Endlich: Integrierter Jurabachelor auch in Schleswig-Holstein

-Werbung-spot_imgspot_img

Schleswig-Holstein steht kurz vor der Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Jurastudium. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung beschlossen. Künftig sollen Studierende der Rechtswissenschaft unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben können – ohne das bewährte Staatsexamenssystem zu verändern.

Mit dem am 16. Juni beschlossenen Gesetzentwurf reagiert die schwarz-grüne Landesregierung auf eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren bundesweit durchgesetzt hat. Der integrierte Bachelor soll bereits während des Jurastudiums erbrachte Leistungen stärker anerkennen und Studierenden einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss ermöglichen.

Voraussetzung: Zulassung zum Staatsexamen und bestandener Schwerpunkt

Nach den Plänen sollen Studierende den Bachelorabschluss erhalten können, wenn sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Landesregierung verfolgt mit der Reform das Ziel, die während des Studiums erbrachten Leistungen stärker sichtbar zu machen. Anders als in vielen anderen Studiengängen endet das Jurastudium bislang regelmäßig ohne einen berufsqualifizierenden Zwischenabschluss. Wer das Staatsexamen nicht erfolgreich absolviert, verfügt trotz mehrjähriger Ausbildung häufig über keinen formalen Hochschulabschluss.

Justizministerin Kerstin von der Decken erklärte in einer Pressemitteilung: „Mit dem integrierten Bachelor erkennen wir die bereits im Jurastudium erbrachten Leistungen sichtbarer an. Studierende erwerben schon vor dem Staatsexamen umfangreiche wissenschaftliche und fachliche Kompetenzen. Künftig sollen diese Leistungen auch durch einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss dokumentiert werden.“

Entgegen der Annahme vieler Politikerinnen und Politiker (insbesondere in Bayern) soll der integrierte Bachelor das Staatsexamen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Von der Decken betonte: „Das juristische Staatsexamen bleibt weiterhin die Voraussetzung für den Zugang zu den klassischen reglementierten juristischen Berufen. Der integrierte Bachelor ersetzt das Staatsexamen nicht, sondern ergänzt das Jurastudium sinnvoll.“

Auch eine angebliche „Entwertung“ der ersten juristischen Prüfung ist damit – entgegen der Behauptung konservativer Stimmen – nicht zu befürchten.

Mehr Perspektiven, weniger Stress

An der traditionellen Juristenausbildung soll die Neuregelung nichts ändern. Der Bachelorabschluss soll insbesondere alternative Karrierewege erleichtern. Absolventinnen und Absolventen könnten damit beispielsweise leichter Masterstudiengänge aufnehmen oder Tätigkeiten in Wirtschaftsunternehmen, Verbänden, Versicherungen oder in der Verwaltung anstreben.

Zugleich soll die Reform den Druck eines Studiums ohne berufsqualifizierenden Zwischenabschluss reduzieren. Gerade für Studierende, die das Staatsexamen nicht bestehen oder sich gegen dessen Ablegung entscheiden, entsteht damit ein anerkennungsfähiger Hochschulabschluss. Nach Auffassung der Landesregierung kann dies die Attraktivität des Jurastudiums insgesamt erhöhen.

Rückwirkung bis 2021

Nach dem Gesetzentwurf sollen nicht nur künftige Studierende profitieren. Auch Personen, die die Voraussetzungen für den Bachelorabschluss bereits seit dem 1. Januar 2021 erfüllt haben, sollen nachträglich berücksichtigt werden können.

Damit käme die Reform einer großen Zahl aktueller Studierender sowie Absolventinnen und Absolventen zugute. Wie die rückwirkende Verleihung im Einzelnen ausgestaltet wird, soll allerdings erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren entschieden werden.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Rückwirkung soll jedoch erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Dabei sollen auch die Ergebnisse eines Anhörungsverfahrens berücksichtigt werden.

Bayern bleibt Schlusslicht

Die Regelungen zum integrierten Bachelor sollen vier Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Die Übergangsfrist soll der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie dem Landesjustizprüfungsamt ausreichend Zeit für die organisatorische Umsetzung geben.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Schleswig-Holstein zu den letzten Ländern aufschließen, die den integrierten Bachelor einführen. Inzwischen haben nahezu alle Bundesländer entsprechende Regelungen geschaffen oder auf den Weg gebracht. Nach aktuellem Stand wird Bayern künftig das einzige Bundesland sein, in dem weder ein integrierter Jurabachelor existiert noch dessen Einführung geplant ist.

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel

Datenschutz-Übersicht

Diese Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf deinem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinem Rechner abgelegt werden und die dein Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende deines Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf deinem Endgerät gespeichert, bis du diese löschst. Diese Cookies ermöglichen es uns, deinen Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung: Mehr erfahren