Iur.reform fordert von JuMiKo grundlegende Reform statt „minimaler Stellschraubenpolitik“

-Werbung-spot_imgspot_img

Auch die Initiative iur.reform kritisiert die Tatenlosigkeit der Justizministerkonferenz nach der 97. JuMiKo im Juni 2026.

In einer ausführlichen Stellungnahme vom 12. Juni 2026 wirft die Initiative der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) vor, den bestehenden Reformbedarf zu verkennen und sich auf kosmetische Änderungen zu beschränken. Statt einer Zukunftsstrategie für die Juristenausbildung enthalte der Bericht lediglich punktuelle Anpassungen innerhalb eines überholten Systems.

Der Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KoA) zur „Zukunft der volljuristischen Ausbildung“ hatte seinen Bericht im Rahmen der 97. JuMiKo vorgelegt. Er knüpft an den Beschluss der Justizministerkonferenz aus dem Frühjahr 2024 an, wonach „kein grundlegender Reformbedarf“ (JURios berichtet) der Juristenausbildung bestehe.

„Allenfalls kleinste Anpassungen“

Im Mittelpunkt des aktuellen Berichts stehen drei Themenfelder: die Stärkung der Resilienz von Studierenden, die Verringerung psychischer Belastungen sowie eine stärkere Vermittlung von Methodenkompetenz.

Diese Schwerpunktsetzung begrüßt iur.reform grundsätzlich. Gleichzeitig fällt das Urteil über den Bericht insgesamt vernichtend aus. „Der Bericht beleuchtet die Zukunft der juristischen Ausbildung indes nur fragmentiert und oberflächlich und enthält keine zukunftsorientierten Lösungen, sondern beabsichtigt allenfalls kleinste Anpassungen im bestehenden, jedoch veralteten System“, heißt es in der Stellungnahme. Nach Auffassung der Initiative werde der ambitionierte Titel des Berichts seinem tatsächlichen Inhalt nicht gerecht.

Besonders kritisiert iur.reform die Grundannahme des KoA, die derzeitige Ausbildung bringe weiterhin „ausreichend qualifizierten Nachwuchs“ hervor. Diese Einschätzung blende wesentliche Entwicklungen aus. Die Initiative verweist auf sinkende Studierenden- und Absolventenzahlen, hohe Durchfallquoten in den Staatsprüfungen sowie abgesenkte Einstellungsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst. Eine Vision, wie die Ausbildung angesichts dieser Herausforderungen zukunftsfähig gestaltet werden könne, fehle vollständig.

Psychische Belastung wird weiterhin ignoriert

Ein Schwerpunkt der Kritik richtet sich gegen die Analyse psychischer Belastungen im Jurastudium. Zwar widme sich der KoA diesem Thema ausführlich, bleibe aber sowohl bei der Ursachenforschung als auch bei den vorgeschlagenen Maßnahmen an der Oberfläche. So übersehe der Bericht etwa, dass hohe Durchfallquoten im ersten Examen den Belastungszeitraum für viele Studierende erheblich verlängerten, weil sie sich erneut auf die Prüfung vorbereiten müssten. Ebenso bleibe die grundlegende Frage unbeantwortet, weshalb die Durchfallquoten überhaupt so hoch seien.

Besonders deutlich widerspricht iur.reform der Einschätzung, die Ursachen psychischer Belastungen lägen überwiegend im Verhalten der Studierenden selbst. Die Initiative erklärt: „iur.reform widerspricht klar dem Versuch des KoA, den Grund für die wissenschaftlich festgestellte ungesunde psychische Belastung während der Ausbildung weit überwiegend im Verantwortungsbereich der Lernenden zu suchen.“

Auch die vom KoA angedeutete These, heutige Studierendengenerationen seien weniger belastbar als frühere Jahrgänge, weist die Initiative entschieden zurück. Weder soziale Medien noch angeblich falsche Vorstellungen über die Anforderungen des Examens seien die eigentlichen Ursachen. Vielmehr liege die Verantwortung bei den Ländern und Universitäten. „Es ist Aufgabe der Länder und Universitäten, eine Struktur der Ausbildung zu schaffen, die ein erfolgreiches Absolvieren ohne gesundheitliche Einschränkungen ermöglicht. Dies ist aktuell nicht gegeben.“

Ein Bericht voller Widersprüche

Darüber hinaus wirft iur.reform dem Bericht innere Widersprüche vor. So werde einerseits eine Reduzierung des Prüfungsstoffs ausdrücklich ausgeschlossen, andererseits betone der KoA, entscheidend seien methodische Fähigkeiten und nicht Detailwissen. Diese beiden Aussagen passten nach Auffassung der Initiative nicht zusammen.

Die Reforminitiative verweist darauf, dass die Kritik an einer inhaltlichen Überfrachtung des Jurastudiums seit Jahren sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Praxis geäußert werde. Bereits der Wissenschaftsrat habe festgestellt, dass die Stofffülle das Studium erheblich erschwere. Dennoch finde sich hierzu im KoA-Bericht keine ernsthafte Auseinandersetzung.

Nach Auffassung von iur.reform wäre eine Stoffreduktion nicht nur möglich, sondern sogar notwendig, um die Ausbildungsqualität langfristig zu sichern. Juristische Kompetenz bestehe nicht im Auswendiglernen möglichst vieler Einzelprobleme, sondern im Verständnis rechtlicher Strukturen und methodischer Zusammenhänge. Detailkenntnisse des materiellen Rechts oder komplizierte Meinungsstreitigkeiten zwischen Rechtsprechung und Literatur müssten deshalb nicht länger Prüfungsgegenstand sein. Stattdessen solle das Verständnis der juristischen Dogmatik in den Mittelpunkt rücken.

Positiv bewertet die Initiative dagegen einzelne Vorschläge des KoA. Dazu zählt insbesondere der geplante bessere Zugang zu Originalexamensklausuren. Allerdings hält iur.reform dies allein für nicht ausreichend. Zusätzlich müssten auch die offiziellen Musterlösungen veröffentlicht werden. Nur dadurch könnten Studierende nachvollziehen, welche Anforderungen tatsächlich an Examensklausuren gestellt würden und welche Erwartungen die Prüfungsämter an die Bearbeitung hätten.

Der politische Wille für eine Reform fehlt

Ebenfalls begrüßt wird das Ziel, ein resilienzförderndes Ausbildungsumfeld zu schaffen. Allerdings vermisst die Initiative konkrete Umsetzungskonzepte. Ohne strukturelle Veränderungen bleibe unklar, wie dieses Ziel erreicht werden solle.

Besonders grundsätzlich fällt schließlich die Bewertung des gesamten Berichts aus. Nach Auffassung von iur.reform dokumentiert er vor allem eines: den politischen Willen, an den bestehenden Strukturen festzuhalten. Wörtlich heißt es: „Insgesamt ist der Bericht zur Zukunft der volljuristischen Ausbildung als substantieller Rückschritt anzusehen.“ Der Bericht mache deutlich, dass KoA und JuMiKo „nicht an einer grundlegenden Verbesserung der Ausbildung für die Zukunft gelegen“ sei, sondern „ausschließlich an der Perpetuierung minimaler Stellschraubenpolitik“.

Auch die Argumentation des Berichts selbst wird scharf kritisiert. Die Stellungnahme wirft dem KoA vor, strukturelle Probleme auf individuelles Fehlverhalten zu reduzieren. Besonders deutlich formuliert die Initiative ihren Vorwurf mit den Worten: „Der Bericht enttäuscht schließlich auch auf intellektueller Ebene dadurch, dass er in beinahe stammtischartiger Manier eine Individualisierung struktureller Probleme betreibt.“ Es überrasche, dass einem offiziellen Bericht entgegengehalten werden müsse, „dass psychische Gesundheit nicht nur die Verantwortung des Einzelnen, sondern auch des Systems ist.“

Zum Abschluss erneuert iur.reform ihre Forderung nach einer grundlegenden Neuausrichtung der Juristenausbildung. Eine zukunftsfähige Reform könne nur in einem offenen und demokratischen Verfahren gelingen. Die Initiative spricht sich dafür aus, sämtliche relevanten Akteure – Hochschulen, Studierende, Berufsverbände, Justiz, Anwaltschaft und weitere Stakeholder – an der Entwicklung eines neuen Ausbildungskonzepts zu beteiligen. Nur so könne die Qualität der juristischen Ausbildung langfristig gesichert und den Herausforderungen eines sich wandelnden Rechtsmarktes wirksam begegnet werden.

-Werbung-
Redaktion
Redaktion
JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel