Juristinnenbund: Geschlechtsspezifische Gewalt in juristischer Ausbildung vermitteln

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung in Deutschland. Anlass ist die aktuelle Debatte über die stärkere Berücksichtigung des Sexualstrafrechts als Pflichtfachstoff im Jurastudium und Referendariat. In einem Policy Paper begrüßt der Verband zwar die gestiegene Aufmerksamkeit für das Thema, warnt jedoch ausdrücklich davor, die Diskussion auf das Sexualstrafrecht zu verengen.

Nach Auffassung des djb muss die juristische Ausbildung künftig deutlich breiter aufgestellt werden. Geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung sowie Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung müssten systematisch und verbindlich in Studium und Referendariat verankert werden. Ziel sei es, angehende Juristinnen und Juristen besser auf die Anforderungen der Praxis vorzubereiten.

Nur so kann Rechtsstaat Betroffene schützen

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer, betont die Bedeutung einer umfassenden Ausbildung für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. „Eine zukunftsfähige juristische Ausbildung muss dazu befähigen, mit geschlechtsspezifischer Gewalt umzugehen. Nur dann wird der Rechtsstaat die Betroffenen wirksam schützen können“, erklärt Baer.

Nach Darstellung des Verbandes bestehen in der gegenwärtigen Ausbildung erhebliche Defizite. Das Sexualstrafrecht werde in Studium und Referendariat bislang nur selten behandelt und vielfach nicht ausreichend vermittelt. Zudem fehle es an einer systematischen Ausbildung zu Antidiskriminierungsrecht sowie an der Fähigkeit, rechtliche Sachverhalte frei von Vorurteilen zu beurteilen. Auch Erkenntnisse aus benachbarten Disziplinen wie Psychologie oder Sozialwissenschaften würden bislang kaum berücksichtigt.

Deutschland kommt europarechtlicher Verpflichtung nicht nach

Der djb sieht hierin nicht nur ein fachliches Problem, sondern verweist auch auf rechtliche Verpflichtungen Deutschlands. Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Reproduktive Gerechtigkeit, erklärt: „Deutschland ist völker- und europarechtlich verpflichtet, Jurist*innen geschlechter- und traumasensibel auszubilden – diesen Verpflichtungen kommt Deutschland bislang aber nicht nach.“

Die Forderungen des Verbands gehen damit deutlich über die bloße Aufnahme zusätzlicher Inhalte in den Pflichtfachstoff hinaus. Aus Sicht des djb handelt es sich bei geschlechtsspezifischer Gewalt um ein Querschnittsthema, das sämtliche Bereiche juristischer Tätigkeit berührt – von Strafverfahren über familienrechtliche Auseinandersetzungen bis hin zu arbeits- oder verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.

Effektiver Opferschutz beginnt in der Ausbildung

Besondere Bedeutung misst der Verband dabei der Vermittlung praktischer Kompetenzen bei. Die Ausbildung dürfe sich nicht auf die abstrakte Kenntnis gesetzlicher Vorschriften beschränken, sondern müsse die tatsächlichen Herausforderungen gerichtlicher und behördlicher Verfahren einbeziehen.

Darauf weist auch Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht, hin. „Es braucht Wissen über Beweisprobleme, Anzeigehürden, Vernehmungssituationen und effektiven Opferschutz – sonst wird die Realität der Verfahren verkannt“, sagt sie.

Der djb fordert deshalb eine interdisziplinäre und traumasensible Ausrichtung der juristischen Ausbildung. Neben rechtlichen Inhalten sollen auch Kenntnisse über gesellschaftliche Machtverhältnisse, Diskriminierungsmechanismen sowie die Auswirkungen von Traumatisierungen vermittelt werden. Dies sei notwendig, um Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt angemessen zu schützen und rechtsstaatliche Verfahren sachgerecht zu gestalten.

Keine isolierte Erweiterung des Pflichtstoffs

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Verband gegen eine isolierte Erweiterung des Pflichtfachstoffs aus. Lilian Langer, stellvertretende Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf, warnt vor einer zu engen Reformperspektive: „Nur die Ausweitung des Pflichtfachstoffs greift zu kurz. Es gilt, geschlechtsspezifische Gewalt systematisch, also intra- und interdisziplinär sowie traumasensibel in der juristischen Ausbildung zu verankern.“

Zugleich fordert der djb strukturelle Veränderungen bei der Ausgestaltung der Ausbildung. Die Vermittlung entsprechender Inhalte solle von Prüfungssituationen entkoppelt werden. Darüber hinaus spricht sich der Verband für verbindliche curriculare Mindeststandards und bundeseinheitliche Leitlinien aus. Diese sollen insbesondere auch die Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben sicherstellen.

Nach Auffassung des djb kann eine wirksame Verankerung von Wissen über geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung nur im Rahmen einer umfassenden Reform der juristischen Ausbildung gelingen. Das aktuelle Policy Paper versteht der Verband daher als Beitrag zu einer grundsätzlichen Debatte über die zukünftige Ausrichtung juristischer Qualifizierung in Deutschland.

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