Während Sachsen in einer Examensklausur an den Namen „Ibrahim“ und „Ali“ festhielt, änderte Thüringen dieselbe Aufgabenstellung in „Ansgar“ und „Maik“ um. Die Antworten beider Landesjustizverwaltungen auf eine Presseanfrage von JURios offenbaren dabei nicht nur einen unterschiedlichen Umgang mit rassistischen Stereotypen – sie legen auch eklatante Widersprüche beim Umgang mit dem Ringtausch der Examensklausuren offen und zeigen, wie beliebig Qualitätsstandards im juristischen Staatsexamen bis heute gehandhabt werden.
Ausgangspunkt ist eine Strafrechtsklausur des zweiten Staatsexamens vom 15. Juni 2026. Auf Social Media hatten Referendarinnen und Referendare kritisiert, dass in Sachsen ausgerechnet die Beschuldigten einer tödlich endenden Schlägerei die Namen „Ibrahim“ und „Ali“ trugen. In Thüringen war dieselbe Klausur dagegen mit den Namen „Ansgar“ und „Maik“ geschrieben worden. Auch das Projekt „Üble Nachlese“ des Deutschen Juristinnenverbundes (djb) hatte online auf die Problematik aufmerksam gemacht.
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Sachsen bestätigt Ringtausch – Thüringen verweist auf Geheimhaltung
Auf Nachfrage bestätigt Sachsen offen, dass die Klausur im Ringtausch unter anderem in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen, Berlin/Brandenburg sowie den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein eingesetzt wurde. Sie beruhte auf einer Entscheidung des Landgerichts Chemnitz vom 20. Juni 2025 (Az. 1 KLs 210 Js 44369/24. Außerdem teilt das sächsische Justizministerium mit, dass der ursprüngliche Klausurentwurf bereits die Namen „Ibrahim“ und „Ali“ enthielt und Sachsen diese unverändert übernommen habe.
Thüringen verweigert dagegen jede Auskunft über den Ringtausch. Wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung dürfe man keine Angaben dazu machen, „in welchem Land welche Klausuren mit welchem Inhalt erstellt wurden und in welchen Ländern welche Klausuren angelaufen sind“. Andernfalls könnten „Rückschlüsse auf künftige Prüfungskampagnen gezogen werden“, weshalb sich „aus Gründen des Prüfungsgeheimnisses und der Chancengleichheit jede Auskunft hierzu verbietet“.
Bemerkenswert ist dabei der offensichtliche Widerspruch: Während Thüringen sich auf strikte Geheimhaltung beruft, beantwortet Sachsen genau diese Fragen ohne jede Einschränkung. Entweder verletzt Sachsen mit seinen Antworten das Prüfungsgeheimnis – oder Thüringen schiebt das Prüfungsgeheimnis als Begründung vor, um unbequeme Nachfragen nicht beantworten zu müssen. Beides zugleich kann kaum zutreffen.
Thüringen ändert Namen – Sachsen hält Stereotype für erforderlich
Noch deutlicher unterscheiden sich die Länder bei der Frage nach der Namenswahl.
Sachsen verteidigt die Beibehaltung der ursprünglichen Namen. Zwar betont das Ministerium zunächst, das Landesjustizprüfungsamt achte „regelmäßig darauf, dass kulturelle, geschlechtsbezogene und weitere Stereotype durch Prüfungsaufgaben nicht bedient werden“. Im selben Schreiben folgt jedoch die Rechtfertigung für genau die kritisierte Namenswahl.
Die Klausur basiere „auch im Hinblick auf den kulturellen Hintergrund der Beteiligten“ auf einer Entscheidung des Landgerichts Chemnitz. „Für einen spezifischen Aufgabenteil der konkreten Klausur war aus Prüfungszwecken die Beibehaltung der Fremdsprachigkeit und die Zugehörigkeit der Beteiligten zu einer anderen – hier wie in dem zugrunde liegenden Originalfall afghanischen – Nationalität fachlich erforderlich“, heißt es weiter. „Darüber hinausgehende Beweggründe hatte die Namenswahl nicht.“
Genau diese Argumentation wird allerdings durch Thüringen widerlegt.
Denn Thüringen erklärt, bei übernommenen Klausuren würden „nahezu immer die Namen der handelnden Personen sowie die Örtlichkeiten“ geändert. Man bemühe sich dabei „selbstverständlich darum, etwaige Stereotype zu vermeiden und für genügend Abwechslung zu sorgen“. Im konkreten Fall funktionierte die Klausur trotz der Umbenennung offenbar problemlos: Aus „Ibrahim“ und „Ali“ wurden „Ansgar“ und „Maik“, ohne dass die Prüfungsaufgabe ihren Charakter verlor.
Damit bleibt von Sachsens Begründung wenig übrig. Wenn dieselbe Klausur mit vollständig anderen Namen eingesetzt werden kann, ist die Behauptung kaum haltbar, gerade die ursprünglichen Namen seien „fachlich erforderlich“ gewesen. Tatsächlich spricht der Fall eher dafür, dass Sachsen sich nachträglich eine Rechtfertigung für eine vermeidbare stereotype Gestaltung gesucht hat. Die Praxis in Thüringen zeigt, dass es auch anders geht – ohne die Prüfungsqualität zu beeinträchtigen.
Dafür spricht, dass die Namen auch in Nordrhein-Westfalen anders lauteten.
Fehlende Standards bundesweit
Der Vorgang macht darüber hinaus ein grundlegendes Problem sichtbar: Einheitliche Qualitätsstandards für Examensklausuren existieren praktisch nicht.
Jedes Prüfungsamt entscheidet selbst, ob Namen geändert werden, welche gesellschaftlichen Stereotype problematisch erscheinen und welche nicht. Während Thüringen nach eigenen Angaben gezielt versucht, stereotype Zuschreibungen zu vermeiden, hält Sachsen dieselbe Gestaltung für unproblematisch und erklärt sie sogar für fachlich notwendig. Dass zwei Länder dieselbe Klausur derart unterschiedlich bewerten, zeigt, wie willkürlich mit solchen Fragen umgegangen wird.
Dabei beschränkt sich die Problematik nicht auf ethnische oder kulturelle Zuschreibungen. Auch Fragen sexistischer, homophober oder anderer diskriminierender Darstellungen werden bundesweit nach keinem einheitlichen Maßstab geprüft. Zwar versichern die Justizverwaltungen regelmäßig, entsprechende Sensibilität walten zu lassen. Verbindliche Leitlinien, nach denen Examensklausuren systematisch auf diskriminierende Stereotype überprüft werden, existieren jedoch nicht.
Für ein Staatsexamen, das über den Zugang zum Richteramt, zur Staatsanwaltschaft und zur Anwaltschaft entscheidet und höchste rechtsstaatliche Standards beansprucht, ist das ein erstaunlicher Befund. Im Jahr 2026 hängt es noch immer vom Zufall des zuständigen Prüfungsamts ab, ob vermeidbare rassistische Stereotype gestrichen werden – oder mit dem Hinweis auf eine angebliche fachliche Notwendigkeit bestehen bleiben. Der Fall zeigt vor allem eines: Es fehlt nicht an der Möglichkeit, problematische Klausurgestaltungen zu vermeiden. Es fehlt an dem Willen, dafür bundesweit verbindliche Standards zu schaffen.
Untenstehend der Sachverhalt (wie auf Reddit geschildert) zum Nachlesen:
Zwischen Hasan und Ibrahim bestand bereits seit einiger Zeit Streit, der schließlich telefonisch eskalierte. Beide verabredeten sich zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Hasan erschien gemeinsam mit seinem Freund Gescha, Ibrahim gemeinsam mit seinem 21-jährigen Sohn Ali sowie dem 13-jährigen Hamza, den sie hierfür in der Nacht eigens geweckt hatten. Nach den Angaben Hamzas wurde während der Anfahrt über ein mitgeführtes Messer gesprochen; außerdem sollen Ibrahim und Ali geäußert haben, Hasan soll schnell sterben und nicht leiden. Am Tatort liefen Ibrahim und Ali auf Hasan und Gescha zu und kündigten nach mehreren Zeugenaussagen an, beide töten zu wollen. Als Gescha vor Hasan trat, versetzte ihm Ibrahim mit einem Küchenmesser einen tödlichen Stich im Kopf-/Halsbereich. Anschließend verfolgte Ibrahim den flüchtenden Hasan über mehrere hundert Meter, verlor ihn jedoch aus den Augen. Später wurde Ibrahim in Dortmund festgenommen, nachdem er sich dort gestellt hatte. Dort gab es einen sprachkundigen Anzeigenerstatter, welchen die Polizei bat, sich kurz um den Ibrahim zu kümmern (keine Infos zum Tatvorwurf). Ibrahim offenbarte sich ohne Nachfragen des Anzeigenerstatters, er habe einen in Chemnitz getötet. Den musste er töten, um Hasan töten zu können.
Abgewandelter Sachverhalt:
Zwischen B und M, dem ExSchwager des B, bestand bereits seit einiger Zeit Streit.. Beide verabredeten sich zu einer körperlichen Auseinandersetzung. M erschien gemeinsam mit seinem Freund G, B mit seinem 13 Jährigen Sohn der im Auto saß. B holte ein Messer aus dem Handschuhfach und sagte: jetzt bist du dran M! Er ging auf die anderen beiden zu, als G vor M trat. B holte danach mit dem Messer aus und stach G in den Kopf, der daraufhin sofort zu Boden ging. Dann sagte er zu M sowas wie: Jetzt bist du erledigt M, und stach zu, M konnte aber ausweichen und lief weg. B rannte hinterher, musste dann aber abbrechen, weil er M nicht mehr einholen konnte. M lief zurück zum Auto und sagte zu seinem Sohn, er habe M nicht mehr erwischen können, machte die Kennzeichen am auto ab und warf sie in Mülltonnen und sagte zu seinem Sohn, er müsse sie entsorgen, damit er nicht mit dem Auto und der Tat in Verbindung gebracht wird. Dann brachte er seinen Sohn zu fuß zu seiner Schwester, der ExFrau des M und lief weg. Der G starb. Am Tatort wurden FIngerabdrücke genommen, das Messer sichergestellt und die gelbe Jacke des G. EIn Hotelgast sah dies alles aus dem Fenster seines Hotels, also die Auseinandersetzung. Das Messer und die Personen an sich konnte er aber nicht sehen, nur die gelbe Jacke und, dass einer zum Schlag ausgeholt hat. B wurde vorläufig festgenommen und wurde in die Zelle 1 gepackt zu noch einem, obowhl die anderen Zellen noch frei waren. Die Polizeibeamtin wollte, dass B mit dem Zellennachbarn redet, sagte ihm davon jedoch nichts. B sagte am nächsten Tag ohne geschlafen zu haben tatsächlich, dass er jemanden schwer verletzt habe und der gestorben sei. Er habe ihn aus dem Weg räumen müssen, um an M ranzukommen. Er hätte es zuende gebracht, wenn er M eingeholt hätte.


