Mit 20 das Jurastudium nach nur 1,5 Jahren abgeschlossen – Respekt!

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Mit gerade einmal 20 Jahren hält die Juratsudentin Larissa Arthofer nach nur eineinhalb Jahren ihre Urkunde für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien in den Händen.

Das Besondere daran ist nicht nur ihr Alter, sondern vor allem die Geschwindigkeit, mit der sie das Jurastudium absolviert hat: Für den Abschluss benötigte die Wienerin lediglich eineinhalb Jahre. Damit dürfte sie einen Rekord in der mittlerweile 661-jährigen Geschichte der Universität Wien aufgestellt haben.

Die Dimension dieser Leistung wird im Vergleich zu den üblichen Studienverläufen deutlich. Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften zählt zu den anspruchsvollsten Studienrichtungen Österreichs. Im Durchschnitt benötigen Studierende rund sechs Jahre bis zum Abschluss, die gesetzliche Mindeststudienzeit beträgt vier Jahre. Zudem bricht etwa die Hälfte der Studienanfängerinnen und Studienanfänger das Studium vorzeitig ab.

Studium im Eiltempo

Dabei weist die angehende Juristin selbst jede Vorstellung eines Geheimrezepts zurück. Gegenüber dem STANDARD erklärte sie, hinter ihrem rasanten Studienfortschritt stecke kein „Zaubertrick“. Vielmehr habe sie von Beginn an auf eine konsequent strukturierte Herangehensweise gesetzt.

Ihr Ziel sei es gewesen, zunächst die innere Systematik der einzelnen Rechtsgebiete zu verstehen, bevor sie sich den Details widmete. Diese Methodik ermöglichte es ihr offenbar, komplexe juristische Zusammenhänge schneller zu erfassen und nachhaltig zu verinnerlichen.

Dennoch war der Erfolg keineswegs das Ergebnis bloßer Begabung. Arthofer spricht offen von Doppelantritten bei Prüfungen, langen Lernnächten und einem hohen Maß an Disziplin. Entscheidend sei zugleich gewesen, einen Ausgleich zum Studium zu schaffen. Kampfsport und Tennis gehören ebenso zu ihrem Alltag wie ihr Engagement in verschiedenen Netzwerken.

Zwischen Hörsaal und Technologie

Besonders aktiv ist Arthofer bei Women in AI Austria, wo sie regelmäßig Vorträge hält und sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen neuer Technologien auseinandersetzt. Gerade diese Verbindung von Recht und Technologie prägt ihren bisherigen Werdegang.

Bereits während ihrer Schulzeit am Bundesrealgymnasium 19 Krottenbachstraße entwickelte sie ein starkes Interesse für Informatik, Künstliche Intelligenz und Rhetorik. Ihre vorwissenschaftliche Arbeit über die Schnittstellen von KI und Neurowissenschaften wurde mit dem renommierten Dr.-Hans-Riegel-Fachpreis in Informatik ausgezeichnet.

Diese technische Affinität unterscheidet sie von vielen klassischen Juristinnen und Juristen. In ihrer Familie gibt es keine juristische Tradition. Vielmehr entwickelte sich ihr Interesse an Rechtsfragen aus der Faszination für analytisches Denken und gesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Erste praktische Erfahrungen sammelte die Wienerin im Rahmen eines Praktikums am Landesgericht für Strafsachen Wien. Dort gewann sie Einblicke in die gerichtliche Praxis und die Herausforderungen moderner Rechtsanwendung.

Auch an der Universität sorgten ihre Leistungen für Aufmerksamkeit. Christian Koller, Vizedekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, bezeichnete Arthofers Studienerfolg als „sehr beeindruckend“. Ihr Werdegang zeige, dass das Jusstudium trotz seines anspruchsvollen Charakters genügend Freiräume biete, individuelle Interessen zu verfolgen und fachliche Schwerpunkte zu setzen.

Deepfakes als Herausforderung für das Strafrecht

Ein solcher Schwerpunkt ist für Arthofer die rechtliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Insbesondere beschäftigt sie sich mit den Herausforderungen, die sogenannte Deepfakes für die Strafrechtspflege mit sich bringen. Deepfakes sind mittels KI erzeugte oder manipulierte Bild-, Video- oder Audiodateien, die echte Personen täuschend echt darstellen können. Während solche Technologien ursprünglich vor allem als technologische Spielerei galten, entwickeln sie sich zunehmend zu einem rechtlichen und gesellschaftlichen Problem.

Aus juristischer Sicht werfen Deepfakes insbesondere Fragen des Beweisrechts auf. Die Authentizität digitaler Beweismittel ist eine Grundvoraussetzung für faire Strafverfahren. Wenn manipulierte Inhalte künftig kaum noch von echten Aufnahmen unterschieden werden können, gerät die klassische Beweiswürdigung unter Druck.

Arthofer weist darauf hin, dass die Qualität solcher Fälschungen in rasantem Tempo zunimmt. Als mögliche Antwort auf diese Entwicklung nennt sie moderne Authentifizierungsverfahren. Dabei werden Fotos oder Videos bereits zum Zeitpunkt ihrer Erstellung kryptografisch gesichert und mit digitalen Herkunftsnachweisen versehen.

Forschung statt Kanzlei

Für die Studentin zeigt diese Entwicklung ein grundsätzliches Problem moderner Rechtsordnungen: Technologische Innovationen entwickeln sich häufig schneller als gesetzliche Regelungen. Wer künftig an der Schnittstelle von Recht und Technologie tätig sein möchte, müsse deshalb beide Bereiche verstehen.

Aus diesem Grund engagierte sie sich während ihres Studiums nicht nur in juristischen Forschungsprojekten, sondern auch in Programmierprojekten, Hackathons und technischen Netzwerken. Gleichzeitig betont sie die Bedeutung wissenschaftlicher Integrität. Künstliche Intelligenz könne unterstützen, dürfe aber nicht die eigene wissenschaftliche Leistung ersetzen.

Nach ihrem Abschluss richtet Arthofer den Blick bereits auf die nächsten akademischen Ziele. Geplant ist zunächst ein Doktoratsstudium, möglicherweise erneut an der Universität Wien. Darüber hinaus steht sie kurz vor dem Abschluss des Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften.

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