In Hessen sind mindestens 24 Zivilrechtsklausuren aus der Februarkampagne des ersten Staatsexamens auf dem Postweg verlorengegangen. Obwohl das Justizprüfungsamt (JPA) davon schon seit geraumer Zeit wusste, informierte das JPA die Betroffenen erst jetzt. Diese sind empört.
Mehrere Betroffene Prüflinge der Kampagne meldeten sich bei JURios, um von dem Vorfall zu berichten. Demnach seien die Klausuren der Februarkampagne auf dem Postweg an einen Erstkorrektor versandt worden. Das Problem: Dieser hatte nach Angaben des Hessischen Justizministeriums gegenüber LTO dem JPA seinen Wohnungswechsel nicht mitgeteilt und das JPA hatte vor dem Versand auch nicht nochmal nachgefragt, wie man das bei einem besonders wichtigen oder wertvollen Paket regelmäßig tut. Das Paket mit den Klausuren wurde dann an die alte Anschrift geliefert und dort entsprechend einer DHL-Abstellgenehmigung im Hausflur abgelegt. Wieso für Pakete mit wichtigen Klausuren eine Abstellgenehmigung erteilt wird, blieb unklar. Seitdem sind die 24 Klausuren verschwunden.
Prüfungsamt weist Verantwortung von sich
Im Schreiben an die Betroffenen hieß es:
„Sehr geehrte (…),
leider ist eine Ihrer Klausuren- die Klausur Zivilrecht 3- auf dem Postweg zum Erstkorrektor verloren gegangen. Das Paket konnte trotz intensiver Nachforschungen des Justizprüfungsamtes nicht wieder aufgefunden werden. Eine Bewertung Ihrer Klausur konnte daher leider nicht erfolgen.
Auch wenn der Verlust nicht durch das Justizprüfungsamt verursacht wurde, bitte ich um Entschuldigung für die nunmehr aufgetretenen Umstände.
Ihre vorliegenden fünf schriftlichen Prüfungsarbeiten wurden mit folgenden Punktzahlen bewertet: (..)
Wie immer wies das JPA also jede Schuld von dich. Die Konsequenzen für den Vorfall müssen alleine die Prüflinge tragen. Und diese sind erheblich. Die 24 Prüflinge müssen nun zwischen zwei unbefriedigenden Optionen wählen: Entweder wird ihre schriftliche Examensnote lediglich aus den verbleibenden fünf Klausuren berechnet, sodass sie wie geplant im Juni zur mündlichen Prüfung antreten können. Oder sie schreiben die verlorene dritte Zivilrechtsklausur im Juli-Durchgang nach – mit der Folge, dass sich die mündliche Prüfung und damit der Abschluss des Examens um ein halbes Jahr verschiebt.
Für ihre Entscheidung dürfen sich die Betroffenen nicht einmal ansatzweise so viel Zeit lassen, wie das JPA für die Suche der Klausuren. Im Schreiben heißt es weiter: „Bitte teilen Sie binnen 1 Woche mit, für welche der Möglichkeiten Sie sich entscheiden, damit entsprechend geplant werden kann.“
Note mit einem halben Jahr Verzögerung: Zukunftspläne ruiniert
Besonders kritisch sehen viele Betroffene die missliche Reaktion des JPA Hessen. Nach ihrer Darstellung hätte ein frühzeitigeres Eingreifen des JPA einen zeitnahen Ersatztermin ermöglicht. So hätten die Prüflinge beispielsweise eine der regulär anberaumten Nachschreibklausuren mitschreiben können. Stattdessen tat das Prüfungsamt zunächst nichts und wartete nach Angaben des Justizministeriums gegenüber LTO darauf, dass die 24 Klausuren von selbst wieder auftauchen – ein wirklich unwahrscheinliches Szenario.
Man könnte beinahe meinen, dass das JPA nicht will, dass sich die Kandidat:innen für das Nachschreiben (und damit für mehr Arbeit für das JPA) entscheiden und man wolle sie durch die Zeitverzögerung dazu nötigen, die fünf Klausuren als Gesamtnote gelten zu lassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Der ganze Vorgang ist höchst problematisch: Staatliche Examina unterliegen als berufsqualifizierende Prüfungen dem verfassungsrechtlichen Gebot fairer und chancengleicher Prüfungsbedingungen aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG. Prüfungsbehörden trifft daher eine besondere Organisations- und Sicherungspflicht.
Ob die nun angebotenen Lösungen den Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz und an prüfungsrechtliche Chancengleichheit genügen, dürfte im Einzelfall durchaus diskutabel sein. Für Kandidat:innen kann die Verschiebung des mündlichen Termins erhebliche praktische Nachteile nach sich ziehen – etwa beim Berufseinstieg, bei Referendariatsbewerbungen oder bei bereits geplanten Auslandsaufenthalten.
Gegenüber JURios kritisiert eine Betroffene, dass sie ihre gesamte Zukunftsplanung nun über den Haufen werfen müsse. Sie habe mit dem Vorliegen der Gesamtnote fest gerechnet. Statt sich auf einen Master-Platz zu bewerben, sitze sie jetzt ein halbes Jahr im luftleeren Raum, weil sie ihr Gesamtzeugnis nicht vorweisen könne.
JPA Hessen will Papierklausuren nicht einscannen
Der Fall lenkt erneut den Blick auf die schleppende Digitalisierung juristischer Staatsprüfungen. Während in einigen Bundesländern bereits seit mehreren Jahren E-Examina angeboten werden, wird die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Examen in Hessen (und u.a. in Baden-Württemberg) weiterhin handschriftlich absolviert. Obwohl regelmäßig Klausuren auf dem Postweg verloren gehen, weigern sich die verbleibenden Papier-JPAe konsequent, Sicherungskopieren der Klausuren anzufertigen. Zur Begründung wird auf den hohen Verwaltungsaufwand verwiesen. Die Zukunft der Kandidat:innen scheinen den Behörden dabei egal zu sein.
Wären die Arbeiten zumindest eingescannt worden, hätte der Verlust des Originalpakets kaum vergleichbare Folgen gehabt. Stattdessen hängt die Examensleistung von mindestens 24 angehenden Jurist:innen nun an einem verschwundenen Postpaket.
Gegenüber JURios kommentiert ein Betroffener: „Wenn das JPA Dokumente verlangt und diese zu spät ankommen, sagen wir auch nicht. dass es nicht unsere Schuld ist, sondern die der Post! Wenn ich zu spät komme, ist es trotzdem mein Fehler und ich schiebe es nicht auf die Bahn!“
Das JPA kündigte gegenüber LTO an, sich für eine zügige Einführung des E-Examens auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung einzusetzen. Von diesen Bestrebungen ist jedoch nicht viel zu sehen. So stehen die JPAe Reformbestrebungen in allen Bundesländern grundsätzlich eher entgegen.
Das Justizministerium Hessen teilte gegenüber LTO mit, dass sich ein Verlust von Klausuren auf dem Postweg jedoch auch künftig nicht vollständig ausschließen lasse. Rosige Aussichten für zukünftige Examensdurchgänge.
„Es fühlt sich an wie ein schlechter Scherz“
Für die Betroffenen dürfte diese Einsicht wenig tröstlich sein. Viele von ihnen hatten nach dem schriftlichen Examen bereits mit dem baldigen Abschluss ihrer Ausbildung gerechnet. Nun stehen nicht nur Urlaubspläne, sondern teils auch Bewerbungs- und Lebensentscheidungen unter Vorbehalt – ausgelöst durch einen Verwaltungsfehler, dessen Folgen allein die Prüflinge tragen müssen.
Gegenüber JURios kommentiert eine Kandidatin: „Es fühlt sich einfach an wie ein schlechter Scherz! Wir haben jahrelang studiert und uns Mühe gegeben, dann 1,5 Jahre für das Examen gelernt. Wir sind pünklich erschienen, haben jedes Dokument vorgelegt, die Geburtsurkunde und zahlreiche weitere Bescheinigungen. Und das JPA selbst verliert einfach die wichtigsten Prüfungen unseres Lebens. Wir werden uns immer fragen, was gewesen wäre, wenn die Klausur nicht verloren gegangen wäre.“
Eine andere Kandidatin schreibt: „Nach all diesem Aufwand ist es ein klares Zeichen davon, dass das JPA diesem Aufwand und Druck der Studierenden nicht den geringsten Respekt oder Anerkennung entgegenbringt. Es wäre zu erwarten gewesen, das alle nur erdenklichen Vorkehrungen getroffen werden, dass so etwas nicht passiert. Und auch jetzt, wenn schließlich etwas passiert, was nicht hätte passieren dürfen und Examensklausuren verloren gehen weißt das JPA jegliche Verantwortung von sich und überlässt es uns die Sache auszubaden. Mit Frustration lässt sich die aktuelle Gefühlslage nur ansatzweise beschreiben!“
„Hall of Shame“ der juristischen Ausbildung:
Du bist neu dabei und hast von den Skandalen der letzten Jahre noch nicht so viel mitbekommen? Du brauchst eine Auffrischung Deines Gedächtnisses? Hier einige Artikel über die Zustände der juristischen Ausbildung. JURios vergibt alle zwei Jahre einen Negativ-Preis an die schlimmsten „Fails“. Die sogenannte „Hall of Shame“. Die „Gewinner“ der letzten Jahre findet Ihr hier.
Darüber hinaus haben wir über folgende Fails berichtet:
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