Laut einer aktuellen Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer sinkt die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht kontinuierlich. Im Jahr 2025 waren es noch 1.619, 2026 nur noch 1.551 – ein Rückgang um 4,20 %. Diese Entwicklung kommt nicht überraschend, sie ist das Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen, die seit Jahren bekannt sind und dennoch nicht konsequent adressiert werden.
Die Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG ist trotz jüngster Anpassungen nicht inflationsgerecht und spiegelt den tatsächlichen Arbeitsaufwand, insbesondere bei komplexen sozialrechtlichen Mandaten, nur unzureichend wider. Beitragsrahmengebühren, restriktive Kostenprüfungen und fehlende dynamische Anpassungsmechanismen führen dazu, dass die Spezialisierung im Sozialrecht wirtschaftlich zunehmend unattraktiv wird. Gleichzeitig steigen die Mandatsanfragen in den Kanzleien, insbesondere im Bereich Bürgergeld und Arbeitslosenversicherung.
Die Folgen sind bereits jetzt deutlich spürbar. Für Betroffene wird es zunehmend schwieriger, anwaltliche Unterstützung zu finden. Die Abkehr von Beratungs- und Prozesskostenhilfe nimmt zu, nicht wenige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden nur noch gegen Vorschuss tätig, und in vielen Kanzleien führt die schiere Masse an Anfragen zu einer faktischen Überlastung. Teilweise werden Mandate aus den Bereichen SGB II, III und XII gar nicht mehr angenommen.
KI als Lösung?
In dieses Vakuum stößt KI als vermeintlicher Ausweg: Kostenlos, in Sekunden verfügbar, scheinbar niederschwellig. Tatsächlich zeigt sich jedoch in der Praxis ein anderes Bild: Rechtsprechungsverweise sind nicht selten unzutreffend, fiktiv oder inhaltlich nicht einschlägig. Für juristische Laien ist dies kaum überprüfbar. Für die Justiz hingegen bedeutet es zusätzlichen Prüfungsaufwand und eine weitere Belastung ohnehin stark beanspruchter Sozialgerichte.
Angesichts rasant steigender Fallzahlen ist diese Entwicklung mehr als nur eine Randnotiz. Sie berührt den Kern des Sozialstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 1 GG und wirft zugleich die Frage nach der tatsächlichen Effektivität des Rechtsschutzes auf. Wenn der Zugang zum Recht faktisch erschwert wird, steht nicht weniger als die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats zur Debatte.
Zugang zum Recht gefährdet
Die Antwort darauf kann nicht allein in der Kritik an KI liegen. Erforderlich sind strukturelle Reformen. Eine Vergütung von Beratungs- und Prozesskostenhilfemandaten, die den tatsächlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad realistisch abbildet und regelmäßig an die Inflation angepasst wird, ist ebenso notwendig wie gezielte Anreize für Spezialisierung, etwa durch eine Prämie für den Erwerb des Fachanwaltstitels im Sozialrecht mit besonderer Berücksichtigung ländlicher Regionen.
Darüber hinaus bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Rechtsanwaltskammern sowie Landes- und Bundespolitik, um tragfähige und nachhaltige Vergütungsmodelle zu entwickeln. Schließlich lohnt sich auch der Blick ins Ausland: Niedrigschwellige, teils digitale Unterstützungsangebote, wie sie etwa in Finnland etabliert sind, können den Zugang zum Recht erleichtern, ohne die Qualität rechtlicher Prüfung zu unterlaufen.
Die Debatte um KI-Schriftsätze greift daher zu kurz, wenn sie isoliert geführt wird. Künstliche Intelligenz ist nicht die Ursache des Problems, sondern ein Verstärker bestehender Defizite. Wer die Sozialgerichte entlasten und den Zugang zum Recht sichern will, muss die strukturellen Rahmenbedingungen im Sozialrecht grundlegend neu denken.


