Vier wichtige Fußball-Urteile zur WM

-Werbung-spot_imgspot_img

Ab dem 11. Juni 2026 findet die Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko statt. Doch große Fußballturniere werden längst nicht mehr nur auf dem Rasen entschieden. Auch Gerichte prägen die Rahmenbedingungen des internationalen Fußballs zunehmend. In den vergangenen Jahren haben deutsche und europäische Richter mehrere Grundsatzentscheidungen getroffen, die weit über einzelne Streitfälle hinausreichen. Sie betreffen die Rechte von Spielern, Vereinen, Schiedsrichtern und Verbänden – und verändern die rechtlichen Spielregeln des Profifußballs nachhaltig. Vier Urteile stechen dabei besonders hervor.

Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

Für DFB-Schiedsrichter:innen ist der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Beschl. v. 16.06.2025, Az. 5 Ta 58/25) im Fall einer möglichen Altersdiskriminierung im Fußball.

Geklagt hatte ein 28-jähriger Schiedsrichter, der Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend macht. Er sieht sich aufgrund seines Alters benachteiligt, nachdem er nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga vorgeschlagen worden war.

Zunächst hatte das Arbeitsgericht Bonn den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen. Zur Begründung führte es an, der Kläger sei kein Arbeitnehmer. Seine Tätigkeit erfolge weder weisungsgebunden noch in persönlicher Abhängigkeit. Der DFB hatte die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ebenfalls bestritten und argumentiert, selbst eine Aufnahme in die Schiedsrichterliste begründe kein Arbeitsverhältnis.

Das LAG Köln bewertete die Rechtslage jedoch anders. Für die Bestimmung des zulässigen Rechtswegs sei maßgeblich, ob das angestrebte Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis im Sinne von § 611a BGB einzuordnen sei. Dabei komme es auf eine Gesamtwürdigung aller Umstände an. Nach Auffassung der 5. Kammer sprechen mehrere Gesichtspunkte für eine persönliche Abhängigkeit des Schiedsrichters. Zwar enthalte der DFB-Mustervertrag als Rahmenvertrag nur begrenzte unmittelbare Verpflichtungen. Er sei jedoch zusammen mit der Schiedsrichterordnung zu betrachten. Besonders ins Gewicht falle, dass Schiedsrichter angesetzte Spiele grundsätzlich nicht ohne Grund ablehnen dürfen, während der DFB umgekehrt frei über deren Einsatz entscheiden kann. Hinzu treten die Pflicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung sowie die faktische Monopolstellung des Verbandes im professionellen Fußball.

Gerichte dürfen Sportschiedssprüche prüfen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die bisherige Sonderstellung des internationalen Sportschiedsgerichts erheblich eingeschränkt (Urt. v. 01.08.2025, Az. Rs. C-600/23). Die Luxemburger Richter:innen entschieden, dass Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten Schiedssprüche des Court of Arbitration for Sport (CAS) künftig auf ihre Vereinbarkeit mit den grundlegenden Rechtsprinzipien der Europäischen Union überprüfen dürfen.

Der 1984 gegründete CAS mit Sitz in Lausanne gilt bislang als letzte Instanz für Streitigkeiten im Weltsport – von Dopingsperren über Transfers bis hin zu Disziplinarmaßnahmen. Eine gerichtliche Kontrolle war bislang nahezu ausgeschlossen; lediglich das Schweizer Bundesgericht konnte CAS-Urteile in engen Ausnahmefällen auf Verfahrensfehler überprüfen.

Der EuGH stellt nun klar, dass nationale Gerichte nicht daran gehindert werden dürfen, die Vereinbarkeit von CAS-Entscheidungen mit dem unionsrechtlichen „Ordre public“ zu kontrollieren. Grundlage der Entscheidung sind die unionsrechtlichen Garantien effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 EUV und Art. 47 der EU-Grundrechtecharta.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein langjähriger Streit zwischen dem belgischen Fußballverein RFC Seraing und dem Weltfußballverband FIFA. Der Club war wegen Verstößen gegen das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft an Spielerrechten sanktioniert worden. Nachdem sowohl der CAS als auch das Schweizer Bundesgericht die FIFA-Maßnahmen bestätigt hatten, wandte sich der Verein an belgische Gerichte, die den EuGH einschalteten.

Besondere Bedeutung misst das Gericht dem Umstand bei, dass die Unterwerfung unter die CAS-Schiedsgerichtsbarkeit im internationalen Sport regelmäßig nicht auf einer freien Entscheidung der Athleten oder Vereine beruht, sondern von Verbänden wie der FIFA vorgegeben wird.

DFL muss sich an Kosten für Hochrisikospiele beteiligen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen jahrelangen Grundsatzstreit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) entschieden: Die DFL kann für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen der Bundesliga zur Kasse gebeten werden (Urt. V. 14. 01.2025, Az. 1 BvR 548/22).

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015. Wegen erwarteter Ausschreitungen stufte die Polizei die Begegnung als Hochrisikospiel ein und setzte statt der üblichen rund 150 Beamten insgesamt 969 Polizisten ein. Die dadurch entstandenen Mehrkosten stellte Bremen der DFL in Rechnung.

Karlsruhe bestätigte nun die Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens. Zwar greife die Kostenregelung in die Berufsfreiheit der DFL nach Art. 12 Abs. 1 GG ein. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt. Der Staat dürfe wirtschaftliche Nutznießer besonders aufwendiger Sicherheitsmaßnahmen an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen. Eine unzulässige oder gar „erdrosselnde“ Belastung der DFL liege nicht vor.

Die Richter stellten klar, dass eine Kostenbeteiligung nicht voraussetzt, dass der Veranstalter polizeirechtlich für Gewalttaten von Fans verantwortlich ist. Entscheidend sei vielmehr das enge Näheverhältnis zwischen der kommerziellen Veranstaltung und dem außergewöhnlichen Polizeiaufwand. Die Gebühr sei die Gegenleistung für eine konkret zurechenbare staatliche Leistung.

FIFA-Transferregeln sind unionswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte wesentliche Teile der FIFA-Transferregeln für unionsrechtswidrig (Urt. v. 4.10.2024, Az. Rs. C-650/22). Die beanstandeten Vorschriften beschränkten sowohl die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Profifußballer:innen als auch den Wettbewerb zwischen den Vereinen in unzulässiger Weise.

Ausgangspunkt des Verfahrens war der Fall des ehemaligen französischen Nationalspielers Lassana Diarra. Nachdem dieser seinen Vertrag bei Lokomotive Moskau vorzeitig gekündigt hatte, scheiterte ein Wechsel zum belgischen Klub Charleroi. Hintergrund waren FIFA-Regeln, die den neuen Verein für mögliche Entschädigungsforderungen des bisherigen Klubs mithaften lassen und zudem Transfersperren vorsehen können.

Der EuGH sieht darin erhebliche Hindernisse für die berufliche Mobilität von Spieler:innen. Die Kombination aus hohen finanziellen Risiken, verschuldensunabhängiger Haftung und drohenden sportlichen Sanktionen könne Transfers innerhalb der Europäischen Union erheblich erschweren oder sogar verhindern. Zwar erkenne das Gericht an, dass die Sicherung stabiler Wettbewerbsverhältnisse im Profifußball ein legitimes Ziel sei. Die gewählten Mittel gingen jedoch weit über das hinaus, was hierfür erforderlich sei.

Besonders kritisch bewerteten die Richter:innen die automatische gesamtschuldnerische Haftung des neuen Vereins sowie die Vermutung, dieser habe den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet. Auch die Möglichkeit einer Transfersperre von zwei Wechselperioden stehe außer Verhältnis zum verfolgten Zweck. Unverhältnismäßig sei zudem die Praxis, Transferzertifikate bei laufenden Vertragsstreitigkeiten grundsätzlich nicht auszustellen.

Neben der Arbeitnehmerfreizügigkeit rügte der EuGH auch Verstöße gegen das europäische Kartellrecht. Die Regelungen könnten den Wettbewerb um Spieler:innen zwischen den Vereinen einschränken und den Transfermarkt abschotten. Damit erinnert das Urteil an die berühmte Bosman-Entscheidung von 1995, die das europäische Transfersystem nachhaltig veränderte.

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel

Datenschutz-Übersicht

Diese Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf deinem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinem Rechner abgelegt werden und die dein Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende deines Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf deinem Endgerät gespeichert, bis du diese löschst. Diese Cookies ermöglichen es uns, deinen Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung: Mehr erfahren