Lüge über Cricket-Karriere: Berufsverbot für britischen Anwalt

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Ein kurioser Fall um eine spontane Lüge in einem Bewerbungsgespräch beschäftigt seit Jahren die britische Anwaltschaft. Ein hochrangiger Barrister, der wegen einer unwahren Behauptung über ein angebliches Studium an der University of Oxford aus der Anwaltschaft ausgeschlossen worden war, darf nun doch in seinen Beruf zurückkehren. Der High Court in London entschied, dass der vollständige Ausschluss unverhältnismäßig gewesen sei. Stattdessen sei eine bereits verbüßte Suspendierung ausreichend.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der renommierte Barrister Anurag Mohindru KC, der seit 2004 als Anwalt zugelassen ist und 2020 zum King’s Counsel (KC) – der höchsten Auszeichnung für Prozessanwälte in England und Wales – ernannt wurde. Das Berufsgericht hatte ihn im Oktober 2025 von der Anwaltschaft ausgeschlossen, weil er in einem Bewerbungsgespräch im Jahr 2013 vorsätzlich getäuscht hatte.

Lüge über Cricket-Karriere

Bemerkenswert ist dabei vor allem, wie es überhaupt zu der Falschangabe kam. Nach den Feststellungen des High Court ging einer der Interviewer im Bewerbungsgespräch irrtümlich davon aus, dass Mohindru für Oxford Cricket gespielt habe und folgerte daraus, dass dieser dort auch studiert haben müsse. Anstatt das Missverständnis aufzuklären, bestätigte Mohindru die Annahme wahrheitswidrig. Er behauptete, tatsächlich an der renommierten Universität studiert und dort Cricket gespielt zu haben.

Diese spontane Lüge blieb jedoch nicht folgenlos. Die Interviewkommission bat anschließend um seinen Lebenslauf. Um seine zuvor gemachte Behauptung zu untermauern, ergänzte Mohindru seinen Lebenslauf nachträglich um den Eintrag „Medicine, Oxford University, 1993–1994“. Tatsächlich hatte er dort niemals Medizin studiert.

Der High Court stellte ausdrücklich fest, dass dieser Lebenslauf erst nach dem Bewerbungsgespräch erstellt beziehungsweise verändert worden sei, um die zuvor gemachte unwahre Aussage zu stützen.

Bewerbung später zurückgezogen

Zu einer tatsächlichen Täuschung mit wirtschaftlichem Erfolg kam es allerdings nie. Mohindru zog seine Bewerbung kurze Zeit später zurück. Den manipulierten Lebenslauf verwendete er nach den Feststellungen des Gerichts anschließend nie wieder.

Seine juristische Karriere setzte er stattdessen bei einer anderen Kanzlei fort. In den folgenden Jahren verlief seine berufliche Laufbahn beanstandungsfrei. 2020 wurde er sogar zum King’s Counsel ernannt – eine Auszeichnung, die nur besonders erfahrenen und angesehenen Prozessanwälten verliehen wird.

Erst 2021, also rund achteinhalb Jahre nach dem Bewerbungsgespräch, erhielt die Bar Standards Board (BSB), die Aufsichtsbehörde für Barrister in England und Wales, ein anonymes Schreiben. Darin wurde behauptet, Mohindru habe im Bewerbungsgespräch über seine Oxford-Vergangenheit gelogen.

Es folgte ein berufsrechtliches Verfahren vor einem Disciplinary Tribunal. Mohindru bestritt zunächst sämtliche Vorwürfe. Das Tribunal sah jedoch einen wesentlichen Vorwurf als erwiesen an: die vorsätzliche Täuschung über seinen angeblichen Studienaufenthalt in Oxford.

Das Berufsgericht bewertete das Verhalten als schwerwiegende Unehrlichkeit und kam zu dem Ergebnis, dass dadurch das Ansehen der Anwaltschaft erheblich beschädigt worden sei. Trotz des langen Zeitablaufs und einer seitdem tadellosen Berufsausübung wurde Mohindru aus der Anwaltschaft ausgeschlossen. Zudem wurden ihm Verfahrenskosten in Höhe von mehr als 54.000 Pfund auferlegt.

High Court: Ausschluss aus Anwaltschaft unverhältnismäßig

Gegen diese Entscheidung legte Mohindru Berufung beim High Court ein – mit Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass bei der Bemessung der Sanktion einen wesentlichen Rechtsfehler begangen worden sei. Das Berufsgericht habe einen zu strengen Prüfungsmaßstab angewandt, indem es verlangt habe, außergewöhnliche Umstände müssten unmittelbar die Unehrlichkeit selbst betreffen.

Nach Auffassung des High Court seien dagegen auch persönliche Milderungsgründe zu berücksichtigen. Hierzu gehörten insbesondere der erhebliche Zeitablauf seit dem Vorfall sowie Mohindrus vollständig beanstandungsfreie berufliche Entwicklung in den folgenden Jahren. Das Gericht wertete die Falschangabe deswegen nur als „isolierten Vorfall“. Zwar sei das Verhalten eindeutig unehrlich gewesen und keineswegs zu entschuldigen. Gleichzeitig gehöre der Fall jedoch keineswegs zu den schwersten Formen anwaltlicher Unehrlichkeit.

Ein weiterer Gesichtspunkt spielte für das Gericht ebenfalls eine wichtige Rolle: Mohindru habe letztlich keinerlei Vorteil aus seiner Falschaussage gezogen. Da er seine Bewerbung freiwillig zurückgezogen habe, sei weder eine Anstellung erschlichen worden noch sei einem Dritten ein konkreter Schaden entstanden. Auch der manipulierte Lebenslauf sei später nicht erneut verwendet worden. Vor diesem Hintergrund hielt der High Court den dauerhaften Ausschluss aus der Anwaltschaft für unverhältnismäßig.

Befristete Suspendierung ausreichend

Anstelle des Berufsverbots setzte der High Court deshalb eine befristete Suspendierung fest. Da Mohindru aufgrund des ursprünglichen Urteils bereits rund achteinhalb Monate nicht als Barrister tätig gewesen war, galt diese Suspendierung bereits mit Ablauf des vergangenen Dienstags als vollständig verbüßt. Damit kann der King’s Counsel seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Auch bei den Verfahrenskosten hatte die Berufung teilweise Erfolg. Diese wurden von ursprünglich 54.780 Pfund auf 36.155 Pfund reduziert.


Fundstelle: https://www.bbc.com/news/articles/cp8r457plg9o

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