Künstler verklagt FIFA auf 25 Millionen, weil sie für die WM ein riesiges Wal-Graffiti in Dallas übermalten

-Werbung-spot_imgspot_img

Der international bekannte Meeres- und Umweltkünstler Wyland verklagt die FIFA sowie die Eigentümer zweier Gebäude in Dallas auf 25 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Hintergrund ist die teilweise Zerstörung seines monumentalen Wandgemäldes „Ocean Life“, das zugunsten eines WM-bezogenen Kunstprojekts übermalt wurde.

Wahrzeichen für WM geopfert?

Das Wandgemälde „Ocean Life“ entstand 1999 und gehört zu Wylands international bekannter „Whaling Wall“-Serie. Die großformatigen Kunstwerke zeigen Wale und Meereslandschaften und sollen auf Umwelt- und Naturschutzthemen aufmerksam machen. Das Dallas-Mural erstreckte sich ursprünglich über rund 1.580 Quadratmeter auf zwei Gebäudefassaden in der Innenstadt von Dallas.

Im Mai 2026 wurden große Teile des Kunstwerks mit blauer Farbe überdeckt. Die Fläche sollte Platz für ein neues Wandbild schaffen, das die neun Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 würdigt, die im nahegelegenen Arlington ausgetragen werden.

Nach aktuellen Aufnahmen ist der größte Teil des ursprünglichen Werks verschwunden. Insbesondere die gesamte Rückfassade eines Gebäudes wurde vollständig übermalt. Lediglich ein einzelner Buckelwal blieb sichtbar. Nach Angaben der Verantwortlichen soll dieses verbliebene Element die kulturelle und historische Bedeutung des ursprünglichen Kunstwerks würdigen.

Rechte aus Visual Artists Rights Act

Juristisch stützt sich die Klage auf den Visual Artists Rights Act (VARA) von 1990. Das Gesetz nimmt im amerikanischen Urheberrecht eine Sonderstellung ein. Es schützt nicht in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen von Künstler:innen, sondern deren sogenannte Urheberpersönlichkeitsrechte. Diese beruhen auf dem Gedanken, dass zwischen einem Künstler und seinem Werk eine persönliche Beziehung besteht, die auch dann fortbesteht, wenn das Werk verkauft oder öffentlich ausgestellt wird.

Nach dem VARA können Künstler:innen die vorsätzliche Zerstörung eines Werkes verhindern, sofern dieses eine „recognized stature“, also einen anerkannten künstlerischen Rang oder eine besondere kulturelle Bedeutung besitzt. Ebenso können sie sich gegen Verstümmelungen oder Veränderungen wehren, die ihrem Ansehen oder ihrer Reputation schaden könnten.

Genau dies macht Wyland nun geltend. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei „Ocean Life“ um ein Werk von internationaler Bedeutung, das über Jahrzehnte hinweg öffentliche Anerkennung erfahren habe. Die Übermalung stelle daher einen Eingriff in seine gesetzlich geschützten Rechte dar.

In der Klageschrift argumentiert Wyland, dass „Ocean Life“ zweifellos ein Werk von anerkannter Bedeutung sei. Das Wandgemälde habe über Jahrzehnte das Stadtbild geprägt und sei Teil einer weltweit bekannten Kunstserie. Die Beklagten hätten das Werk vorsätzlich und dauerhaft zerstört, ohne seine Zustimmung einzuholen. Besonders schwer wiegt aus Sicht des Künstlers, dass ein Verzicht auf diese Rechte nur durch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung möglich sei. Eine solche Erklärung habe Wyland nie unterzeichnet.

Welche Rolle spielt FIFA?

Die Klage richtet sich nicht nur gegen FIFA. Ebenfalls verklagt werden die Immobilienunternehmen Slate und 3PZ Property Company, denen die betroffenen Gebäude gehören. Nach Darstellung des Künstlers hätten die Eigentümer die Übermalung ausdrücklich erlaubt und damit die Vernichtung des Kunstwerks ermöglicht. Die Verantwortlichen hätten zudem einen anwaltlichen Unterlassungsaufforderungsbrief („Cease-and-Desist Letter“) erhalten, bevor die Arbeiten abgeschlossen wurden.

Trotz dieser Warnung sei die Übermalung fortgesetzt worden. In der Klageschrift wird den Beklagten vorgeworfen, aus wirtschaftlichen und marketingbezogenen Interessen gehandelt zu haben. Die Verantwortlichen hätten die internationale Aufmerksamkeit rund um die Weltmeisterschaft nutzen wollen und dabei ein bedeutendes kulturelles Wahrzeichen der Stadt geopfert.

Bemerkenswert ist die bislang zurückhaltende Reaktion des Fußball-Weltverbandes. FIFA erklärte öffentlich, mit dem Vorgang nichts zu tun zu haben, und verwies sämtliche Anfragen an das lokale Organisationskomitee der Weltmeisterschaft in Nordtexas. Ob diese Position einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird, ist offen. Entscheidend dürfte sein, in welchem Umfang FIFA an Planung, Finanzierung oder Umsetzung des neuen WM-Wandbildes beteiligt war. Sollte das Gericht feststellen, dass der Verband aktiv in die Umgestaltung eingebunden war, könnte eine Mitverantwortung durchaus in Betracht kommen. Andernfalls könnte sich die Haftung auf die Gebäudeeigentümer und lokale Organisatoren konzentrieren.

Präzedenzfälle „5Pointz“: 6,75 Millionen

Der Fall erinnert an einen der bekanntesten VARA-Prozesse der vergangenen Jahre. Der Fall 5Pointz gilt als die bislang wichtigste Entscheidung zum Schutz von Street Art. Im Mittelpunkt stand ein ehemaliger Industriekomplex im New Yorker Stadtteil Queens, der seit den 1990er Jahren unter dem Namen „5Pointz“ als internationales Zentrum der Graffiti- und Street-Art-Szene bekannt geworden war. Eigentümer der Gebäude war der Immobilienentwickler Gerald Wolkoff. Mit seiner Zustimmung hatten zahlreiche Künstler:innen die Fassaden über Jahre hinweg gestaltet. U

Als Wolkoff 2013 beschloss, die Gebäude abzureißen und durch Wohnhochhäuser zu ersetzen, versuchten mehr als 20 Künstler:innen, ihre Werke gerichtlich zu schützen. Nachdem ihre Werke übermalt worden waren, beriefen sie sich auf den VARA und verklagten den Eigentümer. Das Gericht stellte fest, dass 45 der insgesamt 49 zerstörten Werke einen anerkannten künstlerischen Rang erreicht hatten. 2018 verurteilte das Gericht Wolkoff deshalb zur Zahlung von 6,75 Millionen US-Dollar Schadensersatz an 21 Künstler:innen.


Fundstelle: https://www.nytimes.com/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel

Datenschutz-Übersicht

Diese Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf deinem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinem Rechner abgelegt werden und die dein Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende deines Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf deinem Endgerät gespeichert, bis du diese löschst. Diese Cookies ermöglichen es uns, deinen Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung: Mehr erfahren