Juristinnenbund: „Rentenreform darf Frauen nicht benachteiligen“

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Die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Alterssicherung gewinnt an Fahrt. Während die Alterssicherungskommission (ASK) an Vorschlägen für eine langfristige Reform des Rentensystems arbeitet, warnt der Deutsche Juristinnenbund (djb) eindringlich davor, bestehende Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen im Alter fortzuschreiben.

In einem Policy Paper fordert der Verband eine umfassende geschlechtergerechte Neuausrichtung der Alterssicherung. Nach Auffassung des djb muss die Rentenreform weit mehr leisten als die finanzielle Stabilisierung der Systeme. Sie müsse zugleich einen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Hintergrund ist die seit Jahren bestehende Rentenlücke zwischen den Geschlechtern. Frauen erhalten im Durchschnitt deutlich niedrigere Altersbezüge als Männer und sind überproportional häufig von Altersarmut betroffen.

„Eine Reform der Alterssicherung muss konsequent auch Gleichstellung beachten. Die darf die heute häufige Altersarmut von Frauen nicht verfestigen, sondern muss sie beenden. Was Frauen leisten, muss auch hier anerkannt werden“, erklärte djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Strukturelle Benachteiligungen bis ins Rentenalter

Aus Sicht des Juristinnenbundes liegen die Ursachen für die Rentenungleichheit nicht allein im Rentensystem selbst, sondern in gesellschaftlichen und arbeitsmarktbezogenen Strukturen. Frauen übernehmen nach wie vor einen erheblichen Teil der unbezahlten Sorgearbeit, kümmern sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und arbeiten häufiger in Teilzeit. Dadurch entstehen unterbrochene Erwerbsbiografien sowie geringere Einkommen, die sich unmittelbar auf die Höhe späterer Rentenansprüche auswirken.

Der djb kritisiert insbesondere, dass viele rentenpolitische Modelle weiterhin vom Leitbild des sogenannten „Eckrentners“ ausgehen. Dieses Modell basiert auf einer Person, die über 45 Jahre hinweg ununterbrochen in Vollzeit gearbeitet und durchschnittlich verdient hat. Nach Auffassung des Verbandes entspricht dieses Bild längst nicht mehr den tatsächlichen Lebensrealitäten vieler Menschen, insbesondere nicht denen von Frauen.

„Alterssicherung muss reale Lebensverläufe abbilden – dazu gehören Sorgearbeit und unterbrochene Erwerbsbiografien“, betonte Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für Recht der sozialen Sicherung und Familienlastenausgleich.

Gesetzliche Rentenversicherung stärken

Im Zentrum der Forderungen steht die gesetzliche Rentenversicherung. Sie soll nach Auffassung des djb auch künftig das tragende Fundament der Alterssicherung bilden. Anders als private Vorsorgemodelle könne sie strukturelle Nachteile besser ausgleichen und breite Bevölkerungsschichten erreichen.

Besonders deutlich spricht sich der Verband für die Einführung einer Mindestrente aus. Diese soll Menschen mit langen Erwerbs- und Sorgearbeitsbiografien vor Altersarmut schützen, auch wenn sie aufgrund niedriger Einkommen oder familienbedingter Erwerbsunterbrechungen nur geringe Rentenansprüche erworben haben.

Zudem fordert der djb eine deutlich bessere Bewertung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Diese Leistungen seien für das Funktionieren der Gesellschaft unverzichtbar und müssten sich stärker in der Alterssicherung widerspiegeln. Gleichzeitig müssten die Anrechnungsmöglichkeiten flexibler gestaltet werden, um unterschiedlichen Familien- und Pflegekonstellationen gerecht zu werden.

Kritik am Ehegattensplitting

Der djb fordert zudem die Abschaffung des Ehegattensplittings. Das seit Jahrzehnten bestehende Modell begünstige wirtschaftlich vor allem Haushalte mit ungleichen Einkommen und setze Anreize dafür, dass ein Partner – häufig die Frau – seine Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz aufgibt.

Nach Auffassung des Verbandes trägt diese steuerliche Regelung dazu bei, traditionelle Rollenverteilungen zu verfestigen und langfristig niedrigere Rentenanwartschaften von Frauen zu fördern. Eine Reform des Rentensystems könne daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse mit gleichstellungspolitischen Veränderungen im Steuer- und Arbeitsrecht einhergehen.

Auch die Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf weitere Personengruppen gehört zu den Kernforderungen des djb. Künftig sollen alle Erwerbstätigen, einschließlich Selbstständiger, in eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden. Dadurch ließe sich die Finanzierungsbasis verbreitern und zugleich ein höheres Maß an sozialer Absicherung erreichen.

Kritisch bewertet der Verband darüber hinaus das bestehende Minijob-System. Minijobs würden nach Ansicht des djb häufig zu Lasten von Frauen gehen, da sie oftmals in solchen Beschäftigungsformen tätig seien und dadurch nur geringe oder gar keine eigenständigen Rentenansprüche aufbauen könnten. Die Abschaffung dieser Sonderform der Beschäftigung sei deshalb ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Sicherheit im Alter.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sieht der Juristinnenbund auch erheblichen Handlungsbedarf bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Diese Systeme orientierten sich vielfach an kontinuierlichen Vollzeitkarrieren und berücksichtigten Unterbrechungen durch Kindererziehung oder Pflege nur unzureichend.

Um tatsächliche Gleichberechtigung zu erreichen, müsse Sorgearbeit auch in diesen Bereichen stärker anerkannt werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich bestehende Nachteile aus der Erwerbsbiografie bis in die zusätzliche Altersvorsorge fortsetzen.

Gleichstellung als Leitprinzip der Reform

Der djb richtet seine Forderungen ausdrücklich an die Alterssicherungskommission, die derzeit Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Rentensystems erarbeitet. Die Kommission solle Gleichstellung nicht als Randthema behandeln, sondern als Querschnittsaufgabe in sämtliche Reformüberlegungen integrieren.

Konkret fordert der Verband eine systematische Prüfung aller Reformvorschläge auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen. Nur so könne verhindert werden, dass bestehende Ungleichheiten unbeabsichtigt verstärkt werden.

Die Diskussion um die Zukunft der Alterssicherung wird angesichts des demografischen Wandels, steigender Lebenserwartungen und finanzieller Belastungen der Sozialversicherungssysteme in den kommenden Monaten weiter an Bedeutung gewinnen. Der Vorstoß des Deutschen Juristinnenbundes macht deutlich, dass dabei nicht allein finanzielle Kennzahlen im Mittelpunkt stehen dürfen. Aus Sicht des Verbandes muss die Rentenreform zugleich einen Beitrag dazu leisten, die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen im Alter nachhaltig zu überwinden und die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung auch in der Alterssicherung wirksam umzusetzen.

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Redaktion
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