Mann trägt Smartglasses bei Kreuzverhör: Aussage nicht verwertbar

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Was passiert, wenn sich bei einem Kreuzverhör vor Gericht zwischen Frage und Antwort plötzlich ein Dritter schaltet – unsichtbar, digital und womöglich beratend? Ein aktueller Fall aus England liefert darauf eine klare Antwort: Trägt eine Person beim Kreuzverhör Smartglasses und lässt sich coachen, ist die Aussage nicht verwertbar.

Geklagt hatte ein Mann, der vor Gericht seine Stellung als Geschäftsführer eines Immobilienentwicklungsunternehmens bestätigt sehen wollte. Es ging um hohe Vermögenswerte, unter anderem eine Wohnung in London sowie Grundstücke in Tonbridge in der Grafschaft Kent. Im Rahmen der Beweisaufnahme beschloss das Gericht, den Kläger ins Kreuzverhör zu nehmen.

Verdächtige Pausen und Geräusche im Kreuzverhör

Bereits zu Beginn der Vernehmung fiel der zuständigen Richterin ein ungewöhnliches Verhalten auf: Der Mann ließ sich auffallend viel Zeit mit seinen Antworten. Für sich genommen kein Beweis für Unredlichkeit – wohl aber ein Anlass zur Aufmerksamkeit.

Die Situation eskalierte, als die Prozessbevollmächtigte der Gegenseite plötzlich akustische Störungen wahrnahm. Ein leises Rauschen, ein kaum hörbares Flüstern – jedenfalls genug, um den Verdacht zu äußern, er könne technische Hilfsmittel verwenden. Der neben Jakstys sitzende Dolmetscher bestätigte: Auch er höre diese Geräusche.

Der Verdacht fiel auf die Brille, die der Mann trug. Es handelte sich um sogenannte Smartglasses, also eine Datenbrille, die unter anderem mit einem Mobiltelefon verbunden sein kann und eine diskrete Kommunikation ermöglicht. Eine moderne Variante des „Einflüsterns“, nur eben ohne sichtbaren Souffleur.

Die Verteidigung: ChatGPT war’s

Die Richterin ließ die Brille entfernen. Doch damit war die Sache keineswegs erledigt. Wenig später war aus dem Mobiltelefon des Mannes plötzlich eine Stimme zu hören. Die Richterin ordnete daraufhin an, sowohl das Handy als auch die Brille sicherzustellen. Eine spätere Überprüfung ergab, dass sich die Brille mit dem Telefon verband, sobald sie eingeschaltet wurde.

Der Mann bestritt die Vorwürfe und präsentierte eine Erklärung, die ebenso modern wie gewagt anmutet: Nicht eine reale Person habe ihm Antworten zugeflüstert, sondern die Stimme sei durch ChatGPT verursacht worden. Eine Argumentation, die im Gerichtssaal für Stirnrunzeln sorgte. Die Richterin wies diese Darstellung mit deutlichen Worten zurück. Sie sei völlig unglaubwürdig. Zusätzliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen ergaben sich aus einem Blick auf sein Telefon. Dort waren während der laufenden Vernehmung mehrere Anrufe dokumentiert – an einen Kontakt mit dem Namen „abra kadabra“.

Der Mann erklärte, es habe sich dabei um einen Taxifahrer gehandelt, den er über seine verspätete Verfügbarkeit informieren wollte. Eine Erklärung, die zwar kreativ, aber wenig überzeugend wirkte – zumal der letzte Anruf nur wenige Minuten vor Betreten des Zeugenstands erfolgt war. Wer tatsächlich am anderen Ende der Leitung war, ließ die Richterin letztlich offen. Die Gegenseite hatte vermutet, es könne sich um einen im Ausland ansässigen Anwalt handeln, der das Verfahren per Videoübertragung verfolgte. Fest stand für das Gericht jedoch: Der Mann wurde während seiner Aussage unterstützt – und zwar in unzulässiger Weise.

Rechtliche Konsequenz: Totalausfall der Glaubwürdigkeit

Die juristische Reaktion fiel ebenso klar wie drastisch aus. Die Richterin verwarf die Aussage des Zeugen vollständig. Nicht etwa nur einzelne Passagen wurden als zweifelhaft bewertet – vielmehr wurde seine gesamte Einlassung als „unzuverlässig und unwahr“ eingestuft.

Damit brach das Fundament seiner Klage in sich zusammen. Ohne glaubwürdige Aussage kein Beweis – und ohne Beweis kein Anspruch. Der Mann verlor den Rechtsstreit. Zusätzlich erließ das Gericht eine sogenannte Indemnity Costs Order, die ihn verpflichtet, die Kosten der Gegenseite in verschärftem Umfang zu tragen – eine Art finanzieller Nachschlag für prozessuales Fehlverhalten.


Fundstelle: https://www.legalcheek.com/

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