Jurastudium in Bayern: Faktencheck zum integrierten Bachelor

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Nachdem Baden-Württemberg im Dezember 2025 und nun auch Schleswig-Holstein im Juni 2026 die Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) beschlossen haben, bleibt diese Perspektive Studierenden in Bayern weiterhin verwehrt.

Eine Analyse des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens im Bayerischen Landtag zeigt, dass sich daran in absehbarer Zeit wenig ändern dürfte. Gemeinsam mit der AfD lehnen die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler den Gesetzesentwurf der Grünen (LT‑Drs. 19/11153) weiterhin geschlossen ab.

Politik völlig auf dem falschen Dampfer

Obwohl andere Bundesländer dieses Modell längst erfolgreich praktizieren, behauptet die CSU-Fraktion weiterhin, ein integrierter LL.B. eröffne keinen Zugang zu konsekutiven oder interdisziplinären Masterstudiengängen (LL.M.). Im Falle des Nichtbestehens der Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS) können sich Studierende in Bayern für einen neuen Bachelorstudiengang einschreiben und müssen nach durchschnittlich sechs Jahren Vollzeitstudium erneut umfangreiche Prüfungsleistungen erbringen, um überhaupt einen akademischen Grad zu erhalten.

Im Mai 2026 wurde daher eine 19-seitige Einzelpetition beim Bayerischen Landtag eingereicht, um auf die deutliche Diskrepanz zwischen politischer Darstellung und tatsächlicher Realität aufmerksam zu machen. Belegt wurde die Diskrepanz anhand öffentlich verfügbarer empirischer Daten. Ebenso wurde auf die öffentliche Petition von Herrn Ürün mit derzeit 1.131 Unterschriften (Stand 20.06.2026) verwiesen.

Die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf ist nach aktuellem Stand für den 25. Juni 2026 vorgesehen.

Ziel: Ein akademischer Grad für bereits erbrachte Leistungen

Der von der Grünen-Fraktion eingebrachte Gesetzesentwurf soll jene Anzahl Studierender absichern, die bereits die Zulassungsvoraussetzungen zur EJS erfüllt und die Studien‑ und Prüfungsleistungen nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) erbracht haben. Im Durchschnitt haben die Studierenden in Bayern die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (JUP) mit einem Prädikat bestanden und befinden sich anschließend in der intensiven Examensvorbereitung. Der Erstantritt zur EJS erfolgt in Bayern im Durchschnitt nach 12,13 Semestern (arithmetischer Mittelwert, Medianwert: 12,00 Semester). Ein Nichtbestehen im Erstantritt führt regelmäßig zu mindestens einem weiteren Jahr Examensvorbereitung, bevor der Letztversuch geschrieben wird.

Rückschläge wie Erkrankungen, familiäre Notlagen oder andere unverschuldete Belastungen treffen Jurastudierende in Bayern besonders hart. Wer die EJS nicht besteht, erhält auch trotz bestandener JUP keinen akademischen Grad und verfügt nach durchschnittlich sechs Jahren Studium lediglich über das Abitur als formalen Qualifikationsnachweis auf dem Arbeitsmarkt.

Das sagen die Zahlen

Nach Angaben im Jahresbericht des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes (LJPA) für das Prüfungsjahr 2025 waren insgesamt 2.971 Studierende zur EJS zugelassen. Anteilig davon haben 2.690 Studierende ein messbares Prüfungsergebnis erzielt.

Von diesen 2.690 Teilnehmenden haben 755 die EJS nicht bestanden, woraus sich für das Jahr 2025 eine Gesamtmisserfolgsquote von 28,07 Prozent ergibt. In diese Gruppe der 2.690 Ergebnisliefernden werden jedoch auch die sogenannten „Notenverbesserer“ miteinberechnet, also Studierende, die die Prüfung erneut ablegen, um ihre Note zu verbessern. Ihre Einberechnung erhöht den Nenner der Prüflinge und senkt damit rechnerisch die Gesamtmisserfolgsquote. Der Bericht weist diese Vorgehensweise transparent aus, liefert jedoch keine getrennte Statistik, die die Erstantretenden isoliert betrachtet.

Mit Blick auf die Frage, wie viele Studierende tatsächlich von einem integrierten LL.B. profitieren würden, relativierte die CSU-Fraktion die Gesamtmisserfolgsquote mit der sogenannten „endgültigen Misserfolgsquote“. Letztere bildet die jährliche Teilgesamtheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab, die „endgültig gescheitert sind.“ Diese betrug 2024 3,9 Prozent und 2025 3,7 Prozent. Die CSU‑Fraktion leitet daraus ab, dies seien „die Personen, über die wir hier reden“.

Die Quote ist zwar korrekt dargestellt, die politische Interpretation greift jedoch zu kurz. Die endgültige Misserfolgsquote bildet nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlich Betroffenen ab. Folgende Analogie verdeutlicht es vielleicht besser: Ein Kardiologe würde eine Herzmuskelentzündung auch nicht als unproblematisch einstufen, nur weil die anteilige Mortalitätsrate gering ist.

Keine Aussagekraft: Endgültige Misserfolgsquote

Die endgültige Misserfolgsquote erfasst im Jahr 2025 100 Studierende (3,7 Prozent von 2.690 ergeben rechnerisch 99,53), mit ihnen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Betroffenen.

Im Bericht des LJPA wird unmittelbar nach Nennung der endgültigen Misserfolgsquote im darauffolgenden Satz darauf hingewiesen, dass zusätzlich etwa 3 bis 5 Prozent der Teilnehmenden, die den Freischuss oder Erstversuch nicht bestehen, gar nicht mehr zur Wiederholungsprüfung antreten werden. Auch sie haben die Zulassungsvoraussetzungen zur EJS erfüllt und die Studien‑ und Prüfungsleistungen nach der JAPO erbracht. Legt man die Schätzung des LJPA zugrunde, betrifft dies zusätzlich etwa 20 bis 33 Studierende.

Ebenfalls unberücksichtigt blieb der Anteil der zur EJS zugelassenen Studierenden, die kein verwertbares Prüfungsergebnis erzielten. Im Jahr 2025 betraf dies ausweislich des Berichts 281 Studierende. Zwar tauchen sie in der Statistik methodisch korrekt nicht auf, weil kein Messwert vorliegt; bildungspolitisch sind diese 281 Studierenden jedoch ebenfalls betroffen.

Ebenfalls in der politischen Diskussion unberücksichtigt blieben sowohl Studierende vergangener Jahrgänge, die bei Einführung eines integrierten LL.B. rückwirkend einen akademischen Grad für bereits erbrachte Studien‑ und Prüfungsleistungen erhalten könnten, als auch zukünftige Studierende, die in den kommenden Jahren in die gleiche Situation geraten werden.

So viele Studierende profitieren vom integrierten LL.B.

Kurz gesagt: Alle, die die Zulassungsvoraussetzungen zur EJS erfüllt und sämtliche Studien‑ und Prüfungsleistungen nach der JAPO erbracht haben. Schon die Gewissheit, im Fall des Nichtbestehens der EJS abgesichert zu sein, reduziert die psychische Belastung erheblich.

In Bayern verlieren Betroffene mit dem endgültigen Nichtbestehen der Ersten Juristischen Prüfung (EJP) ihren Studierendenstatus und damit schlagartig nahezu sämtliche finanzielle und soziale Sicherungsmechanismen, die an diesen Status gekoppelt sind: BAföG, Unterhaltsansprüche, Kindergeld, studentische Wohnmöglichkeiten und Vergünstigungen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht gar nicht erst.

Die langfristigen Folgen reichen weit über die unmittelbare Existenzsicherung hinaus. In der Petition wird detailliert aufgezeigt, wie sich das Nichtbestehen der EJS in Bayern negativ auf die gesetzlichen Rentenansprüche, private Altersvorsorge und beruflichen Perspektiven auswirkt; Risiken, die in anderen Bundesländern durch den integrierten LL.B. deutlich abgemildert werden.

Legt man die Daten des LJPA zugrunde, hätten allein im Jahr 2025 zwischen 401 und 414 Studierende von einem integrierten LL.B. profitiert. Diese Zahl ergibt sich aus der Summe derjenigen, die die EJS nicht bestanden haben, derjenigen ohne verwertbares Prüfungsergebnis sowie derjenigen, die schätzungsweise nach einem nicht bestandenen Erstversuch nicht mehr zur Wiederholungsprüfung antreten werden.

Kein „geschenkter“ Abschluss

Für das Prüfungsjahr 2026 (Termine 2025/2 und 2026/1) wurden 3.522 Studierende zur EJS zugelassen; ein Bericht liegt noch nicht vor, doch die Größenordnung dürfte ähnlich sein.

Überdies lohnt sich auch ein Blick auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2025. Rund ein Drittel der Erwerbstätigen mit bestandener EJP arbeitet in Berufsfeldern, die keine klassische juristische Tätigkeit darstellen. Für etwa 140.000 Erwerbstätige war die EJP und damit auch die EJS weder formale Voraussetzung noch inhaltlich notwendig. Ein LL.B. hätte ihnen ausgereicht.

Die in der Landtagssitzung von der AfD-Fraktion vorgebrachte Behauptung, Arbeitgeber würden Bewerber nicht plötzlich einstellen,bloß weil der Bewerbung eine Bachelorurkunde beiliegt, die den Bewerberinnen und Bewerbergeschenkt wurde (übrigens eine Einschätzung, die ein kurzer Blick in § 24 JAPO widerlegt), steht ebenfalls im klaren Widerspruch zur öffentlich verfügbaren Datenlage.

In automatisierten Bewerbungsverfahren ist ein akademischer Grad häufig Mindestvoraussetzung, um überhaupt in die engere Auswahl zu gelangen. Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulabschluss scheitern oft bereits im ersten Screening.

Ob ein LL.B. auf dem Arbeitsmarkt „wertvoll“ ist, entscheidet übrigens der Arbeitsmarkt selbst und nicht der Gesetzgeber. Zudem eröffnet ein LL.B. den Zugang zu konsekutiven oder interdisziplinären Masterstudiengängen, sodass ein direkter Berufseinstieg nicht zwingend erforderlich ist.

Wie wird es weitergehen?

Über die eingereichte Petition wird ein Ausschuss des Bayerischen Landtags auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung beraten und Beschluss fassen.

Ob Bayern sich dem bundesweiten Standard anschließt, hängt letztlich davon ab, ob die politischen Entscheidungsträger bereit sind, die Erfahrungen der Studierenden in Bayern als relevanten Bestandteil der fachlichen Bewertung anzuerkennen und damit eine Realität wahrzunehmen, die in der bisherigen Debatte häufig übergangen wurde.

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