Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer 97. Frühjahrskonferenz einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung erneut eine Absage erteilt.
Mit ihrem Beschluss, einen Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA) zur Kenntnis zu nehmen und dessen Schlussfolgerungen mitzutragen, setzt die Justizministerkonferenz (JuMiKo) sie nach Auffassung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) erneut ein fatales Signal: Die strukturellen Probleme der juristischen Ausbildung werden erneut ignoriert.
Für viele Jurastudierende und Rechtsreferendar:innen dürfte diese Entscheidung wie eine Bestätigung dessen wirken, was sie seit Jahren kritisieren. Obwohl psychische Belastungen, Nachwuchsmangel in der Justiz und die sinkende Attraktivität des Jurastudiums inzwischen breit dokumentiert sind, bleibt die politische Bereitschaft zu tiefgreifenden Reformen aus.

Verteidigung des Status Quo
Dabei war der Ausgangspunkt durchaus vielversprechend. Bereits am 5. Juni 2024 hatte die Justizministerkonferenz den KOA beauftragt, den Bericht „Juristin und Jurist der Zukunft“ gemeinsam mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag zu diskutieren. Über zwei Jahre hinweg fand ein Austausch zwischen den Beteiligten statt. Aus Sicht des BRF spiegelt sich dieser Dialog jedoch kaum in den nun präsentierten Schlussfolgerungen wider.
Besonders scharf fällt die Kritik am Umgang mit der psychischen Belastung in Studium und Referendariat aus. Zwar erkennt der KOA entsprechende Probleme an, zieht daraus nach Ansicht der Studierendenvertretung aber keine strukturellen Konsequenzen. Stattdessen verlagere der Bericht Verantwortung auf die Betroffenen selbst.
Carla Marondel, Vorständin für Inhaltliche Koordination des BRF und Sachverständige im Austauschprozess mit dem KOA, bringt diese Kritik auf den Punkt: „Wer psychischen Druck anerkennt, aber jede ernsthafte Strukturreform vermeidet, nimmt die Realität von Studierenden und Rechtsreferendar:innen nicht ernst. Dieser Bericht ist keine Reformgrundlage. Er ist eine Verteidigung des Status quo.“
KOA: Studierende sollen einfach resilienter sein
Tatsächlich verweist der BRF auf eine Entwicklung, die längst nicht mehr als Einzelwahrnehmung abgetan werden kann. Nach der letzten Absolvent:innenbefragung des Verbandes würden zwei Drittel der Jurastudierenden ihr Studium nicht weiterempfehlen. Gleichzeitig berichten Rechtsreferendar:innen regelmäßig von erheblichen psychischen und körperlichen Belastungen. Vor diesem Hintergrund erscheint die zentrale Botschaft des KOA-Berichts aus Sicht vieler Studierender ernüchternd: Mehr Transparenz, bessere Kommunikation und stärkere Resilienz sollen helfen, mit den bestehenden Belastungen umzugehen.
Genau darin sieht der BRF jedoch ein grundlegendes Missverständnis. Transparenz könne sinnvoll sein, ersetze aber keine Reform. Die hohe Bedeutung einzelner Staatsprüfungen, lange Belastungsphasen, wirtschaftlicher Druck, unklare Bewertungsmaßstäbe und fehlende Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen würden als strukturelle Ursachen weiterhin nicht konsequent untersucht.
JuMiKo agiert unwissenschaftlich
Die Kritik richtet sich dabei auch gegen die Methodik des KOA. Nach Auffassung des BRF stützt sich der Ausschuss auf Interviews, deren Auswahlkriterien und wissenschaftliche Qualität nicht ausreichend nachvollziehbar seien. Dennoch werde aus diesen Erkenntnissen die weitreichende Schlussfolgerung gezogen, eine Reform zur Verringerung psychischer Belastungen könne die Qualität der Ausbildung gefährden.
Für viele Studierende wirkt diese Argumentation wie ein künstlich aufgebauter Gegensatz. Denn niemand fordert die Abschaffung hoher fachlicher Standards. Gefordert wird vielmehr eine Diskussion darüber, ob die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsstrukturen tatsächlich geeignet sind, die Kompetenzen zu vermitteln, die Jurist:innen in einer zunehmend komplexen Gesellschaft benötigen.
Auch beim Thema Methodenkompetenz erkennt der BRF erhebliche Widersprüche. Der KOA fordere mehr methodisches Lernen, ohne die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen zu wollen. Wer ernsthaft methodische Fähigkeiten stärken wolle, müsse auch über den Umfang des Pflichtfachstoffs, die Ausgestaltung staatlicher Prüfungen und die Bewertungsmaßstäbe sprechen.
Der Rechtsstaat wird nicht durch noch mehr Prüfungsstoff gerettet
Die Debatte hat dabei eine weit größere Bedeutung als bloße Fragen der Hochschulorganisation. Die Justiz leidet unter Personalmangel, Verfahren dauern vielerorts zu lange, und zugleich steht der Rechtsstaat angesichts extremistischer Bedrohungen und internationaler Krisen unter erheblichem Druck. Aus Sicht der Studierenden ist daher die Qualität der Juristenausbildung unmittelbar mit der Zukunftsfähigkeit des Rechtsstaats verbunden.
Der BRF argumentiert, dass rechtsstaatliche Verantwortung nicht allein durch Stofffülle und Prüfungsdruck vermittelt werden könne. Wer Jurist:innen ausbilden wolle, die demokratische Institutionen verteidigen und gesellschaftliche Entwicklungen kritisch einordnen können, müsse ihnen auch Raum für Reflexion und wissenschaftliche Auseinandersetzung geben.
Kein Dialog auf Augenhöhe
Darüber hinaus kritisiert der Verband die Beteiligungskultur im gesamten Verfahren. Zwar seien Studierendenvertretungen angehört worden, auf den Inhalt des Berichts hätten sie jedoch keinen Einfluss gehabt. Eine gemeinsame Autorenschaft habe nicht bestanden, über die Schlussfolgerungen sei nicht abgestimmt worden.
Besonders deutlich formuliert dies Karlo Wieseler, ehemaliges Vorstandsmitglied des BRF: „Beteiligung darf nicht bedeuten, dass man Studierende anhört, um anschließend zu erklären, warum eigentlich alles bleiben kann, wie es ist.“ Wenn die Erfahrungen von Studierenden nur dort berücksichtigt würden, „wo sie in die eigene Argumentation passt, ist das kein Dialog auf Augenhöhe, sondern ein Feigenblatt für die eigene Flucht vor der Verantwortung.“
Forderungen der Studierendenvertretung
Der BRF belässt es nicht bei Kritik, sondern formuliert konkrete Reformvorschläge. Der Verband fordert:
- eine externe und unabhängige pädagogische, didaktische und prüfungswissenschaftliche Evaluation der (voll-)juristischen Prüfungs- und Ausbildungsstrukturen,
- eine ernsthafte Untersuchung der Ursachen psychischer Belastung durch Expert:innen,
- eine verbindliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Studierenden- und Rechtsreferendar:innenvertretungen durch die JuMiKo selbst und in den jeweiligen Landesparlamenten, transparente Bewertungsmaßstäbe und wirksame Qualitätssicherung in den Prüfungen,
- eine Reformdebatte, die nicht von vornherein durch den Erhalt des Status quo begrenzt wird und alle Interessensgruppen ergebnisoffen an einen Tisch holt.
„Die juristische Ausbildung braucht keine weitere Selbstvergewisserung, sondern den Mut zur ehrlichen Analyse“, so Carla Marondel. Die Justizminister:innen müssten nun zeigen, „dass Reformbereitschaft mehr ist als ein Wort in Sonntagsreden“. Für viele Studierende bleibt nach der 97. JuMiKo vor allem eine Erkenntnis: Die Diskussion über die Zukunft der Juristenausbildung ist nicht beendet. Sie beginnt gerade erst.


