In deutschen Gerichtssälen geht es häufig um Fäuste, Klappmesser, Baseballschläger oder Jagdgewehre. Seltener jedoch spielt ein Döner die Hauptrolle – und noch seltener einer, der mutmaßlich die Mordwaffe war.
Im Zentrum des Geschehens steht eine 35-jährige Frau, die laut Anklage ihrem Stiefvater einen Döner serviert haben soll – allerdings nicht in der üblichen Rezeptur. Statt Kalbfleisch, Salat und Knoblauchsoße soll sich darin auch das verschreibungspflichtige Schmerzmittel Oxycodon befunden haben. Eine Zutat, die weniger für kulinarische Raffinesse als vielmehr für strafrechtliche Relevanz sorgt.
Oxycodon im Döner
Zunächst hatte das Amtsgericht (AG) Zwickau die Frau freigesprochen. Die Vorwürfe: versuchter schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Frau habe nicht nur eine Modelleisenbahn im Wert von rund 900 Euro entwendet, sondern auch gezielt versucht, ihren Stiefvater durch das Oxycodon außer Gefecht zu setzen. Doch die Richter:innen sahen die Tatbestände als nicht hinreichend erwiesen an.
Damit hätte die Geschichte enden können – wäre da nicht die Staatsanwaltschaft gewesen, die sich mit diesem Ergebnis nicht zufriedengab. Sie legte Berufung ein und zeichnete ein deutlich düstereres Bild: kein missglückter Raubversuch, sondern ein gezielter Tötungsversuch. Der Döner wurde so vom vermeintlichen Hilfsmittel zum potenziellen Mordwerkzeug.
Schwindel, Schlaf, Erbrechen
Die gesundheitlichen Folgen für das mutmaßliche Opfer waren jedenfalls alles andere als bekömmlich. Nach dem Verzehr des Döners litt der Mann unter Schwindel, schlief wiederholt ein und musste sich mehrfach übergeben. Dass er überlebte, lag nach Darstellung der Staatsanwaltschaft vermutlich daran, dass die Dosis des beigemischten Oxycodons zu gering war – oder aber, dass sein Körper die Substanz rechtzeitig wieder loswurde.
Oxycodon ist ein stark wirksames Opioid, das insbesondere in den USA traurige Berühmtheit im Zusammenhang mit einer weitreichenden Suchtkrise erlangt hat. In falscher Dosierung kann es lebensgefährlich sein.
Die juristische Würze: Tötungsvorsatz
In der Berufungsinstanz nahm die Sache eine entscheidende Wendung. Das Landgerichts (LG) Zwickau führte eine neue Beweisaufnahme durch und kam zu einem Ergebnis, das dem Fall eine völlig neue Dimension verlieh: Die Richter:innen sahen einen Tötungsvorsatz als gegeben an. Die Anklage lautete nun auf versuchten Mord (§§ 211, 22, 23 StGB).
Damit war klar, dass die Sache nicht länger im Zuständigkeitsbereich der Berufungskammer verbleiben konnte. Für Kapitaldelikte ist das Schwurgericht zuständig – ebenfalls beim LG Zwickau angesiedelt. Die Angeklagte legte gegen die Verweisung Revision ein, scheiterte jedoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden.
Besondere Brisanz erhält der Fall durch ein späteres Geständnis: Wenige Tage nach dem Vorfall soll die Angeklagte ihrem Stiefvater offenbart haben, dass sie Oxycodon in den Döner gemischt habe. Dieses Eingeständnis dürfte im weiteren Verfahren eine zentrale Rolle spielen. Das Schwurgericht hat insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.
Fundstelle: https://www.lto.de/


