15 Punkte im Examen – und trotzdem angefochten: Interview mit Spitzenkandidat Martin Georg Scheugenpflug

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Ein Staatsexamen mit 15 Punkten – und trotzdem vor Gericht? Klingt widersprüchlich, ist aber Realität: Martin Georg Scheugenpflug hat sich mit einer 9-Punkte-Klausur nicht abgefunden und gegen das Prüfungsamt geklagt – mit Erfolg. Das Gericht verpflichtete zur Neubewertung und rückt damit die Grenzen prüfungsrechtlicher Korrekturen in den Fokus. Was treibt jemanden zu diesem Schritt – und welche Tipps hat der Ausnahmejurist für das Staatsexamen?

Du hast im Ersten Staatsexamen ein außergewöhnliches Gesamtergebnis von rund 15 Punkten erzielt – warum hast Du Dich trotzdem entschieden, gegen eine einzelne 9-Punkte-Klausur vorzugehen?

Martin Georg Scheugenpflug: Mir ging es dabei nicht darum, „noch ein paar Punkte mehr“ herauszuholen. Ich habe mich zur Klage entschieden, weil ich bei der Klausureinsicht den Eindruck hatte, dass sehr viele fachlich vertretbare Lösungen meinerseits als „falsch“ behandelt wurden. Das halte ich gerade im Jurastudium für problematisch. Jura lebt davon, Argumente sauber zu begründen und unterschiedliche vertretbare Ansätze methodisch herzuleiten. Wenn solche Lösungen pauschal als „falsch“ gewertet werden, betrifft das nicht nur meine konkrete Klausur, sondern eine grundsätzliche Frage von Fairness und Bewertungsmaßstäben. Und wenn meine Klausur bei diesen Korrektoren betroffen ist, betrifft dies mit Sicherheit auch Klausuren anderer Prüflinge, die nicht den Aufwand auf sich nehmen wollten/konnten, ein Widerspruchs- und Klageverfahren durchzuführen. Ich habe das stellvertretend für alle Studis und Refs gemacht.

Viele hätten Dein Ergebnis gefeiert und höchstwahrscheinlich einfach so akzeptiert. Was hat Dich an der Bewertung der Klausur am meisten gestört?

Martin Georg Scheugenpflug: Am meisten gestört hat mich, dass an mehreren Stellen der Eindruck entstand, als gäbe es nur exakt einen zulässigen Lösungsweg. Gerade das entspricht aus meiner Sicht aber nicht der juristischen Realität. In vielen Bereichen existieren unterschiedliche vertretbare Auffassungen. Fast ausschließlich bin ich ohnehin der herrschenden Meinung gefolgt, während die Korrektoren andere Ansätze bevorzugt haben. Beispielsweise habe ich Anspruchsgrundlagen geprüft, die objektiv durchgingen, die aber im Erwartungshorizont der Korrektoren nicht vorgesehen waren. Anstatt diesen „Mehrwert“ gegenüber dem Erwartungshorizont der Korrektoren zu honorieren, wie dies z.B. im jüngst bekannt gewordenen Fall des Jurastudenten Ron Straßburg der Fall war, haben die Korrektoren mir dafür sogar Punkte abgezogen mit dem Argument, diese Anspruchsgrundlagen seien „fernliegend“. Dass das nicht richtig sein kann, habe letztlich nicht nur ich so gesehen, sondern auch das Verwaltungsgericht Arnsberg.

Der Weg über Widerspruch und Klage ist ja eher die Ausnahme. Was hat letztlich den Ausschlag gegeben, das wirklich durchzuziehen?

Martin Georg Scheugenpflug: In erster Linie mein Gerechtigkeitssinn. Entscheidend war für mich zudem, dass ich die Beanstandungen sehr detailliert zunächst für mich selbst aufgearbeitet habe und dabei gemerkt habe, dass es sich nicht nur um ein subjektives „Gefühl“ handelt. Ich bin die einzelnen Kritikpunkte der Prüfer wissenschaftlich und methodisch durchgegangen und irgendwann habe ich festgestellt: Ich habe objektiv ein vielen Stellen vertretbare Lösungen gewählt, die nicht als solche gewertet wurden. Und das geht prüfungsrechtlich einfach nicht: Wenn z.B. auch nur in einem einzigen rechtswissenschaftlichen, anerkannten Lehrbuch, eine Ansicht vertreten wird, dann muss dies auch in der Klausur als „vertretbar“ gewürdigt werden. Natürlich kostet ein solcher Weg Zeit, Energie und auch Nerven. Aber wenn man, wie ich, überzeugt ist, dass Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten wurden, sollte man die vorhandenen rechtsstaatlichen Möglichkeiten auch nutzen dürfen.

Du hast vor Gericht Erfolg gehabt. Welche Bedeutung hat das für Dich – auch mit Blick auf den Umgang mit Examensbewertungen allgemein?

Martin Georg Scheugenpflug: Natürlich freut es mich persönlich, dass das Gericht meine Einwände weit überwiegend nachvollzogen hat. Gleichzeitig zeigt der Fall aber auch, dass Examensbewertungen nicht unfehlbar sind und gerichtlicher Kontrolle unterliegen müssen. Prüfungsrechtlich besteht zwar ein Beurteilungsspielraum der Prüfer, aber dieser Spielraum hat Grenzen. Wenn fachlich vertretbare Argumentationen nicht mehr angemessen berücksichtigt werden, muss es möglich sein, das überprüfen zu lassen. Ich glaube, genau dafür ist mein Fall ein gutes Beispiel. Außerdem zeigt er meines Erachtens den Reformbedarf bei den juristischen Prüfungen.

Auf Social Media kommen die JPAe in den letzten Jahren immer schlechter weg. Machen sie wirklich eine so schlechte Arbeit – und gibt es etwas, das Du bei der Bewertung der Examensklausuren ändern würdest?

Martin Georg Scheugenpflug: Die Korrektur von Examensklausuren ist natürlich erst einmal extrem anspruchsvoll und erfolgt oft unter erheblichem Zeitdruck. Gleichzeitig erhalten die Prüfer pro korrigierter Klausur oftmals einen vergleichsweise geringeren Verdienst, der es nicht gerade attraktiv macht, Korrektor zu werden. Ich glaube, dass es da strukturell viele Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Ein Punkt wäre aus meiner Sicht beispielsweise eine tatsächlich blinde Zweitkorrektur. Psychologisch ist gut erforscht, dass Erstbewertungen einen Ankereffekt erzeugen können. Technisch ließe sich das heute relativ unkompliziert lösen, gerade weil viele Klausuren ohnehin digitalisiert werden.

Ein anderer Punkt, den ich kritisch sehe, ist die enorme Konzentration der gesamten juristischen Ausbildung auf wenige Prüfungstage. Über Jahre hinweg erbrachte Leistungen treten im Ergebnis oft stark in den Hintergrund, während einzelne Klausuren unter extremem Zeit- und Druckniveau eine sehr weitreichende Bedeutung bekommen. Natürlich müssen anspruchsvolle Prüfungen hohe Anforderungen stellen – aber man sollte sich schon die Frage stellen, ob ein so stark verdichtetes System tatsächlich das gesamte Potenzial und die tatsächliche juristische Qualität eines Kandidaten abbildet.

Gleichzeitig habe ich manchmal den Eindruck, dass das Studium stellenweise eher die Reproduktion von Detailwissen abverlangt als echte juristische Problemlösungskompetenz. Im späteren Berufsleben geht es aber häufig darum, komplexe Sachverhalte strukturiert zu analysieren, sauber zu argumentieren und praktikable Lösungen zu entwickeln – nicht darum, unter maximalem Zeitdruck möglichst viele teilweise exotische Probleme aufzuzählen.

Hinzu kommt die erhebliche psychische Belastung, die mit dem Staatsexamen verbunden ist. Viele Studenten erleben diese Phase als enormen Druck, teilweise über Monate oder Jahre hinweg. Darüber sollte man aus meiner Sicht offener sprechen. Ein modernes Ausbildungssystem sollte juristisches Können fördern, ohne dabei dauerhaft gesundheitliche Belastungsgrenzen zu überschreiten

Im Internet wirst Du für Dein Vorgehen gefeiert. Siehst Du Dich als Vorbild für andere Jurastudierende?

Martin Georg Scheugenpflug: Ich freue mich natürlich, wenn sich viele durch meinen Fall ermutigt fühlen, ihre Rechte ernst zu nehmen. Gleichzeitig sollte man sehr differenziert damit umgehen. Nicht jede nicht zufriedenstellende Note ist automatisch rechtswidrig. Ich finde, man sollte meinen jungen Kollegen in der juristischen Ausbildung vermitteln, dass Bewertungen überprüfbar sind und dass man sich nicht völlig ohnmächtig fühlen muss. Wichtig ist nur, dabei sachlich und methodisch sauber zu bleiben.

Wenn Du Dir Deine Examensvorbereitung rückblickend anschaust: Was war der entscheidende Faktor für das herausragende Ergebnis?

Martin Georg Scheugenpflug: Es war wahrscheinlich die Kombination aus Struktur, Kontinuität und echtem Verständnis. Ich habe relativ früh versucht, Jura nicht nur auswendig zu lernen, sondern als System zu begreifen. Viele verlieren sich irgendwann in immer mehr Detailwissen. Mir hat dagegen geholfen, die großen Strukturen wirklich zu verstehen und darauf aufzubauen. Außerdem war Konstanz enorm wichtig. Das Examen gewinnt man aus meiner Sicht nicht durch einzelne „Lernmarathons“, sondern durch langfristige Stabilität. Ich habe z.B. meine ca. 4.000 digitalen Karteikarten jeden Monat einmal komplett durchgemacht und jede Woche zwischen ein und drei, i.d.R. zwei Klausuren ausgeschrieben. Meine Familie, besonders mein Bruder Franz Josef als Psychologiestudent, haben mir mentale Stärke vermittelt.

Wie sah Deine Lernstrategie aus – eher klassisches Repetitorium, eigenständiges Lernen oder ein hybrider Ansatz?

Martin Georg Scheugenpflug: Bei mir war es letztlich ein hybrider Ansatz. Ich habe einerseits ganz klassisch ein kommerzielles Repetitorium besucht. Dieses hat mir auch enorm geholfen. Schon währenddessen und auch im Anschluss an den Jahreskurs des Repetitoriums habe ich auch gleichzeitig sehr viel eigenständig gearbeitet. Besonders wichtig war für mich, Altklausuren mit einer selbst erstellten Lösungsskizze durchzuskizzieren, aktuelle Rechtsprechung zu lesen und grundlegende Definitionen zu wiederholen. Daneben habe ich sehr viel versucht, die grundlegenden Strukturen des Rechts zu verstehen. Denn ich glaube, man lernt Jura langfristig nur dann wirklich gut, wenn man sich aktiv mit den Problemen aktiv auseinandersetzt und nicht nur fertige Lösungen konsumiert.

Klausurenpraxis gilt als Schlüssel zum Erfolg. Welche Rolle hat das Klausurentraining bei Dir gespielt, und wie hast Du Deine Klausuren ausgewertet?

Martin Georg Scheugenpflug: Klausurtraining war in meiner Examensvorbereitung absolut zentral. Viele unterschätzen, dass Examensklausuren eine eigene Disziplin sind. Wissen allein reicht nicht. Entscheidend ist, dieses Wissen unter Zeitdruck strukturiert anwenden zu können. Ich habe deshalb zum einen in der gesamten Examensvorbereitung ca. 110 – 115 Klausuren ausgeschrieben – i.d.R. waren das zwei pro Woche. Daneben habe ich auch hunderte Examensklausuren und Übungsfälle durchskizziert. Einerseits in der Lerngruppe mit anderen Leuten aus dem Repetitorium zusammen, andererseits aber auch für mich selbst, haben wir solche Lösungsskizzen dann zusammen besprochen. Bei den Korrekturen, die ich in Bezug auf die geschriebenen Klausuren erhalten habe, habe ich dann meine eigene systematische Auswertung betrieben: Wo lagen Aufbauprobleme? Wo habe ich Schwerpunkte falsch gesetzt? Wo war die Argumentation nicht präzise genug? Gerade diese Fehleranalyse bringt einen oft stärker voran als das reine Schreiben selbst.

Viele Studierende kämpfen mit Druck und Selbstzweifeln im Examen. Wie bist du mit Druck und Unsicherheit umgegangen und was rätst Du denen, die demnächst Examen schreiben?

Martin Georg Scheugenpflug: Druck gehört zum Staatsexamen leider quasi zwangsläufig dazu. Ich glaube, wichtig ist zunächst zu verstehen, dass Selbstzweifel völlig normal sind – auch bei den sehr guten Leuten. Ich würde sogar wetten, gerade bei diesen! Ich persönlich hatte oft Selbstzweifel, ob ich das meinen Erwartungen entsprechend packen würde. Auch ich hatte – vor allem anfangs – Klausuren, die nicht so gut gelaufen sind. Mir persönlich hat geholfen, den Fokus stärker auf den täglichen Lernprozess zu legen statt permanent auf die Endnote. Mein Bruder Franz Josef, der klinische Psychologie studiert, hat mir auch viele Tipps zur Entspannung und Meditation gezeigt. Ansonsten haben mir insbesondere die Spaziergänge mit meinem Hund Wonni, das nahezu tägliche Gitarrespielen und der nahezu tägliche intensive Sport, den ich in der Examensvorbereitung als Ausgleich nochmal hochgefahren habe, sehr geholfen, mental gesund zu bleiben. Und immer wieder mal ein gutes Essen – insbesondere aus dem Kochtopf meiner Mutter.

Wenn Du heutigen Examenskandidaten nur drei konkrete Tipps mitgeben dürftest: Welche wären das – insbesondere für diejenigen, die bisher eher im 4-Punkte-Bereich lagen?

Martin Georg Scheugenpflug: Erstens: Arbeitet konsequent an den Grundlagen. Viele versuchen zu früh, nur noch exotische Probleme zu lernen, obwohl die Basis noch nicht sitzt. Zweitens: Schreibt regelmäßig Klausuren und analysiert sie ehrlich. Fortschritt entsteht oft weniger durch „mehr Wissen“ als durch bessere Anwendung. Und drittens: Sucht den regelmäßigen Ausgleich. Ohne den Sport, meinen Hund Wonni, das Gitarrespielen und meine Freunde und Familie, wäre ich im Studium sicherlich nicht so weit gekommen. Und ich habe täglich gebetet.

Vielen Dank, dass Du für unsere Fragen zur Verfügung standest!

Martin Georg Scheugenpflug: Sehr gerne – vielen Dank für das Interview!

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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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