Der Fall Sunny von Bülow und die Gründung des National Center for Victims of Crime

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Schnee liegt auf den Rasenflächen von Clarendon Court, einer Villa im englischen Stil in Newport. Drinnen feiert die Familie von Bülow die Feiertage. Wenige Stunden später liegt Martha „Sunny“ von Bülow bewusstlos auf dem Badezimmerboden. Sie wird nie wieder aufwachen.

Was folgt, ist einer der spektakulärsten Strafprozesse des 20. Jahrhunderts – ein Verfahren über Reichtum, Macht, medizinische Unsicherheit und die Grenzen strafrechtlicher Wahrheitsfindung. Doch die eigentliche juristische Nachgeschichte beginnt erst nach den Urteilen: Aus dem familiären Trauma heraus entsteht eine Organisation, die das amerikanische Opferrecht nachhaltig prägen sollte – das heutige National Center for Victims of Crime.

Sunny von Bülow fällt ins Koma – zwei Mal!

Sunny von Bülow wurde 1931 in den USA geboren. Die Tochter des amerikanischen Industriemagnaten George Crawford und erbte bereits als Kleinkind ein Vermögen in Millionenhöhe. 1966 heiratete die reiche Erbin Claus von Bülow, einen charmanten Dänen mit aristokratischem Hintergrund und besten Verbindungen. Die Ehe galt lange als schillerndes Society-Märchen. Hinter den Fassaden aber häuften sich offenbar Spannungen, Alkohol- und Medikamentenprobleme sowie Diskussionen über eine mögliche Scheidung.

Am 26. Dezember 1979 wurde Sunny von Bülow in ihrem Haus in Newport bewusstlos aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht, wo sie zunächst ins Koma fiel, aber wiederbelebt werden konnte. Ärzte stellten nach Untersuchungen eine Unterzuckerung fest und führten den Zustand auf mögliche Ernährungsfehler zurück. Hinweise auf Fremdverschulden gab es damals nicht. Claus von Bülow wurde erst später verdächtigt, diesen Vorfall durch eine Insulininjektion verursacht zu haben.

Am 21. Dezember 1980 zeigte Sunny von Bülow während einer Weihnachtsfeier in ihrem Anwesen in Newport erneut Verwirrtheit und Koordinationsstörungen. Am nächsten Morgen wurde sie bewusstlos im Badezimmer aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht, wo schwere Hirnschäden festgestellt wurden, die zu einem dauerhaften Wachkoma führten. Obwohl die Symptome zunächst wie eine Medikamentenüberdosis wirkten, deuteten einige Laborwerte auch auf eine Unterzuckerung hin.

Kinder zweifeln an Ursachen

Die Kinder aus erster Ehe, Annie-Laurie („Ala“) und Alexander Auersperg, verdächtigten ihren Stiefvater früh, Sunny mit Insulin vergiftet zu haben. Die Staatsanwaltschaft von Rhode Island erhob Anklage wegen zweifachen versuchten Mordes.

Der Prozess von 1982 entwickelte sich zu einem Paradebeispiel des amerikanischen Indizienverfahrens. Es gab kein Geständnis, keinen Augenzeugen, keine eindeutige forensische Kausalkette. Stattdessen entstand ein Puzzle aus medizinischen Gutachten, Zeugenaussagen von Hausangestellten, finanziellen Motiven und einer ominösen Spritze, auf der Insulinspuren gefunden worden waren.

Die Anklage zeichnete das Bild eines Ehemanns, der sich aus einer zerrütteten Ehe befreien und zugleich Zugang zum Vermögen seiner Frau sichern wollte. Besonders wirkungsvoll war die Aussage des renommierten Harvard-Endokrinologen George Cahill, der erklärte, die Hirnschäden seien mit hoher Wahrscheinlichkeit Folge einer Insulininjektion.

Claus von Bülow wurde schuldig gesprochen und zu 30 Jahren Haft verurteilt – und legte Berufung dagegen ein.

Berühmter Strafverteidiger wendet das Blatt

Für die Berufung engagierte Claus von Bülow den Harvard-Professor Alan Dershowitz – damals bereits einer der bekanntesten Strafverteidiger der USA. Der zentrale Angriffspunkt in der Berufungsverhandlung war weniger die Faktenlage selbst als die Art ihrer prozessualen Gewinnung. Die Verteidigung argumentierte, entlastende Informationen seien unterdrückt worden, insbesondere Notizen des von den Auersperg-Kindern beauftragten Anwalts Richard Kuh.

Dabei kollidierten zwei Rechtsprinzipien miteinander: das attorney-client privilege auf der einen und das verfassungsrechtliche Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren auf der anderen Seite. Das Berufungsgericht entschied zugunsten des Fair-Trial-Grundsatzes. Die Notizen mussten offengelegt werden. Sie enthielten Widersprüche, die die Glaubwürdigkeit zentraler Belastungszeugen erschütterten.

Zugleich zerlegte die Verteidigung die medizinische Theorie der Staatsanwaltschaft. Im zweiten Verfahren traten gleich neun renommierte Expert:innen auf, die erklärten, Sunnys Zustand könne ebenso durch eine Kombination aus Medikamentenmissbrauch, Alkohol und bestehenden Stoffwechselproblemen erklärt werden. Besonders fatal für die Anklage: Selbst ihr früherer Kronzeuge Cahill relativierte seine ursprüngliche Aussage. Absolute Gewissheit über die Ursache der Komas gebe es nicht.

1985 wurde Claus von Bülow freigesprochen. Er verstarb 2019.

Vom Familiendrama zur Opferrechtsbewegung

Die vielleicht wichtigste Folge des Falls spielte sich jedoch außerhalb des Gerichtssaals ab. Sunnys Kinder Ala und Alexander Auersperg sind bis heute davon überzeugt, dass Claus von Bülow ihre Mutter in ein Koma versetzt hatte. In ihren Augen hatte das Strafverfahren gezeigt, wie hilflos Opfer und Angehörige im amerikanischen Justizsystem oft waren.

Mitte der 1980er-Jahre gründeten sie deshalb gemeinsam mit Unterstützern das Sunny von Bülow Victim Advocacy Center in Fort Worth. Daraus entwickelte sich später das National Center for Victims of Crime (NCVC), heute eine der einflussreichsten Opferhilfeorganisationen der Vereinigten Staaten.

Die Idee war damals bemerkenswert neu: Opfer sollten nicht länger bloße Zeugen staatlicher Strafverfolgung sein, sondern eigenständige Akteure mit Rechten, Beratung und institutioneller Stimme. Damit griff die Organisation eine Entwicklung auf, die sich in den USA seit den 1970er-Jahren abzeichnete: die Victims’ Rights Movement.

Aus deutscher Perspektive wirkt vieles vertraut. Nebenklage, Opferanwälte oder psychosoziale Prozessbegleitung sind hierzulande inzwischen etablierte Institute. In den USA war das lange anders. Das Strafverfahren galt traditionell als Konflikt zwischen Staat und Angeklagtem. Opfer hatten oft kaum Beteiligungsrechte.

Sunny von Bülow selbst hat weder den Freispruch ihres Ehemannes noch die Gründung des Centers bei Bewusstsein erlebt. Sie blieb bis zu ihrem Tod 2008 im Koma.

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