Es sind Sätze, die man im Jurastudium so gut wie nie liest. „Ich verneige mich vor der Leistung des Verfassers“ – mit diesen Worten kommentierte ein Erstkorrektor die Examensklausur eines Kandidaten. Der Name des Kandidaten: Ron Straßburg. Die Bewertung: 18 Punkte.
In einer Welt, in der bereits zweistellige Ergebnisse als Ausnahme gelten, wirkt diese Zahl wie ein Fehler im System. Und genau das dachte Straßburg zunächst selbst. „Ist hier ein Schreibfehler unterlaufen?“, erinnert er sich im Interview mit Legal Tribune Online (LTO). Erst nach mehrfachem Nachsehen und der Anforderung seiner Klausur wurde ihm klar, dass es sich nicht um ein Missverständnis handelte.
Zweitkorrektor geizt und wertet ab
Ganz so perfekt blieb das Ergebnis am Ende allerdings nicht. Der Zweitkorrektor vergab lediglich 15 Punkte, sodass die Klausur schließlich mit 17 Punkten bewertet wurde. Doch der eigentliche Mythos war bereits geboren. Denn ein solches Votum eines Erstkorrektors ist im Staatsexamen so selten, dass es in der juristischen Öffentlichkeit schnell zum Gesprächsthema wurde. Seine Kollegin Lena Gossmann aus Berlin hat in ihrem Staatsexamen hingegen tatsächlich die 18 Punkte geknackt – viral gegangen ist zunächst jedoch nur Ron Straßburg.
Und die Zahlen geben ihm recht. Ein „Sehr gut“, also 16 bis 18 Punkte, erreiche nur etwa einer von 350 Studierenden. „Unter Zehntausenden Klausuren gab es nur ein einziges Mal 18 Punkte“, erklärt er im Interview mit ZEIT Campus, das unter dem Titel „18 Punkte schafft nur Gott. Und Ron“ veröffentlicht wurde. Wer diese Dimensionen kennt, versteht, warum der Fall Straßburg viral ging.

Jurafluencer deckt Glanzleistung auf
Bekannt wurde die 18-Punkte-Klausur, nachdem der Jurafluencer jura.examina auf Instagram einen Screenshot der Klausurbewertung geteilt hatte. Inzwischen sind auf Instagram noch mehrere Auszüge aus herausragenden Klausuren aufgetaucht. Darunter auch eine Klausur von „Lena“, die tatsächlich – von Erst- und Zweitkorrektor – mit 18 Punkten bewertet wurde.
Neben Glückwünschen wurde Ron in den Kommentaren nämlich immer wieder vorgeworfen, er stelle sich ins Rampenlicht, während es Jurastudierende mit noch viel besseren Leistungen gibt. Die Seite @bundesgerichtshinterhof wies in diesem Zusammenhang auch auf die Ergebnisse der Berliner Jurastudentin Lena Grossmann hin.
Die hämischen Kommentare im Netz gehen schließlich so weit, dass Ron Straßburg sich genötigt fühlt, seine guten Ergebnisse zu rechtfertigen und sich für die Interviews mit den Medien zu rechtfertigen. Der Fall zeigt also auch, zu wie viel Missgunst und Häme die eigenen Kommilitoninnen und Kommilitonen in der Lage sind – vor allem auf Social Media. Die FAZ hat inzwischen nachgebessert und einen Artikel mit beiden Ausnahmetalenten veröffentlicht, in dem es einleitend heißt: „Zwei Lerntypen, zwei Ausnahmeerfolge: Ron Straßburg und Lena Grossmann haben in ihrem ersten Staatsexamen brilliert.“


Im Examen: Ron vertritt die Mindermeinung
Was die Geschichte besonders macht, ist nicht nur das Ergebnis, sondern der Weg dorthin. Straßburg hat gerade nicht das geschrieben, was von ihm erwartet wurde. Im Gegenteil: Er entschied sich bewusst gegen die herrschende Meinung. „Ich habe mich in meinem Gutachten bewusst gegen die Meinung der Rechtsprechung entschieden und bin der Mindermeinung gefolgt“, sagt er LTO. Für viele Examenskandidatinnen und -kandidaten wäre das ein kaum kalkulierbares Risiko. Denn wer von der Lösungsskizze abweicht, riskiert im Zweifel das Durchfallen.
Straßburg hingegen nutzte genau diese Abweichung strategisch. Indem er eine alternative Ansicht vertrat, konnte er zusätzliche Folgeprobleme entwickeln und lösen. Der Erstkorrektor würdigte dies mit der Feststellung, der Kandidat habe „eine zweite Klausur gleich mitgelöst“. Dass dieser Ansatz aufging, lag jedoch nicht nur am Mut, sondern auch an der Präzision. Straßburg betont, dass er die Anforderungen der Lösungsskizze dennoch vollständig abgedeckt habe. Die Abweichung erfolgte also nicht aus Unsicherheit, sondern aus einem bewussten Mehr an Argumentationstiefe.
Gleichzeitig zeigt der Fall die strukturelle Unsicherheit des Systems. Straßburg selbst formuliert es gegenüber ZEIT Campus nüchtern: „Die juristische Punktevergabe ist unnötig kompliziert und komplett subjektiv“ . Zwischen herausragender Leistung und mittelmäßiger Bewertung kann mitunter wenig mehr liegen als die Perspektive des jeweiligen Korrektors.
„Das Examen ist furchtbar“
So spektakulär das Ergebnis ist, so wenig glamourös war der Weg dorthin. Straßburg beschreibt die Examensvorbereitung im Interview mit SPIEGEL Online als eine Phase enormer Belastung. „Ich habe schließlich jeden Tag 150 Prozent gegeben“.
Diese Aussage steht exemplarisch für ein Studium, das seit Jahren wegen seines hohen Drucks kritisiert wird. Bereits im ersten Semester werde Studierenden vermittelt, dass das Staatsexamen über die gesamte berufliche Zukunft entscheide. „Vom ersten Semester an bekommt man […] eingehämmert: Das Examen ist furchtbar, die Durchfallquote ist hoch“, berichtet Straßburg SPIEGEL Online.
Die psychischen Folgen sind bekannt und treffen auch Spitzenkandidaten. Schlafprobleme, Selbstzweifel und die permanente Angst zu scheitern gehörten für ihn zum Alltag. Besonders bemerkenswert ist seine Einschätzung im Rückblick: Während der Vorbereitung selbst habe er den Druck kaum wahrgenommen, doch danach sei die Erschöpfung umso deutlicher geworden.
Gleichzeitig wird deutlich, dass der individuelle Erfolg oft auf kollektiver Unterstützung basiert. Straßburg hebt die Bedeutung seiner Lerngruppe hervor, in der gegenseitige Motivation eine zentrale Rolle spielte. „Wenn einer am Boden lag, konnten die anderen ihn motivieren“, beschreibt er die Dynamik gegenüber LTO. Diese Erfahrung widerspricht dem Klischee des konkurrenzgetriebenen Jurastudiums und zeigt, dass Kooperation ein entscheidender Erfolgsfaktor sein kann.
Absage an kommerzielle Repetitorien
Besonders aufhorchen lässt Straßburgs Umgang mit dem kommerziellen Repetitorium. Anders als die Mehrheit der Studierenden entschied er sich, dieses frühzeitig abzubrechen. Seine Begründung gegenüber den Medien fällt deutlich aus: „Ich habe unglaublich schlechte Erfahrungen mit dem kommerziellen Repetitorium gemacht“.
Er kritisiert vor allem den aufgebauten Druck und das Gefühl, nur mit dem vorgegebenen Konzept erfolgreich sein zu können. Stattdessen entwickelte er einen eigenen Lernansatz, der stärker auf Abwechslung und Eigenverantwortung setzte. So lernte er täglich unterschiedliche Rechtsgebiete, um das Umschalten zwischen Themen zu trainieren, und kombinierte Wiederholung mit neuen Inhalten.
Zentral war für ihn zudem das Verständnis juristischer Zusammenhänge. Auswendiglernen allein reiche nicht aus, vielmehr müsse man die Logik hinter den Normen begreifen. Diese Haltung spiegelt sich auch in seiner Klausur wider, in der er bewusst argumentativ über den Standard hinausging. Sein wichtigster Rat an andere Studierende ist daher ebenso einfach wie anspruchsvoll: „Jeder sollte seinen eigenen Weg finden“. In einer Ausbildung, die stark von Konventionen geprägt ist, klingt das fast wie ein Aufruf zur Rebellion.
Das System ist reformbedürftig!
Trotz seines außergewöhnlichen Erfolgs sieht Straßburg das Jurastudium keineswegs unkritisch. Im Gegenteil: Gerade seine Perspektive als Spitzenkandidat verleiht seiner Kritik besonderes Gewicht.
Im Zentrum steht die Struktur des Staatsexamens. „Die gesamte berufliche Zukunft hängt von zwei Wochen Staatsexamen ab“, sagt er gegenüber verschiedenen Medien. Diese Konzentration von Bedeutung auf einen kurzen Zeitraum hält er für problematisch, insbesondere weil die Leistungen der vorherigen Studienjahre kaum berücksichtigt werden.
Hinzu kommt die von vielen beklagte Subjektivität der Bewertung. Straßburg formuliert dies pointiert mit dem Hinweis, dass manche Prüfer keine besseren Noten vergeben als sie selbst einst erreicht haben. Auch wenn diese Aussage zugespitzt ist, verweist sie auf ein strukturelles Problem: die fehlende Standardisierung in der Notenvergabe.
Darüber hinaus kritisiert er die inhaltliche Überfrachtung des Studiums. Nicht jeder Jurist müsse sämtliche Rechtsgebiete in gleicher Tiefe beherrschen, argumentiert er. Eine frühere Spezialisierung und eine Reduktion des Stoffumfangs könnten aus seiner Sicht zu einer realistischeren Ausbildung beitragen. Seine Einschätzung deckt sich mit einer ernüchternden Zahl: Nur ein Drittel der Jurastudierenden empfiehlt das Studium weiter. Für ein Fach, das zentrale Funktionen im Rechtsstaat erfüllt, ist das ein alarmierendes Signal.
Tipps vom 18-Punkte-Kandidat
Straßburg selbst bleibt dabei bemerkenswert nüchtern. Auf Zuschreibungen wie „Wunderkind“ oder „Juramessias“ reagiert er im SPIEGEL-Interview zurückhaltend und betont, dass eine einzelne Note nichts an seiner Person ändere. Diese Haltung passt zu einem Werdegang, der nicht auf maximale Karriereoptimierung, sondern auf inhaltliches Interesse ausgerichtet ist. Statt in eine Großkanzlei zu wechseln, bleibt er an der Universität und widmet sich der wissenschaftlichen Arbeit. Damit setzt er ein Zeichen, das über seine Examensleistung hinausgeht. Es zeigt, dass Erfolg im Jurastudium nicht zwangsläufig in die klassischen Karrierepfade münden muss.
In einem Gastbeitrag auf beck-aktuell gibt er außerdem anderen Jurastudierenden Tipps für die Examensvorbereitung. Gleich zu Beginn räumt er mit einem der größten Mythen auf: „Es gibt nicht den einen richtigen Weg, sich auf das Examen vorzubereiten. Das ist ein Irrglaube“. Statt blind einem vermeintlichen Erfolgsrezept zu folgen, empfiehlt er, sich zunächst einen groben Plan zu machen und den Stoff realistisch auf die verfügbare Zeit zu verteilen. Wichtig sei dabei aber, flexibel zu bleiben und sich nicht in einen starren Lernplan zu zwingen.
Inhaltlich rät er dazu, die Vorbereitung bewusst zu strukturieren: „Während der gesamten Zeit gilt es, eine Balance zwischen der Erarbeitung des materiellen Wissens und der Einübung am Fall zu finden“. Gerade für viele Studierende dürfte relevant sein, dass sich dieser Fokus im Laufe der Zeit verschieben sollte – weg von reiner Theorie, hin zu immer mehr Klausurpraxis.
Jurastudierende müssen zusammenhalten
Auch beim täglichen Lernen setzt Straßburg auf Examensrealität statt Komfortzone: „Letzteres dürfte die Examensrealität […] besser abbilden“, sagt er über das bewusste Wechseln zwischen Rechtsgebieten. Ein weiterer Punkt, der sich wie ein roter Faden durch seine Tipps zieht, ist das eigenständige Arbeiten mit dem Stoff. „Ziel dieses Erarbeitungsprozesses sollte immer sein, eigene Materialien zu erhalten“ – sei es in Form von Karteikarten, Übersichten oder eigenen Skripten. Der eigentliche Lerneffekt entstehe dabei schon im Erstellen selbst. Ergänzend dazu betont er die Bedeutung von Wiederholung und klaren Strukturen im Alltag, etwa durch feste Wiederholungsphasen.
Und schließlich hebt er etwas hervor, das viele im Stress unterschätzen: die Rolle von Lerngruppen. Diese seien nicht nur fachlich wertvoll, sondern auch mental stabilisierend, gerade weil „alle Mitglieder […] die Sorgen und Zweifel […] nachvollziehen können“. Seine Botschaft an Examenskandidat:innen ist damit klar: Nicht die perfekte Methode entscheidet, sondern ob man einen eigenen, funktionierenden Weg findet – und durchhält.


