Der gallische Hinkelsteinträger beschäftigt Europas Gerichte: Im Streit um die Marke „Obelix“ für Waffen und Munition hat der französische Comicverlag einen wichtigen Etappensieg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erzielt. Das Europäische Markenamt EUIPO muss nun erneut prüfen, ob ein polnischer Rüstungshersteller den Namen der berühmten Comicfigur verwenden darf.
Der französische Verlag Les Éditions Albert René, in dem die Comics von René Goscinny und Albert Uderzo erscheinen, sieht in der Nutzung des Namens eine unzulässige Ausnutzung der weltweiten Bekanntheit der Comicfigur. Obelix stehe für „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“, argumentierten die Kläger. Genau diese Eigenschaften wolle sich das Rüstungsunternehmen offenbar zunutze machen.
„Obelix“ ist seit 1998 als Unionsmarke unter anderem für Bücher, Spiele und Bekleidung geschützt. Nach Angaben des Verlags wurden die Asterix-Comics weltweit mehr als 375 Millionen Mal verkauft und in 111 Sprachen übersetzt.
EUIPO sah keine Verbindung zwischen Comics und Waffen
Das EUIPO hatte den Antrag auf Nichtigerklärung der Waffenmarke zunächst zurückgewiesen. Die Behörde bezweifelte zum einen, dass die Marke „Obelix“ überhaupt hinreichend bekannt im Sinne des europäischen Markenrechts sei. Zum anderen sah sie keine gedankliche Verbindung zwischen Comics und Waffen.
Käuferinnen und Käufer von Munition oder Schusswaffen – etwa Militärangehörige, Jäger oder Sicherheitskräfte – würden die Produkte kaum mit der Comicfigur assoziieren, argumentierte das Markenamt. Die betroffenen Warenbereiche seien sich nicht ähnlich.
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EuG rügt „fehlerhafte Prüfung“
Dieser Sichtweise erteilte das EuG nun eine deutliche Absage. Die Richterinnen und Richter warfen dem Markenamt eine „unvollständige und fehlerhafte Prüfung“ vor. So habe das EUIPO Beweise zur Bekanntheit der Marke nicht ausreichend gewürdigt.
Insbesondere hätte die Behörde Unterlagen berücksichtigen müssen, in denen „Obelix“ gemeinsam mit „Asterix“ auftaucht. Dass beide Figuren eng miteinander verbunden seien, schließe nicht aus, dass „Obelix“ eigenständig als bekannte Marke wahrgenommen werde, so das Gericht.
Auch bei der Frage einer möglichen gedanklichen Verknüpfung zwischen Comicfigur und Waffen habe das EUIPO zu eng geprüft. Nach europäischem Markenrecht genießen bekannte Marken einen erweiterten Schutz – selbst dann, wenn die Waren völlig unterschiedlich sind. Entscheidend ist, ob Verbraucher:innen eine Verbindung zwischen den Zeichen herstellen könnten und ob dadurch die Wertschätzung der älteren Marke ausgenutzt oder beschädigt wird.
Verfahren geht zurück an das Markenamt
Genau darin sieht der Verlag die Gefahr. Die Figur Obelix gilt trotz ihrer Raufbold-Mentalität als humorvoller Familiencharakter. Eine Verbindung mit Waffen und Munition könne diesem Image schaden. Zudem könnte der Waffenhersteller von der Popularität der Marke profitieren, ohne selbst zu deren Bekanntheit beigetragen zu haben.
Das EuG entschied allerdings nicht endgültig über die Zulässigkeit der Marke. Der Fall geht nun zurück an das EUIPO, das unter Berücksichtigung der Luxemburger Vorgaben erneut prüfen muss, ob „Obelix“ als Waffenmarke bestehen bleiben darf. Gegen das Urteil kann außerdem innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden. Ob der berühmte Gallier künftig tatsächlich auf Munitionskisten statt nur auf Comicseiten auftaucht, bleibt daher offen.
Entscheidung: EuG, Urteil vom 13.05.2026, Az. T-24/25
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