Der IT-Projektleiter Jonas Lauwiner aus Bern (Schweiz) nutzte eine Lücke im schweizerischen Recht, um sich kostenlos 148 herrenlose Grundstücke übertragen zu lassen. Sein Vorgehen war nach damaliger Rechtslage zulässig – und veranlasst nun mehrere Kantone, ihre Gesetze zu verschärfen.
Nach übereinstimmenden Medienberichten besitzt der selbsternannte „König der Schweiz“ inzwischen rund 148 Grundstücke sowie 83 Straßenabschnitte mit einer Gesamtfläche von mehr als 100.000 Quadratmetern in mehreren Kantonen. Außerdem rekrutiert er Personen für eine Privatarmee, die er auf seinen Grundstücken ausbildet, um das „Königreich“ zu verteidigen.
Lauwiner versteht sich dabei auch als politischer Akteur. Er sitzt im Stadtrat von Burgdorf und bezeichnet sich als „König im Dienst der Schweiz“. Als Ziel nennt er, „die Schweiz vor dem Abgrund zu retten“. Kritisch äußert er sich insbesondere gegenüber einer stärkeren Annäherung an die Europäische Union, der er ablehnend gegenübersteht. Zugleich wirbt er für eine eigenständige Schweiz und betont die Bedeutung der direkten Demokratie.
Der Ausgangspunkt: Ein Geburtstagsgeschenk
Den Anfang nahm die ungewöhnliche Entwicklung mit einem Grundstück, das Lauwiner zum 20. Geburtstag von seinem Vater erhielt. Als er später das benachbarte Grundstück erwerben wollte, stellte er im Grundbuch fest, dass dieses als herrenlos beziehungsweise ohne eingetragenen Eigentümer geführt wurde. Nach dem Schweizer Recht konnte er die Übertragung des Grundstücks beantragen und selbst Eigentümer werden. Diese Erfahrung brachte Lauwiner auf die Idee, systematisch weitere Grundbücher nach vergleichbaren Parzellen zu durchsuchen.
Fand Lauwiner eine solche Flächen, genügte nach damals geltendem Recht eine entsprechende Aneignungserklärung beziehungsweise ein Antrag, um die Übertragung einzuleiten. Die Kosten beschränkten sich auf die anfallenden Gebühren; einen Kaufpreis musste Lauwiner für die herrenlosen Grundstücke nicht bezahlen.
148 Grundstücke in mehreren Kantonen
Juristisch steht deswegen gar nicht die Selbstkrönung zum „König der Schweiz“ im Mittelpunkt, sondern die Lücke im Schweizerischen Grundstücksrecht. Das Schweizer Recht ließ zu, dass herrenlose Grundstücke von Privatpersonen übernommen werden, ohne dass die Gemeinden zuvor ein Vorerwerbsrecht besaßen. Daher konnten die Behörden die Anträge vielfach nicht ablehnen. Lauwiner erfüllte die gesetzlichen Voraussetzungen und keine kommunale oder staatliche Stelle war nicht vorrangig zum Erwerb der Grundstücke berechtigt. Aber erst die massenhafte Nutzung dieser Möglichkeit machte die Schwachstelle im Gesetz sichtbar – zuvor war schlicht niemand auf die Idee gekommen, die Gesetzeslücke auszunutzen.
Aus einzelnen Übertragungen entwickelte sich innerhalb weniger Jahre ein umfangreicher Grundbesitz. Inzwischen verfügt Lauwiner über rund 148 Grundstücke und 83 Straßenabschnitte in neun Schweizer Kantonen. Die Gesamtfläche beträgt über 100.000 Quadratmeter. Lauwiner bezeichnet diese Erwerbe selbst als „Eroberungen“. Tatsächlich beruhen sie jedoch nicht auf militärischer oder politischer Macht, sondern ausschließlich auf der Anwendung des geltenden Rechts.
Die Krönung zum „König der Schweiz“
Parallel zu seinen Grundstückserwerben gründete Lauwiner das symbolische „Lauwiner Empire“. Bereits 2019 ließ er sich in der Nydeggkirche in Bern symbolisch zum König krönen. Hinzu kamen eine eigene Währung („Empire Vellar“), eine sogenannte „Empire Legion“, also eine Privatarmee, sowie ein auf einem ehemaligen Fabrikgelände eingerichteter Regierungssitz.
Rechtlich besitzen diese Elemente jedoch keine staatliche Bedeutung. Das Lauwiner Empire hat bisher auch keine Unabhängigkeit von der Schweiz gefordert. Die Selbstbezeichnung als König entfaltet daher keine staatsrechtlichen Wirkungen, sondern bleibt eine symbolische Selbstdarstellung.
Mit zunehmendem Grundbesitz begann Lauwiner, einzelne Grundstücke wirtschaftlich zu nutzen. So verpachtete er Wälder oder räumte Forstunternehmen Nutzungsrechte gegen die Übernahme von Unterhaltsarbeiten ein. Besonders umstritten wurde sein Umgang mit Straßenabschnitten, die sich in seinem Eigentum befinden. Dort verlangte eine Erstattung von Unterhaltskosten. Darüber hinaus bot Lauwiner einer Gemeinde an, eine Straße für 120.000 Schweizer Franken zu verkaufen oder sie unentgeltlich zu übertragen, sofern diese in „Lauwinerstrasse“ umbenannt werde.

Gesetzgeber reagiert
Gerade diese Entwicklungen führten schließlich dazu, dass mehrere Kantone ihre gesetzlichen Regelungen überprüften. Der Kanton Bern leitete als einer der ersten Gesetzesänderungen ein. So sollen Gemeinden künftig ein Vorerwerbsrecht an herrenlosen Grundstücken einräumt werden.
Auch die Kantone Jura, Luzern, Neuenburg und Zug beschäftigen sich mit entsprechenden Anpassungen oder prüfen vergleichbare Lösungen. Der Kanton Jura begründete sein Vorgehen ausdrücklich damit, ähnliche Fälle künftig verhindern zu wollen. Erst wenn Gemeinden explizit darauf verzichten, herrenlose Grundstücke zu übernehmen, sollen Privatpersonen überhaupt als Erwerber in Betracht kommen.
Besondere Brisanz erhielt der Fall dadurch, dass Lauwiners Vorgehen Nachahmer fand. Nach Angaben der Kantonsregierung Jura haben bereits weitere Interessenten Grundbuchämter kontaktiert, um Informationen über herrenlose Grundstücke zu erhalten.


