Das Zweite Staatsexamen stellt andere Anforderungen als das Erste: Während im Studium v.a. wissenschaftliches Arbeiten und die Beherrschung der juristischen Methodik im Mittelpunkt stehen, verlangt das Zweite Staatsexamen v.a. eines: Juristische Probleme unter Zeitdruck praxisgerecht zu lösen. Genau darum sollte sich auch die Vorbereitung verändern.
Viele starten das Referendariat mit dem Gefühl, nun endlich „echte Juristerei“ zu betreiben. Zugleich entsteht oft der Eindruck, jede Station danach auswählen zu müssen, wo sich am meisten „fürs Examen lernen“ lässt. Dieser Ansatz greift zu kurz. Das Referendariat bietet die einmalige Gelegenheit, verschiedene juristische Berufsbilder kennenzulernen und herauszufinden, welche Tätigkeit später wirklich Freude bereitet. Wer Stationen nach seinen Interessen auswählt, arbeitet motivierter und nimmt fachlich wie persönlich deutlich mehr mit. Die eigentliche Examensvorbereitung erfolgt ohnehin v.a. außerhalb der Stationsarbeit.
Gerade den Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft unterschätzten viele: Sie gehen mit Respekt in die ersten Hauptverhandlungen und stellen fest, dass diese Zeit zu den spannendsten Erfahrungen des ganzen Referendariats gehört. Erstmals vertritt man den Staat selbst vor Gericht und übernimmt Verantwortung. Dazu kommen praktische Einblicke, etwa bei Durchsuchungen, Obduktionen oder dem sog. „Trinkabend/Trinkversuch“. Solche Erfahrungen prägen oft nachhaltiger als viele Stunden am Schreibtisch.
Auch die Wahlstation sollte man bewusst nutzen. Wer die Möglichkeit hat, eine Station im Ausland oder bei einer besonders interessanten Institution zu absolvieren, sollte diese Chance ergreifen. Denn in dieser lohnt es sich oft, den Blick über den Examensstoff hinaus zu richten und Erfahrungen zu sammeln, die später im Berufsleben wertvoll sein können. Das Referendariat dient nicht nur der Examensvorbereitung, sondern auch der persönlichen und beruflichen Entwicklung. Wer glaubt, in der Wahlstation täglich acht Stunden lernen zu müssen, verpasst womöglich eine der schönsten Zeiten des Referendariats. Ein kontinuierlicher Kontakt zum Stoff – z.B. durch die tägliche Wiederholung der Karteikarten – reicht in dieser Zeit oft aus. Niemand gewinnt das Zweite Staatsexamen dadurch, dass auch die Wahlstation nur aus Lernen besteht.
Anders lernen als im Ersten Staatsexamen
Ebenso wichtig ist es, die eigene Lernstrategie anzupassen. Was im Ersten Staatsexamen erfolgreich war, muss im Zweiten nicht automatisch funktionieren. Während dort oft eine sehr große Anzahl vollständig ausgeschriebener Klausuren sinnvoll ist, steht nun das effiziente Arbeiten im Vordergrund.
Alle angebotenen Übungsklausuren sollte man unter Examensbedingungen mitschreiben. Gerade dieses regelmäßige Schreiben unter Zeitdruck lässt sich später kaum ersetzen. Daneben bietet das systematische Durchskizzieren von Originalexamensklausuren enormen Mehrwert. Wer viele verschiedene Fallkonstellationen analysiert und danach mit der Musterlösung vergleicht, entwickelt schnell ein Gespür für typische Klausurmuster und erkennt auch unbekannte Probleme sicher.
Im Zweiten Staatsexamen entscheidet weniger die reine Stoffmenge als vielmehr die Fähigkeit, juristisch strukturiert zu arbeiten. Daher empfiehlt es sich, verschiedene Lernmedien sinnvoll miteinander zu kombinieren. Vor allem Skripten eignen sich zur Erarbeitung und Wiederholung neuen Stoffs, Repetitoriumsveranstaltungen vertiefen examensrelevante Schwerpunkte und Lerngruppen ermöglichen fachlichen Austausch sowie die Diskussion verschiedener Lösungswege.
Ergänzend kann man Podcasts nutzen, etwa bei längeren Autofahrten, Bahnfahrten oder sportlichen Aktivitäten. Digitale Karteikarten eignen sich, um Definitionen und Standardprobleme dauerhaft im Gedächtnis zu verankern. Der Wechsel zwischen Lesen, Hören, Schreiben und aktivem Wiederholen spricht zudem verschiedene Sinne an und erleichtert vielen das langfristige Abspeichern.
Entscheidend ist dabei nicht das reine Auswendiglernen. Die juristischen Auslegungsmethoden – Wortlaut, Systematik, Historie und Telos – bilden den eigentlichen Schlüssel zum Verständnis des Rechts. Wer sie sicher beherrscht, kann auch unbekannte Sachverhalte methodisch sauber lösen, ohne jede Einzelfrage schon gesehen haben zu müssen. Das gilt im Zweiten Staatsexamen ebenso wie im Ersten.
Kommentare beherrschen, Fehler analysieren statt abhaken
Ein wesentlicher Unterschied zum Ersten Staatsexamen besteht darin, dass Kommentare nun zu wichtigen Arbeitsmitteln werden. Daher genügt es nicht, sie erst kurz vor den Klausuren aufzuschlagen. Empfehlenswert ist vielmehr, bereits ab der ersten Arbeitsgemeinschaft konsequent mit ihnen zu arbeiten. Wer ihre Systematik kennt und weiß, wo genau sich welche Informationen finden, spart im Examen wertvolle Zeit.
Besonders im Zivil- und Strafrecht können Kommentare wie Grüneberg, Thomas/Putzo, Hopt, Fischer oder Schmitt/Köhler den entscheidenden Unterschied machen. Im Öffentlichen Recht sind Kommentare auch wichtig, oft steht dort aber die sichere Beherrschung der gesetzlichen Systematik und die Normauslegung noch mehr im Vordergrund.
Mindestens ebenso wichtig wie das Klausurschreiben ist die Auswertung. Jede Klausur sollte man sorgfältig analysieren. Fehler im materiellen Recht, im Prozessrecht, bei der Schwerpunktsetzung oder im Zeitmanagement wiederholen sich oft. Wer diese Schwächen früh erkennt und gezielt bearbeitet, erzielt deutlich größere Fortschritte als durch das bloße Schreiben immer weiterer Klausuren.
Die Mündliche Prüfung beginnt nicht erst am Prüfungstag
Viele konzentrieren sich verständlicherweise zunächst voll auf die schriftlichen Klausuren. Den Aktenvortrag sollte man aber schon während des Referendariats bisweilen üben, auch wenn dessen Übung den eigentlichen Schwerpunkt erst in der Vorbereitung nach Zugang der Ladung zur mündlichen Prüfung haben sollte, wenn das Prüfungsrechtsgebiet feststeht. In dieser Phase empfiehlt es sich, möglichst täglich mehrere Aktenvorträge zu bearbeiten – teils vollständig, teils anhand einer Lösungsskizze. Nicht jeden Vortrag muss man ganz ausarbeiten. Oft genügt es, den Sachverhalt zu analysieren, eine überzeugende Gliederung zu entwickeln und den Lösungsweg gedanklich durchzuspielen.
Die vollständig vorbereiteten Vorträge sollte man dagegen unbedingt laut halten. Wer regelmäßig vor Familie, Freunden oder der Lerngruppe präsentiert, gewinnt Sicherheit im freien Vortrag und lernt, auch unter Prüfungsdruck ruhig und strukturiert zu argumentieren. Ebenso wichtig ist ein konsequentes Zeitmanagement. Die Minuten der Vortragszeit sollte man regelmäßig unter realistischen Bedingungen üben und möglichst vollständig ausschöpfen. Viele unterschätzen, wie sehr Routine und Sicherheit den Gesamteindruck verbessern können. Ein guter Vortrag überzeugt nicht nur fachlich, sondern auch durch eine klare Struktur, verständliche Sprache und einen souveränen Auftritt.
Gerade in der Examensvorbereitung entsteht leicht der Eindruck, möglichst viele Stunden lernen zu müssen. Entscheidender ist, über viele Monate hinweg kontinuierlich zu arbeiten. Einzelne Lerntage mit außergewöhnlich hoher Stundenzahl ersetzen keine langfristige Routine. Wer regelmäßig am Ball bleibt, seine Karteikarten oder Ähnliches konsequent wiederholt und Klausuren sowie Aktenvorträge kontinuierlich bearbeitet, erzielt oft größere Fortschritte als durch kurzfristige Lernmarathons.
Ebenso wichtig ist es, das Referendariat als das zu betrachten was es ist: Eine intensive Ausbildungsphase, aber zugleich die einzigartige Gelegenheit, verschiedene juristische Tätigkeiten ohne unmittelbare Berufsverantwortung kennenzulernen. Gerade die Wahlstation sollte man daher bewusst erleben. Neue Erfahrungen, interessante Einblicke und persönliche Entwicklung sind kein Gegensatz zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung, sondern oft deren sinnvolle Ergänzung.
Ein oft unterschätzter Punkt betrifft die Bewerbung um besonders begehrte Stationen. Für Stationen beim Bundesverfassungsgericht, obersten Bundesbehörden, internationalen Organisationen oder Auslandsvertretungen beginnen Bewerbungsverfahren teils lange vor dem Stationsbeginn, mitunter sogar deutlich vor Beginn des Referendariats. Wer solche Möglichkeiten nutzen möchte, sollte sich also frühzeitig informieren und Bewerbungsfristen im Blick behalten. Besonders prägend können Stationen außerhalb des klassischen Gerichtsalltags sein. Ob Bundeskriminalamt, Auslandsvertretung oder eine spannende Wahlstation im Ausland – oft bleiben gerade diese Erfahrungen weit länger im Gedächtnis als einzelne examensrelevante Probleme.
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Weniger Auswendiglernen, mehr Methode!
Das Referendariat und das Zweite Staatsexamen belohnen weniger das Auswendiglernen möglichst vieler Einzelprobleme als vielmehr methodisches Arbeiten, Systemverständnis und einen sicheren Umgang mit den praktischen Arbeitsmitteln. Wer juristische Strukturen versteht, konsequent mit Kommentaren arbeitet, alle Übungsklausuren mitschreibt, Fehler sorgfältig analysiert und den Aktenvortrag vorbereitet, schafft hervorragende Voraussetzungen für Examenserfolg.
Mindestens ebenso wichtig ist jedoch, die Freude an der Juristerei nicht aus den Augen zu verlieren. Das Referendariat bietet die einmalige Gelegenheit, unterschiedliche juristische Tätigkeiten kennenzulernen, Verantwortung zu übernehmen und herauszufinden, welcher Berufsweg zu den eigenen Interessen passt. Wer diese Ausbildungszeit nicht nur als Prüfungsvorbereitung versteht, sondern die praktischen Erfahrungen bewusst nutzt und dabei die Freude an der Juristerei bewahrt, profitiert weit über das Examen hinaus – fachlich, persönlich und später auch im Berufsleben.
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