Die US-amerikanische Outdoor-Bekleidungsmarke Patagonia verklagt die Umweltaktivistin sowie Drag-Künstlerin Wyn Wiley. Patagonia behauptet in der Klage, der Künstlernamen „Pattie Gonia“ verletzte ihre Markenrechte.
Die Aktivistin fordert öffentlich die Rücknahme der Klage und wirft dem Unternehmen vor, mit dem Verfahren gegen eine Person vorzugehen, die sich ebenfalls für Umwelt- und Klimaschutz einsetzt. Patagonia hält dagegen an seiner Position fest und begründet das Vorgehen mit der Notwendigkeit, die eigenen Markenrechte konsequent zu schützen.
Drag Queen kritisiert Klage öffentlich
Ende Mai wandte sich Pattie Gonia in einem auf Instagram veröffentlichten Video an ihre mehr als zwei Millionen Follower. Darin erklärte sie, die Klage bedrohe nicht nur ihre Arbeit als Aktivistin, sondern auch die wirtschaftliche Existenz ihres Teams.
Nach ihren Angaben verlange Patagonia zwar lediglich einen symbolischen Schadensersatz von einem US-Dollar, die mit dem Verfahren verbundenen Anwaltskosten könnten jedoch einen erheblichen finanziellen Umfang erreichen. Die Aktivistin sprach von möglichen Kosten in Höhe von bis zu einer Million US-Dollar.
Zugleich erhob sie den Vorwurf, das Unternehmen handele im Widerspruch zu seinem öffentlich kommunizierten Selbstverständnis als umweltorientierte Marke. Patagonia wirbt seit Jahren mit einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit und Umweltengagement.
Pattie Gonia erklärte, sie habe seit Einreichung der Klage versucht, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Erst nachdem diese Bemühungen erfolglos geblieben seien, habe sie sich entschieden, den Konflikt öffentlich zu machen.
Die Kunstfigur Pattie Gonia
Hinter der Kunstfigur Pattie Gonia steht der 1992 in Nebraska geborene Fotograf und Kreativdirektor Wyn Wiley, der die Figur Pattie Gonia im Jahr 2018 schuf. Ursprünglich als humorvolles Wortspiel auf den Namen der Outdoor-Marke Patagonia gedacht, entwickelte sich Pattie Gonia innerhalb weniger Jahre zu einer eigenständigen Marke für Klima-, Umwelt- und LGBTQ+-Aktivismus. Im Mittelpunkt von Pattie Gonias Arbeit steht die Verbindung von Umwelt- und Queer-Aktivismus. Wiley vertritt die Auffassung, dass Naturschutz, soziale Gerechtigkeit und die Rechte sexueller Minderheiten nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Diese Form des Engagements wird häufig als „intersektionaler Umweltaktivismus“ bezeichnet.
Neben der Arbeit in sozialen Medien organisiert Pattie Gonia Wanderungen, Gemeinschaftsveranstaltungen und Kampagnen für Umwelt- und LGBTQ+-Anliegen. 2022 gründete Wiley gemeinsam mit weiteren Aktivisten die Organisation Outdoorist Oath, die sich für Diversität, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit in der Outdoor-Branche einsetzt. Bekannt wurde Pattie Gonia auch durch öffentlichkeitswirksame Aktionen. Dazu zählen Auftritte in selbst gestalteten Kleidern aus recycelten Materialien, Kampagnen gegen Plastikmüll sowie kreative Beiträge zum Klimaschutz auf Plattformen wie Instagram und TikTok.
Für ihr Engagement erhielt die Aktivistin zahlreiche Auszeichnungen. Das Magazin TIME nahm Pattie Gonia in seine Liste der „Next Generation Leaders“ auf. Zudem wurde sie von National Geographic als „Traveler of the Year“ ausgezeichnet. Nach eigenen Angaben sammelte sie in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Dollar für Umwelt- und soziale Projekte. Mit zunehmender Bekanntheit entstanden neben den Aktivismusprojekten auch kommerzielle Aktivitäten, darunter der Verkauf von Merchandising-Artikeln.
Patagonia verteidigt Markenrechte
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Markenanmeldung, die Pattie Gonia im vergangenen Jahr bei den zuständigen US-Behörden einreichte. Die Anmeldung sollte dem Namen Schutz für verschiedene Waren- und Dienstleistungskategorien verschaffen, darunter Merchandising-Produkte, Marketingaktivitäten und Aktivismuskampagnen.
Nach Auffassung von Patagonia dokumentiert die Anmeldung eine Ausweitung der bisherigen Nutzung des Namens. In der Klageschrift argumentiert das Unternehmen, die Aktivistin beschränke sich nicht mehr auf die Nutzung einer Kunstfigur für gesellschaftliches Engagement, sondern verfolge den Aufbau einer umfassenderen kommerziellen Marke. Aus Sicht des Unternehmens entsteht dadurch ein markenrechtlich relevanter Konflikt mit der bereits seit Jahrzehnten geschützten Marke „Patagonia“.
Patagonia erklärte bereits zu Beginn des Verfahrens, die Klage richte sich nicht gegen die politischen Ansichten oder das gesellschaftliche Engagement von Pattie Gonia. Das Unternehmen argumentiert vielmehr, dass Markeninhaber ihre Kennzeichenrechte konsequent verteidigen müssen. Nach allgemeinem Markenrecht kann eine unterlassene Rechtsdurchsetzung in bestimmten Fällen die spätere Verteidigung einer Marke erschweren.
Patagonia verweist darauf, dass die Marke in der Vergangenheit bereits gegen unterschiedliche Formen der unbefugten Nutzung verteidigt worden sei. Eine selektive Durchsetzung der Rechte könne nach Auffassung des Unternehmens dazu führen, dass spätere Verfahren gegen andere Nutzer komplizierter werden.
In Stellungnahmen betonte Patagonia zudem, man habe über mehrere Jahre versucht, gemeinsam mit Pattie Gonia eine Lösung zu finden, die sowohl die Fortführung ihrer Arbeit als auch den Schutz der Marke ermögliche. Die Gespräche hätten letztlich jedoch zu keiner Einigung geführt.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Frage, ob zwischen den Parteien bereits zuvor eine verbindliche Verständigung über die Nutzung des Namens bestanden hat. Patagonia erklärte Ende Mai, Pattie Gonia habe gegen eine frühere Vereinbarung verstoßen. Die Aktivistin weist diese Darstellung zurück. Nach ihrer Schilderung habe es im Jahr 2022 lediglich Gespräche im Zusammenhang mit einer Kooperation über einen Drittanbieter gegeben. Dabei seien bestimmte Bedingungen für dieses konkrete Projekt akzeptiert worden. Eine allgemeine Vereinbarung über die zukünftige Nutzung des Namens oder ihrer Marke habe es jedoch nicht gegeben.
Verwechslungsgefahr oder zulässige Parodie?
Juristisch dürfte sich das Verfahren vor allem um die Frage drehen, ob zwischen den Bezeichnungen „Patagonia“ und „Pattie Gonia“ eine relevante Verwechslungsgefahr besteht oder ob die Nutzung als zulässige Parodie einzustufen ist. Das US-amerikanische Markenrecht erkennt grundsätzlich an, dass satirische oder parodistische Bezüge auf bekannte Marken zulässig sein können. Entscheidend ist regelmäßig, ob Verbraucher trotz der Anspielung erkennen, dass keine wirtschaftliche Verbindung zwischen den Beteiligten besteht.
Pattie Gonia argumentiert, ihre Nutzung falle in diesen Bereich. Sie erklärt, auf ihrer Merchandising-Website weder das Patagonia-Logo noch die Unternehmensschrift oder andere markentypische Gestaltungselemente verwendet zu haben. Die Klage stütze sich vielmehr auf einzelne Beispiele humorvoller Darstellungen und künstlerischer Anspielungen.
Patagonia vertritt dagegen die Auffassung, dass die Aktivitäten inzwischen über den Rahmen einer bloßen Parodie hinausgehen und markenrechtlich relevante geschäftliche Nutzungen darstellen.
Fundstelle: https://taz.de/


