Juristische Fakultät verbietet Laptops und Handys in Vorlesung

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Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz zwingt juristische Fakultäten weltweit zum Umdenken. Die University of Chicago Law School reagiert mit einer umfassenden Neuausrichtung ihrer Ausbildung: Jurastudierende sollen künftig lernen, ohne KI eigenständig juristisch zu denken – und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den neuen Werkzeugen umgehen.

Seit der Veröffentlichung von ChatGPT Ende 2022 hat KI die Arbeitsweise von Juristinnen und Juristen grundlegend verändert. Für juristische Ausbildungsstätten entsteht damit ein grundlegendes Dilemma: Wie können angehende Jurist:innen die Fähigkeiten entwickeln, die sie als Menschen auszeichnen, wenn Maschinen immer mehr intellektuelle Aufgaben übernehmen?

Die University of Chicago Law School will darauf nicht mit einem Verbot von KI reagieren, sondern mit einer strategischen Reform ihrer Lehrmethoden. Ziel sei es, eine Ausbildung zu schaffen, die auch in einer von KI geprägten Rechtswelt anspruchsvoll und relevant bleibt.

„Wir müssen sicherstellen, dass unsere Studierenden tatsächlich lernen, kritisch, strategisch und unabhängig zu denken“, lautet die zentrale Erkenntnis der internen Überlegungen der Fakultät. Gleichzeitig sei es unrealistisch, KI aus dem akademischen Alltag vollständig fernzuhalten. Absolventinnen und Absolventen würden in Kanzleien, Unternehmen und Behörden mit diesen Technologien arbeiten müssen.

Keine Rückkehr zur analogen Vergangenheit

Besonders im ersten Studienjahr will die Universität den direkten menschlichen Austausch stärken. Während dieser Phase entwickeln Studierende grundlegende juristische Denkweisen, Argumentationsfähigkeiten und Methoden der Fallanalyse. Genau hier sieht die Fakultät die größte Gefahr durch unkritische KI-Nutzung.

Ab dem akademischen Jahr 2026/2027 soll deshalb in den zentralen Erstjahreskursen einheitlich gelten: Elektronische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartphones bleiben vom Unterricht ausgeschlossen. Ausnahmen sollen etwa für Studierende mit entsprechenden Bedürfnissen möglich sein.

Auch Prüfungen im ersten Jahr sollen ohne Internetzugang, digitale Dateien oder KI-Anwendungen stattfinden. Die Fakultät setzt weiterhin stark auf die traditionelle sokratische Methode, bei der Studierende durch intensive Diskussionen lernen, juristische Argumente zu entwickeln und zu verteidigen.

Nach Ansicht der Universität fördert gerade diese direkte Auseinandersetzung mit Professor:innen und Kommilitonen Fähigkeiten, die durch digitale Hilfsmittel geschwächt werden könnten: Reflexion, eigenständige Analyse und präzises Argumentieren.

KI soll Werkzeug bleiben – nicht Ersatz für Denken

Anders sieht der Ansatz bei juristischem Schreiben und Recherche aus. Dort sollen Studierende ausdrücklich lernen, KI-Systeme sinnvoll einzusetzen. Die Fakultät plant, KI künftig stärker in das Programm für juristische Recherche und Schreibkompetenz zu integrieren. Der Grundsatz lautet: Erst ohne KI schreiben lernen, danach mit KI arbeiten.

Studierende sollen eigene Texte entwickeln, anschließend KI für Recherche, Überarbeitung oder Vorbereitung von Argumentationen nutzen und gemeinsam mit Lehrenden die Qualität der Ergebnisse überprüfen. Dadurch sollen sie lernen, KI-Ausgaben kritisch zu bewerten und Fehler zu erkennen.

Denn gerade im juristischen Bereich birgt künstliche Intelligenz erhebliche Risiken. Systeme können überzeugend formulierte, aber falsche Informationen liefern. Für Anwälte ist deshalb nicht nur die Fähigkeit wichtig, KI zu bedienen, sondern auch deren Ergebnisse fachlich zu beurteilen.

Menschliche Fähigkeiten gewinnen an Bedeutung

Die Fakultät geht davon aus, dass bestimmte Bereiche juristischer Arbeit langfristig menschliche Kernkompetenzen bleiben werden. Dazu zählen insbesondere strategisches Urteilsvermögen, mündliche Argumentation, Verhandlungen sowie der Aufbau von Vertrauen zu Mandant:innen.

„Gute Anwälte zeichnen sich nicht allein durch Wissen aus“, lautet die Botschaft der Reform. Entscheidend sei die Fähigkeit, komplexe Situationen einzuschätzen, Interessen abzuwägen und überzeugend mit Menschen zu kommunizieren.

Gerade deshalb sollen auch mündliche Prüfungs- und Präsentationsformate stärker genutzt werden. Bei umfangreichen Forschungsarbeiten für den Juris-Doctor-Abschluss müssen Studierende künftig zusätzlich ihre Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch mit einem Professor erläutern und verteidigen.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass wissenschaftliche Arbeiten vollständig durch KI erstellt werden. Gleichzeitig entspricht sie der Realität juristischer Berufe: Anwälte müssen ihre Argumente vor Gerichten, Mandanten oder Geschäftspartnern jederzeit erklären können.

Klinische Ausbildung als Schlüsselbereich

Eine besondere Rolle spielt künftig die praktische Ausbildung. In den Law Clinics der Universität arbeiten Studierende bereits mit echten Mandant:innen und anhand realer Fälle. Dort sollen sie lernen, KI unter professioneller Aufsicht einzusetzen.

Die Fakultät stattet die Law Clinics deshalb mit modernen juristischen KI-Werkzeugen aus – unter anderem für Vertragsarbeit, Einwanderungsrecht und Prozessvorbereitung. Gleichzeitig entwickeln die einzelnen Fachbereiche eigene Regeln, um Fehler durch KI-generierte Inhalte zu verhindern. Die Idee dahinter: Studierende sollen erfahren, wann KI hilfreich ist – und wann menschliche Kontrolle unverzichtbar bleibt.

Die Botschaft der Reform ist klar: Die Zukunft juristischer Ausbildung liegt nicht darin, KI zu verdrängen. Sie liegt darin, Juristen auszubilden, die mit KI arbeiten können – ohne ihre wichtigsten menschlichen Fähigkeiten aufzugeben.


Zum Strategy Statement der Universität: https://www.law.uchicago.edu/

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