliche Prüfungen gewinnen an Bedeutung, da sie Kommunikations- und Reflexionsfähigkeiten besser abbilden.

Zudem werden neue Formate vorgeschlagen, darunter Portfolioprüfungen, Moot Courts, Law Clinics und Peer-Feedback-Verfahren. Diese sollen insbesondere den Lernprozess stärker in den Blick nehmen.

Risiken: Ungleichheit, Ressourcen, Abhängigkeit

Neben den Chancen benennt das Protokoll auch erhebliche Risiken. Dazu zählt insbesondere die Gefahr wachsender Bildungsungleichheit: Der Zugang zu leistungsfähigen KI-Systemen ist ungleich verteilt und könnte bestehende Unterschiede verstärken.

Ein weiteres Problem ist der hohe Ressourcenbedarf für neue Lehr- und Prüfungsformate. Gleichzeitig stehen viele Hochschulen unter finanziellem Druck.

Schließlich wird die Abhängigkeit von außereuropäischen Technologieanbietern kritisch gesehen. Eine einseitige Orientierung an US-amerikanischen Systemen könnte langfristig die digitale Souveränität Europas beeinträchtigen.

Plädoyer für einen reflektierten Umgang

Insgesamt verfolgt das Hamburger Protokoll einen Mittelweg zwischen Technikbegeisterung und Technikskepsis. KI wird als Werkzeug verstanden, dessen Einsatz reflektiert und verantwortungsvoll gestaltet werden muss.

Prof. Dr. Paulina Jo Pesch betont: „Generative Sprachmodelle sind funktional begrenzt. Gerade deshalb müssen Student:innen lernen, kritisch-reflektiert und selbstbewusst mit der Technologie umzugehen. Damit rücken das analytisch-logische Denken, die menschliche Kreativität und sozial-kommunikative Fähigkeiten in den Vordergrund.“

Das Papier endet mit einer Einladung zum Dialog. Die juristische Ausbildung müsse sich an eine Arbeitswelt anpassen, in der KI eine zentrale Rolle spielt – ohne dabei ihre normativen Grundlagen aus dem Blick zu verlieren. Ziel sei es, Juristinnen und Juristen auszubilden, die nicht nur mit Technologie umgehen können, sondern sie auch kritisch hinterfragen und gestalten.

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