Juristische Berufserfahrung aus erster Hand: Im Interview mit Bettina Gayk, Landesdatenschutzbeauftragte NRW
Die Juristin Bettina Gayk ist seit 2021 Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. Zuvor war sie als Verwaltungsbeamtin im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.
Sehr geehrte Frau Gayk, herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, Wissenswertes über sich und Ihren Beruf als Landesdatenschutzbeauftragte mit unseren JURios-Leser:innen zu teilen! Sie haben nach dem Jurastudium eine Karriere als Verwaltungsjuristin eingeschlagen. Wieso?
Vor allem meine Erfahrungen im Referendariat haben mein Interesse an einer Verwaltungstätigkeit geweckt. Während Richter:innen und Staatsanwält:innen erst tätig werden, wenn sich ein Streit oder eine Straftat ergeben haben, ist die Arbeit der Verwaltung viel mehr darauf gerichtet, die Lebenswirklichkeit konstruktiv mitzugestalten. Das fand ich reizvoller.
Sie waren in verschiedenen Stationen innerhalb der Verwaltung NRWs tätig. Ist das der typische Ablauf einer Verwaltungskarriere?
Bei Jurist:innen ist das in der Landesverwaltung durchaus häufig so. Die Spezialist:innen für einzelne Fachgebiete sind meist diejenigen, die eine verwaltungsspezifische Fachhochschulausbildung durchlaufen haben und die einzelnen Sachvorgänge mit hoher Sachkunde bearbeiten. Als Juristin war ich jedenfalls sehr viel häufiger gefordert, wenn es darum ging, die konkreten Aufgaben des Fachbereichs in den Gesamtzusammenhang der Verwaltungsaufgaben einzuordnen. So etwas ist bei einer Bezirksregierung – ich habe meine Laufbahn bei der Bezirksregierung Düsseldorf begonnen – eine wichtige Aufgabe. Beispielsweise muss man bei Genehmigungen von Abfallbeseitigungsanlagen nicht nur Abfallrecht, sondern auch Baurecht oder Belange des Gewässer- oder Naturschutzes beachten.
In Ministerien hat man sehr viel mit der Vorbereitung von Gesetzen zu tun. Auch diese Arbeit erfordert eine gute Übersicht über das Zusammenspiel mit anderen Regelungen und einen Blick dafür, welche Effekte durch ein neues Gesetz erzielt werden oder welche unerwünschten Nebenwirkungen entstehen können. Die Verwaltung funktioniert nur gut, wenn sich gesetzliche Regelungen nicht widersprechen und wenn die Auswirkungen von Entscheidungen auf verschiedene Lebensbereiche ausgewogen bleiben. Hier liegen Kernaufgaben der juristischen Tätigkeit in der Verwaltung. Meist geht das einher mit der Moderation von Prozessen, in denen die Interessenträger:innen ihre Belange einbringen.
Was spricht für eine frühe Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet (z.B. Baurecht) und was spricht dafür, sich möglichst breit bzw. in mehreren Rechtsgebieten aufzustellen?
Je differenzierter die Rechtsprechung in einem Rechtsgebiet ist, um so wichtiger ist auch ein spezielles Wissen. Auch dort, wo Technik rechtlich reguliert wird, bedarf es bei den Jurist:innen eines gewissen technischen Spezialwissens. Man kommt aber in der Verwaltung meist einigermaßen zügig in die anstehenden Themen hinein, weil man selten allein an einem Fachgebiet arbeitet und Unterstützung von Kolleg:innen erhält. Eine gewisse Spezialisierung kristallisiert sich nach meiner Beobachtung in der Verwaltung bei den zentralen Aufgaben, also im Haushaltsrecht und in der Personalverwaltung, heraus. Hier bleiben diejenigen, die früh in diesen Bereichen arbeiten, dem oft auch in der gesamten Verwaltungslaufbahn treu.
2021 wurden Sie vom Landtag NRW einstimmig zur Landesdatenschutzbeauftragten gewählt. Wie läuft sowas ab? Muss man sich bewerben? Wird man vorgeschlagen?
Die Landesregierung hat das Recht, dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten. Federführend für die Suche einer geeigneten Person ist innerhalb der Landesregierung das Innenressort. Über den personellen Vorschlag an den Landtag entscheidet das Kabinett. Ich selbst hatte vor meiner Tätigkeit im Innenministerium elf Jahre in der Behörde gearbeitet, die ich heute leite. Deswegen hat man mir wahrscheinlich diese Aufgabe zugetraut.

Wie sieht ein typischer Arbeitstag als Landesdatenschutzbeauftragte aus?
So einen ganz typischen Tag gibt es nicht. Typisch für meine Arbeitswoche ist, dass ich montags mit meinem ganzen Team der Referatsleitungen wichtige Fälle und drängende Problem bespreche. Zuvor gibt es eine wöchentliche Videokonferenz mit meinen Kolleg:innen, die die Datenschutzaufsichtsbehörden der anderen Länder und des Bundes leiten. Hier tauschen wir uns rein mündlich vor allem über wichtige Fälle und geplante Gesetzgebung sowie über länderübergreifende Datenverarbeitungsvorhaben aus. Dienstags habe ich regelmäßige Besprechungen zur Öffentlichkeitsarbeit und tausche mich mit meinen beiden Vertretern über strategische Fragen aus, die die Arbeit der Behörde betreffen.
Termine außerhalb meines Hauses sind die Konferenzen der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten, Termine im Landtag, zum Beispiel die Beteiligung an Landtagsanhörungen, zu Beratungsanfragen in Gesetzgebungsvorhaben oder zur Berichterstattung in Fachausschüssen. Dann gibt es zahlreiche Fachkonferenzen, an denen ich punktuell teilnehme, um auch den Kontakt mit Vertreter*innen der von mir kontrollierten Stellen zu halten und die Datenschutzprobleme dort zu erfahren. Außerdem trage ich in Facharbeitskreisen vor und berate im Einzelfall zu wichtigen Vorhaben zum Beispiel Ministerien und Kommunen. Auf solche Termine bereite ich mich meist in den späteren Stunden meines Arbeitstages vor, wenn es in der Behörde etwas ruhiger geworden ist.
Zwischen den regelmäßigen und den anlassbezogenen Termin laufen dann noch täglich besonders wichtige Vorgänge über meinen Tisch, von denen die Fachreferate sich versichern wollen, dass ihre Bewertung von mir gestützt wird oder die so wichtig sind, dass ich sie selbst unterzeichne. Regelmäßig betrifft das Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung oder Stellungnahmen, die Gerichte in Klageverfahren mit Datenschutzrelevanz von meiner Behörde anfordern, oft aber auch wichtige Klageverfahren, in denen meine Behörde selbst Partei ist. Soll von meiner Behörde eine sehr hohe Geldbuße wegen eines Datenschutzverstoßes gegen ein Unternehmen verhängt werden, bekomme ich das auch vorher zu sehen. Da wir ein elektronisches Aktensystem haben, kann ich diese Arbeit nicht nur im Büro, sondern digital auch von anderen Orten erledigen.
Apropos „typischer Tag“: Was sind typische Probleme, die Ihnen tagtäglich bei Ihrer Arbeit begegnen – was war im Gegenteil dazu das Kurioseste, was Ihnen widerfahren ist?
Ein typisches Problem, das mir tagtäglich in meiner Arbeit begegnet, sind Beschwerden darüber, dass meine Behörde nicht schnell genug arbeitet. Wir haben dazu schon zahlreich Maßnahmen getroffen, um besser zu werden. Leider überholt der Alltag uns immer wieder. Wir haben im bundesweiten Vergleich der Datenschutzaufsichtsbehörden in den Flächenländern ohnehin eine knappe Personalausstattung, die wir seit meinem Amtsantritt zwar kontinuierlich verbessern konnten. Aber die sprunghafte Entwicklung der Beschwerden bei uns führt immer wieder zu Rückständen, weil neues Personal erst einmal durch den Landtag genehmigt werden muss. Als die Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, kam es zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Verdreifachung der Eingabelast von rund 4.000 auf 12.000 Eingaben jährlich. Von 2024 auf 2025 haben wir einen erneuten Anstieg von Beschwerden um 67 Prozent verzeichnet, der sich auf einem nochmals etwas erhöhten Niveau im 1. Quartal von 2026 verstetigt. Hintergrund ist, dass die Menschen durch KI unterstützt auf ihr Beschwerderecht bei meiner Behörde stärker aufmerksam werden. Bei solchen Ausschlägen lässt sich eine zeitnahe Bearbeitung nicht mehr sicherstellen.
Eine typische fachliche Fallkonstellation, zu der wir immer wieder Beschwerden bekommen, bei denen wir aber nicht helfen können, sind Fachgutachten, die in Rechtsstreitigkeiten oder Verwaltungsverfahren eingeholt werden und deren Feststellung von Betroffenen bezweifelt werden. Ein Beispiel wären Verfahren zur Feststellung des Grades einer Behinderung. Datenschutzrechtlich besteht das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten. Wenn aber in einem Rechtsstreit oder Fachverfahren erst noch geklärt wird, was richtig oder falsch ist, haben wir noch keine Grundlage für den datenschutzrechtlichen Berichtigungsanspruch. Wir können nicht die fachliche Prüfung, welches der sachlich richtige Schwerbehindertengrad ist, durch unsere Datenschutzprüfung ersetzen. Hier bedarf es im Rechtsstreit oder Fachverfahren unter Umständen eines weiteren Gutachtens, um die Richtigkeit zu klären. Anders sind Fälle, in denen etwa der Grad der Schwerbehinderung bereits geklärt und im Schwerbehindertenausweis hinterlegt ist. Wenn dann eine Behörde, zum Beispiel bei der Bewilligung einer Maßnahme, einen falschen Behinderungsgrad zugrunde legt, wäre das der typische Fall, in dem ein datenschutzrechtlicher Berichtigungsanspruch besteht.
Kurios sind Personen, die einen Berichtigungsanspruch haben, wenn ihr Name nicht ganz korrekt geschrieben ist, die aber glauben, sie könnten berechtigte Rechnungen wegen der falschen Schreibweise zurückweisen. Das ist schon mehrfach vorgekommen. Wenn also die Gasabrechnung an Herrn „Mustermann“ gesendet wird, der eigentlich „Musterman“ heißt, kann er bei seinem Energieversorger einen Berichtigungsanspruch wegen der korrekten Schreibweise seines Namens geltend machen. Korrigiert der Energieversorger die Schreibweise nicht, kann er uns um Hilfe bei seinem Anliegen bitten. Meine Behörde kann ihn aber nicht darin unterstützen, dass er das verbrauchte Gas nicht bezahlt. Manchmal denken Beschwerdeführer:innen so etwas. Meinen kuriosesten Fall kann ich leider aus Datenschutzgründen nicht erzählen.
Hilft Ihnen Ihre juristische Ausbildung bei der täglichen Arbeit weiter? Oder sollte man sich schon früh auf Datenschutz spezialisiert haben?
Eigentlich habe ich mich in meiner juristischen Ausbildung zufällig sehr früh mit Datenschutz beschäftigt. Als ich studiert habe, war die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig und das Thema Datenschutz war in allen Varianten in meinem Studium Gegenstand von Vorlesungen und Seminaren.
Man muss sich meiner Meinung nach nicht früh auf Datenschutz spezialisieren. Datenschutz ist in den Grundvoraussetzungen, die man kennen muss, eigentlich ganz einfach. Es gibt bestimmte Datenschutzrechte, die die von der Datenverarbeitung betroffen Personen haben. Diese Rechte sollen für die Betroffenen vor allem Transparenz über die Verwendung ihrer Daten herstellen und die Richtigkeit der verarbeiteten Daten und die Berechtigung zur Datenverarbeitung absichern. Für jede Datenverarbeitung bedarf es einer Rechtsgrundlage oder einer informierten und freiwilligen Einwilligung der von der Bearbeitung betroffenen Person. Für besonders sensible Daten, wie Gesundheitsdaten oder Daten über Herkunft oder religiöse Zugehörigkeit, gibt es dann noch eine Norm, die die Anforderungen erhöht, unter denen solche Daten überhaupt verarbeitet werden dürfen. Das ist kein Hexenwerk, und da kann man sich zügig einarbeiten.
Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung selbst können allerdings in allen möglichen Spezialgesetzen zu finden sein. Wir befassen uns in meiner Behörde mit dem Polizeirecht, mit dem Strafrecht, mit dem Sozialrecht, mit Arbeitsrecht, mit Wettbewerbsrecht, mit Medienrecht und so weiter. Ich könnte hier noch eine lange Kette von Spezialgesetzen nennen. Hinzu kommen aktuell noch eine Vielzahl europäischer Digitalrechtsakte, wie die KI-Verordnung, der Data Act, der Digital Market Act, der Digital Service Act. Dann noch Regelungen zu bestimmten Datenräumen, die die Nutzung spezieller Daten regeln. Exemplarisch nenne ich den Gesundheitsdatenraum oder den Verkehrsdatenraum. Datenschützer:innen sollten Generalist:innen mit einem guten Überblick über die Grundprinzipien verschiedener Rechtsmaterien sein.
Welche Qualifikationen, Eigenschaften und Softskills müssen Jurist:innen außerdem für eine Führungsposition in einer Datenschutzbehörde mitbringen?
Ein Interesse an und Verständnis für politische Zusammenhänge und Fragen ist wichtig. Ein gewisses Interesse daran, an der Gestaltung unseres Gemeinwesens positiv mitzuwirken, erscheint mir auch nicht schädlich. Da man schnell Führungsfunktionen wahrnimmt, ist eine hohe soziale Kompetenz sehr sinnvoll. Sie ist auch angesichts vieler Akteur:innen aus Politik, Wirtschaft oder anderen Verwaltungsbereichen, mit denen zusammen an Lösungen arbeitet wird, ein wichtiger Faktor. Regelmäßig sind Jurist:innen in der Verwaltung auch gefordert, erarbeitete Lösungen überzeugend darzustellen. Hier sind Redegewandtheit und moderne Präsentationstechniken sicher hilfreich.
Zu guter Letzt: Versetzen Sie sich in Ihr Erstsemester-Ich zurück. Was würde es heute von Ihrem Werdegang halten? Und was raten Sie der nächsten Generation an jungen Jurist:innen, die es Ihnen gleichtun wollen?
Mein Rat wäre, sich von den eigenen Interessen leiten zu lassen und neugierig alles das zu nutzen, was zur Erweiterung der eigenen Erkenntnisse angeboten wird. Speziell in der Verwaltung sollte man für die Aufgaben, die sich stellen, ambitioniert für gute Lösungen eintreten und sie verständlich vermitteln. Wer seine Sache gut macht, wird am Ende seinen Weg machen, auch wenn unterwegs mal Schwierigkeiten auftreten.


